Die Kriterien
Eine Übersicht der Kriterien des Medien-Doktor GESUNDHEIT, Medien-Doktor ERNÄHRUNG und Medien-Doktor UMWELT können Sie hier als pdf herunterladen.
Bewertete Beiträge
Bewertet werden journalistische Beiträge (mehr als 200 Wörter) aus Publikumsmedien, bei denen im Zentrum der Berichterstattung (d. h. in mehr als 50 Prozent des Beitrags) eine Therapie, ein diagnostischer Test, ein medizinisches Produkt oder Verfahren steht. Die nachfolgenden Kriterien sollen Journalisten und Journalistinnen als Leitfaden dienen. Sie sollen dabei helfen, die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen zu einem Thema innerhalb der Möglichkeiten der jeweiligen Redaktion möglichst sorgfältig aufzubereiten.
Bewertungskriterien des Medien-Doktors Gesundheit
1. Positive Effekte (Nutzen)
Wie ist der mögliche Nutzen einer Therapie/ eines Tests/ eines Produkts oder eines Verfahrens dargestellt?
Wenn ein journalistischer Beitrag zum Beispiel über eine neue Therapie berichtet, ist es für die Konsument:innen enorm wichtig, etwas über den Nutzen dieser Behandlung zu erfahren. Um eine echte Hilfestellung zu bieten, sollte dieser Nutzen quantitativ dargestellt werden. Dabei genügt es allerdings nicht, in den Beiträgen nur relative Zahlen anzugeben, wie er oft in wissenschaftlichen Studien angegeben wird, etwa, dass das Risiko einer Hüftfraktur durch eine neue Therapie um 50 Prozent sinkt. Was zunächst wie ein großer Erfolg klingt, kann in absoluten Zahlen nämlich bedeuten, dass das Risiko lediglich von zwei auf ein Prozent gesunken ist. Um den Mediennutzern keinen verzerrten Eindruck vom Nutzen einer Behandlung zu vermitteln, sollten journalistische Beiträge daher stets absolute Zahlen verwenden.
Grundsätzlich sollte der Nutzen eines Verfahrens nicht kleiner oder größer dargestellt werden als in der Quelle (z. B. die Studie) beschrieben.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- der mögliche Nutzen nicht quantifiziert wird.
- nur relative, aber keine absoluten Nutzenangaben gemacht werden.
- statt Studienergebnissen einzelne, positive Erlebnisberichte von Patient:innen im Mittelpunkt des Beitrags stehen.
- Statistiken zwar angemessen zitiert werden, der gesamte Beitrag jedoch durch eine unwidersprochene, übertriebene Aussage völlig unausgewogen wird.
Wichtige Frage, die für den Leser:in zu klären wäre:
Ist der Nutzen wirklich so groß oder klein, wie er dargestellt wird?
2. Risiken und Nebenwirkungen
Werden bzw. wie werden Risiken und Nebenwirkungen dargestellt?
Ein Beitrag sollte immer auf mögliche Nebenwirkungen eines neuen Verfahrens oder einer Behandlungsart eingehen. Im Idealfall beschreibt er, wie häufig und wie schwer die Nebenwirkungen einer Therapie sind. Wobei zu beachten gilt, dass auch vermeintlich leichte Nebenwirkungen sich auf das Leben einzelner Menschen dramatisch auswirken können.
Werden mögliche Schäden einer Therapie in einem Beitrag heruntergespielt, ist dieses Kriterium mit „nicht erfüllt“ zu bewerten. Ebenso würde man werten, wenn mögliche Schäden eines Verfahrens nicht quantifiziert werden, obwohl die Zahlen in der besprochenen Studie zu finden sind. Anekdoten von Patient:innen reichen zur Darstellung der Nebenwirkungen dagegen nicht aus.
Insgesamt sollte ein Beitrag Nebenwirkungen nicht leichter oder schwerer darstellen als in den vorhandenen Quellen (z.B. wissenschaftlichen Studien) dargelegt.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- mögliche Nebenwirkungen nicht erwähnt werden.
- mögliche Nebenwirkungen nicht quantifiziert werden (falls die Nebenwirkungen zentral für die Berichterstattung sind).
- der Schweregrad möglicher Schäden nicht beschrieben wird.
- vermeintlich unbedeutende Nebenwirkungen nicht berücksichtigt werden, die aber einen beträchtlichen Einfluss auf das Leben eines Patienten haben könnten.
- sich zu sehr auf Anekdoten von Patient:innen verlassen wird (v. a., wenn es um die Sicherheit geht).
- nur ein an der Studie beteiligter Mediziner:innen im Beitrag erklärt, dass ein Verfahren sicher ist – ohne diese Aussage durch objektive Daten zu untermauern.
Wichtige Frage, die für den Leser:in zu klären wäre:
Welche Risiken und Nebenwirkungen hat ein Verfahren oder ein Produkt etc.?
3. Verfügbarkeit
Ist eine Therapie oder Test/Produkt/Verfahren bereits verfügbar?
Besonders relevant ist dieses Kriterium, wenn es im journalistischen Beitrag um ein neues Medikament oder ein neues Verfahren geht. Im journalistischen Beitrag sollten die Konsument:innen erfahren, in welcher Phase der Erforschung sich das Medikament oder Verfahren befindet (z. B. ob es erst in einer Pilotstudie erprobt wurde oder bereits zugelassen ist).
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- nicht klar wird, dass eine Arznei noch nicht verfügbar ist.
- die Zulassung eines Medikaments als abgeschlossene Sache behandelt wird.
- zu spekulative Vorhersagen darüber gemacht werden, wann das Medikament zugelassen werden „könnte“ oder „sollte“.
- nur die Angaben eines Firmensprechers oder einer Firmensprecherin als Grundlage für Vorhersagen dienen, wann ein Medikament verfügbar sein wird.
- nicht ausreichend deutlich wird, wie verbreitet eine Anwendung ist (wird sie an jedem Krankenhaus angeboten oder nur Spezialkliniken?).
- der journalistische Beitrag nicht erklärt, wie verfügbar spezialisiertes Fachpersonal ist (z. B. wenn es um neue chirurgische Eingriffe geht).
Wichtige Frage, die für den Leser:in zu klären wäre:
Kann ich die Therapie oder das Verfahren bereits erhalten?
4. Alternativen
Werden Alternativen zur vorgestellten Therapie/Test/Produkt/Verfahren erwähnt?
Ein Artikel sollte ein neues Verfahren stets im Zusammenhang bereits bestehender Alternativen darstellen. Auch der Nutzen der alternativen Optionen sollte im Beitrag deutlich werden. Gibt es noch keine weitere Behandlung, sollte auch dies erwähnt werden – etwa, dass Ärzt:innen bisher nur die Symptome einer Erkrankung lindern konnten (z. B. die Schmerzen), es bislang aber keine ursächliche Therapie dagegen gab.
Es sollte auch nicht vergessen werden, dass „nichts zu tun“ ebenfalls eine Alternative sein kann.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- ein chirurgischer Eingriff besprochen wird, ohne auf nicht-chirurgische Alternativen zu verweisen.
- ein neuer Test vorgestellt wird, ohne auf alternative Tests zu verweisen oder auf die Option, darauf verzichten zu können (etwa bei Screening-Tests).
- es nicht gelingt, Vor- und Nachteile einer neuen Idee im Vergleich zu bestehenden Verfahren zu diskutieren.
- nicht dargestellt wird, wie die neue Therapie/Test/Produkt/Verfahren in das Spektrum bestehender Alternativen passt.
Wichtige Frage, die für den Leser:in zu klären wäre:
Werden Alternativen zu der Therapie/dem Produkt/dem Verfahren werden genannt?
5. Kosten
Werden Kosten in der Geschichte angesprochen?
Ein journalistischer Beitrag sollte die wahrscheinlichen Kosten eines neuen Verfahrens, eines Tests oder eines Produktes in angemessener Weise thematisieren. Der Preis eines Medikaments wird zum Zeitpunkt des Markteintritts bekannt sein, die Kosten neuer Verfahren sind dagegen manchmal schwer zu berechnen. Oft ist auch eine Schätzung von Seiten der Expert:innen hilfreich. In seltenen Fällen müssen Kosten auch nicht erwähnt werden, etwa, wenn ein journalistischer Beitrag die Studie zu einem Wirkstoff im Tierversuch beschreibt. Dann gilt das Kriterium trotz Nichterwähnung als „erfüllt“.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- die Kosten eines Verfahrens nicht angesprochen werden.
- Kosten ohne befriedigende Erklärung heruntergespielt werden.
- die Kosten eines neuen Verfahrens nicht mit existierenden Alternativen verglichen werden (teurer/billiger).
- nicht deutlich wird, ob die Krankenkassen für die Kosten des neuen Verfahrens aufkommen werden.
Wichtige Frage, die für den Mediennutzer:in zu klären wäre:
Zahlt das meine Krankenkasse bzw. wie viel muss ich selbst bezahlen?
6. Krankheitsübertreibung/-erfindung
Gibt es Anzeichen für Krankheitsübertreibungen/-erfindungen („Disease mongering“)?
Hier geht es darum, ob in einem Beitrag eine Erkrankung oder ein gesundheitliches Phänomen übertrieben dargestellt wird. Es gibt verschiedene Formen der Übertreibung (Disease Mongering):
- Risikofaktoren werden als Krankheit behandelt (z. B. geringe Knochendichte wird zu Osteoporose).
- falsche/ungenaue Darstellung des natürlichen Verlaufs und/oder der Schwere einer Erkrankung (z. B. Prostatakrebs in einem frühen Stadium)
- Medikalisierung geringer oder kurzfristiger Schwankungen einer Funktion (z. B. zeitweise Potenzprobleme bei Männern oder sexuelle Unlust bei Frauen)
- Medikalisierung normaler Vorgänge/Lebensphasen (Haarausfall, Falten, Schüchternheit, Menopause)
- Die Häufigkeit einer Krankheit/Störung wird übertrieben dargestellt (z. B. indem man Bewertungsskalen („rating scales“) nutzt, um eine erektile Dysfunktion zu diagnostizieren).
Eine Krankheitserfindung dagegen ist nur selten offensichtlich. Meist ist es nicht einfach, festzulegen, ob ein Beitrag Beschwerden wie ein Reizdarmsyndrom, unruhige Beine oder Osteoporose (die für einige Betroffene ernsthafte Probleme darstellen) unverhältnismäßig als Erkrankung beschreibt.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- mangelhafte Statistiken präsentiert werden.
- die Folgen für eine Person übertrieben werden.
- unangemessen Angst geschürt wird.
- zum Beispiel Laborwerte behandelt werden als wären sie eine Krankheit (so genannte Surrogatmarker-Endpunkte).
- Interviews mit besonders schwer betroffenen Patient:innen enthalten sind – und der Eindruck erweckt wird, ihre Erfahrung sei repräsentativ für alle mit dieser Erkrankung.
Dieses Kriterium findet allerdings keine Anwendung, wenn ein journalistischer Beitrag eine Therapie/ein Verfahren/einen Test übertrieben positiv beschreibt. Diesen Aspekt decken die Kriterien zu Nutzen und Belegen ausreichend ab.
Wichtige Frage, die für den Leser:in zu klären wäre:
Ist das eine Krankheit/Symptomatik, über die ich mir Sorgen machen muss?
7. Belege/Evidenz
Versucht die Geschichte die Qualität der Belege einzuordnen?
Der journalistische Beitrag sollte die Qualität der vorgestellten Studie einordnen. Nur so können die Mediennutzer:innen einschätzen, wie verlässlich die Aussagen zum neuen Verfahren sind. So sollten Forscher die Wirksamkeit einer neuen Therapie zum Beispiel in einer randomisierten Studie mit relevanten klinischen Endpunkten prüfen. Wenn dieser Anspruch nicht erfüllt wurde, sollte der journalistische Beitrag dies ansprechen.
Manchmal wird zum Beispiel über „vielversprechende“ Ergebnisse einer Fallserie (case series) berichtet, einer Art von Studien mit niedriger Beweiskraft. Hier sollte der journalistische Beitrag die Grenzen dieses Studiendesigns klar machen und darauf hinweisen, wie schwierig eine Interpretation der Studienergebnisse ist. Im Falle einer Kohorten- oder Beobachtungsstudie sollte zudem erklärt werden, dass Mediziner in der Untersuchung nicht alle Faktoren berücksichtigen können, die vielleicht einen Unterschied zwischen zwei Therapieverfahren erklären (zum Beispiel können neben der Behandlung auch die Ernährung, das Ausmaß an körperlicher Bewegung den Krankheitsverlauf beeinflussen, werden aber in der Beobachtungsstudie womöglich nicht erfasst).
Wie sehr die Aussagekraft einer Untersuchung vom Studiendesign abhängt, sollte der journalistische Beitrag erklären – und idealerweise die übliche Abstufung aufzeigen (engl.: hierarchy of evidence). Hier finden sich zwei Praxisberichte zu den unterschiedlichen Evidenzgraden der verschiedenen Studientypen:
Studien und Typen: Die Hackordnung der Glaubwürdigkeit:
Teil A: http://www.medien-doktor.de/gesundheit/sprechstunde/praxisberichte-1-studien-und-typen-die-hackordnung-der-glaubwurdigkeit-teil-a/
Teil B: http://www.medien-doktor.de/gesundheit/sprechstunde/praxisberichte-2-studien-und-typen-die-hackordnung-der-glaubwurdigkeit-teil-b/
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- es nicht gelingt, die Grenzen des jeweiligen Studiendesigns herauszustellen.
- ein Hinweis fehlt, dass man bei der Interpretation von unkontrollierten Daten Vorsicht walten lassen muss.
- kausale Zusammenhänge dargestellt werden, die durch das Studiendesign nicht belegt werden können.
- nicht klargestellt wird, wo die Grenzen kleiner Studien liegen.
- nicht darauf hingewiesen wird, dass zum Beispiel die Änderung eines Laborwerts mit positiven gesundheitlichen Auswirkungen gleichgesetzt wird (also ein so genannter Surrogatparameter verwendet wird).
- nicht herausgestellt wird, dass auf Kongressen Studienergebnisse präsentiert werden, die noch kein strenges Begutachtungsverfahren durchlaufen haben (mangelndes peer review).
- der Beitrag über Ergebnisse aus Tierversuchen oder Laborexperimenten berichtet, ohne darauf hinzuweisen, dass die Resultate nur eingeschränkt auf den Menschen übertragbar sind.
- nur Anekdoten als Belege für den Nutzen einer Behandlung präsentiert werden.
Wichtige Frage, die für den Leser:in zu klären wäre:
Kann man mit den angeführten Belegen/Studienmethoden überhaupt diese Aussagen machen?
8. Experten/Quellentransparenz
Gibt es eine weitere, möglichst unabhängige Quelle?
Der Beitrag macht klar, woher die verwendeten Informationen und Bewertungen stammen und stützt sich dabei auf mindestens zwei geeignete, voneinander unabhängige Quellen. Zitierte Studien sollten eindeutig zu identifizieren sein. Es muss klar werden, wo diese publiziert wurden (Fachzeitschrift, Preprint-Server, Publikation eines Industrieverbandes oder einer Organisation).
Meist werden in einem Beitrag über eine neue Studie die Autor:innen der Untersuchung zitiert. Um den Beitrag ausgewogen zu gestalten, sollte jedoch mindestens eine weitere, unabhängige Quelle darin vorkommen, z.B. ein weiterer Expert:innen, ein Zitat aus einer weiteren Studie, die offiziellen Empfehlungen einer Behörde oder einer Forschungsinstitution. Dabei darf weder der Expert:in noch die Institution in einer direkten Abhängigkeit zu den im Artikel vorkommenden Hauptexpert:in stehen (Interessenkonflikt durch große Nähe, vgl. Kriterium 9). Die Person sollte also nicht in derselben Arbeitsgruppe, derselben Universität oder Institution o.ä. arbeiten oder Co-Autor der im Artikel vorgestellten Studie sein.
Es sollte deutlich werden, warum ein Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin in der jeweiligen Thematik als Expert:innen gilt (oder zumindest eine Nachrecherche in Publikationsdatenbanken, Institutswebseiten oder Internetseiten des Expert:innen sollte das ergeben). Zur Erklärung von Lehrbuchwissen (zum Beispiel zu allgemeinen Fragen des Stoffwechsels) ist der Anspruch an die Expertenauswahl geringer als bei der Darstellung neuer Studien aus der aktuellen Spitzenforschung.
In einem Interview sollte sich die zweite Stimme/zweite Meinung in den Interviewfragen wiederfinden, da es hier naturgemäß nicht möglich ist, eine zweite Quelle in die Antworten einzufügen.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- eine zweite unabhängige Quelle fehlt.
- nicht deutlich wird, warum ein Expert:in für eine Zweitmeinung geeignet ist, welche Expertise er hat oder die Recherchen der Gutachter keine ausreichende Expertise ergeben.
- ein ausgewählter weiterer Expert:innen sich als abhängig vom ersten Experten erweist, weil er zum Beispiel in dessen Arbeitsgruppe arbeitet oder Co-Autor:in der vorgestellten Studie ist oder sonst in einer für das Thema relevanten Arbeitsbeziehung steht. Die Wertung ist unabhängig davon, ob diese Abhängigkeit im Artikel deutlich gemacht wird oder nicht. (siehe dazu auch Kriterium 9 Interessenkonflikte)
- in einem Interview in den Fragen oder erklärendem Begleittext nicht auf andere Experten oder andere Quellen verwiesen wird.
Wichtige Frage, die für den Leser:in zu klären wäre:
Wie schätzen unabhängige Experten/Institutionen/Studien die Informationen zu Nutzen und Risiken einer Therapie oder zur Aussagekraft eines diagnostischen Verfahrens ein?
9. Interessenkonflikte
Liegen bei den im Beitrag angeführten Personen (insbesondere finanzielle) Interessenkonflikte vor?
Wir erwarten, dass in einem Beitrag vorhandene oder nahe liegende Interessenkonflikte angesprochen und gegebenenfalls eingeordnet werden. Denn vor allem Abhängigkeiten finanzieller Art können zu verzerrten Forschungsergebnissen und Interpretationen der Daten führen.
Daher sollte ein Beitrag klarstellen, ob bei einem Experten oder einer Expertin Interessenkonflikte vorliegen könnten, weil zum Beispiel eine Firma oder eine Organisation die Forschung finanziert, ein Patent oder ein Werbevertrag vorliegt oder der Expert:in an einem empfohlenen Produkt mitverdient. Auch wenn Mediziner:in meist Produkte/Therapien empfehlen, die sie selbst in ihrer Klinik einsetzen oder verkaufen, sollte dieser Zusammenhang deutlich werden.
Liegen keine Interessenkonflikte vor (bzw. die Gutachterinnen und Gutachter haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten keine finden können), muss darauf im Beitrag nicht explizit darauf hingewiesen werden. Das Kriterium wird demnach als „erfüllt“ betrachtet, auch ohne, dass der Beitrag den fehlenden Interessenkonflikt erwähnt.
Wie relevant ein Interessenkonflikt ist, müssen die Gutachter:innen von Fall zu Fall abwägen. Nicht jede Finanzierung, z.B. durch die Industrie, führt automatisch zu einer Beeinflussung von Forschungsresultaten. Dennoch sollte ein journalistischer Beitrag sie aufzeigen (siehe dazu auch diese Praxisberichte des Medien-Doktors zum Thema Interessenkonflikte bzw. Befangenheit):
Marcus Anhäuser: Interessenkonflikte: Wie sollten Journalisten darüber berichten?
Klaus Koch: Interessenkonflikte: Eine Abgrenzung
Irene Berres/Klaus Koch: Praxisberichte 6 – Experten, Interessen und Konflikte
www.dfg.de/formulare/10_201/10_201_de.pdf
Die Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- nicht auf tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte des Hauptexpert:in oder anderer Experten hingewiesen wird.
- der Beitrag nicht erwähnt, dass bei weiteren Expert:innen oder Personen ein relevantes Abhängigkeitsverhältnis vom Hauptexpert:innen besteht, dass sie in derselben Arbeitsgruppe arbeiten oder Co-Autor:innen der vorgestellten Studie sind (siehe dazu auch Kriterium 8 zu Experten/Quellentransparenz). Werden diese Zusammenhänge deutlich, wird das Kriterium als „erfüllt“ gewertet.
Wichtige Frage, die für den Leser:in zu klären wäre:
Gibt es Abhängigkeiten, die das Urteil eines Experten/einer Person beeinflussen könnten?
10. Einordnung in den Kontext
Werden Aspekte wie etwa Neuheit oder Ethik im Beitrag angesprochen und eingeordnet?
Viele angeblich neue Therapien/Tests/Produkte oder Verfahren sind nicht wirklich neu. So kann ein Wirkstoff nur ein weiteres Mitglied einer etablierten therapeutischen Klasse von Medikamenten sein. Und selbst wenn der Beitrag einen völlig neuen Behandlungsansatz vorstellt, wirkt diese Methode nicht zwingend besser als bereits übliche Verfahren gegen eine Erkrankung. In Pressemitteilungen zu einem neuen Medikament geht diese wichtige Information manchmal im Hype verloren. Das Mittel wird als Neuigkeit angepriesen, um den ersten Verkauf anzukurbeln.
Der journalistische Beitrag sollte daher eine aufschlussreiche Aussage darüber enthalten, wie neu ein neues Produkt wirklich ist, indem z. B. auf ältere Studien mit der gleichen Substanz hingewiesen wird.
Gerade im Bereich Medizin spielen auch ethische Überlegungen eine Rolle, etwa in klinischen Studien, Beiträgen zur Gentechnik oder Fortpflanzungsmedizin. Daher sollten diese Aspekte – sofern relevant – auch angesprochen werden.
Die Wertung könnte „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- ungenaue, unvollständige oder in die Irre führende Angaben zur Neuigkeit eines Verfahrens oder Produktes gemacht werden.
- nicht erklärt wird, was das eigentlich Neue an dem neuen Verfahren ist (am besten im Vergleich zu existierenden Alternativen auf dem Markt).
Wichtige Frage, die für den Leser:in zu klären wäre:
Gibt es Informationen zur Neuheit oder auch ethische Aspekte, die für die Mediennutzer:innen relevant sind?
11. Faktentreue
Gibt der Beitrag die wesentlichen Fakten richtig wieder?
Bei diesem Kriterium geht es darum herauszufinden, ob sich im Beitrag wesentliche Faktenfehler finden. Wird also die Hauptaussage einer Studie richtig wiedergegeben bzw. das Ergebnis, auf das sich der Beitrag bezieht? Nicht alle Aspekte einer Studie müssen im Beitrag beschrieben werden, die genannten Fakten müssen jedoch stimmen.
Es geht dabei um offensichtliche Fehler, die z.B. schon beim Lesen einer zugrunde liegenden Studie bzw. der Zusammenfassung – auffallen können. Nicht jeder Fakt und jede Tatsachenbehauptung kann von den Gutachtern gegenrecherchiert werden. Ein falsch geschriebener Name ist im Gutachten anzumerken, reicht aber allein noch nicht, um einen Beitrag als „nicht erfüllt“ gelten zu lassen. Treten aber zusätzlich andere „kleine“ Fehler auf, die auf eine insgesamt mangelnde Sorgfalt bei der Recherche schließen lassen, ist sehr wohl „nicht erfüllt“ zu werten. Dies kann auch als Grund für eine Abwertung des Gesamtergebnisses um einen Stern betrachtet werden.
Liefert ein Beitrag keinerlei Quellen oder Belege, auf deren Grundlage die Fakten überprüft werden können, kann auch das zur Abwertung des Gesamtergebnisses um einen Stern führen.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- Überschriften und Teaser sich zu stark von der tatsächlichen Aussage des Beitrags entfernen.
- der Beitrag Kausalzusammenhänge herstellt, obwohl die Daten nur Korrelationen belegen.
- Daten offensichtlich falsch wiedergegeben werden.
- grobe, irreführende Übersetzungsfehler etwa bei Zitaten aus dem Englischen auftreten.
- Häufigkeiten erheblich von den in der entsprechenden Fachpublikation oder offiziellen Dokumenten genannten Werten abweichen.
- der Text viele kleinere Fehler beinhaltet, die für sich genommen noch kein „nicht erfüllt“ rechtfertigen, in der Summe aber den Eindruck erwecken, dass nicht mit hinreichender Sorgfalt berichtet wird.
12. Journalistische Eigenleistung (mehr als Pressematerial)
Geht der Beitrag über das Pressematerial hinaus?
Basiert der Beitrag überwiegend auf eigenen Recherchen oder ist er weitgehend die bloße Übernahme von Pressematerial bzw. fremden journalistischen Beiträgen, wie zum Beispiel von Medienbeiträgen aus anderen Ländern? (bezieht sich indes nicht auf Beiträge von Nachrichtenagenturen, die auch als solche gekennzeichnet sind)
Ein Beitrag sollte deutlich über eine ggf. zum Thema vorhandene Pressemitteilung oder anderes Pressematerial hinausgehen, damit von einer eigenen journalistischen Rechercheleistung ausgegangen werden kann. Auch die Verwendung von Material des Science Media Centers wird als unabhängige, journalistische Leistung gewertet – unabhängig davon, ob das SMC als Quelle genannt wird oder nicht.
Eine Pressemitteilung oder eine Pressekonferenz oder Pressematerial sollte ein Anlass, aber keine komplette Vorlage für den Beitrag sein – auch wenn es im zunehmend schwieriger werdenden Redaktionsalltag vorkommen kann, dass z.B. eine gute gemachte Pressemitteilung einen Großteil der nötigen Informationen liefert.
Bei der Übernahme von Videomaterial, das z.B. von Unternehmen oder Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt wurde, ist auf die Quelle hinzuweisen. Wird ausschließlich solches Material verwendet, ist das Kriterium bei Fernsehbeiträgen „nicht erfüllt“. Auch wenn eigene Bilder oder Filmsequenzen ohne erkennbare weitere Recherche lediglich die Inhalte einer Pressemitteilung illustrieren, kann das Kriterium „nicht erfüllt“ sein.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- klare Belege dafür vorhanden sind, dass das „Wording“ in großen Teilen aus einer Pressemitteilung oder dem Pressematerial übernommen wurde.
- erkennbar ist, dass lediglich ein Beitrag aus einem anderen (z.B. fremdsprachigen) Medium zusammengefasst wird und es keine darüber hinaus gehende substanzielle journalistische Eigenleistung gibt.
Bei einem Beitrag, der mehrere unabhängige Quellen hat, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass er NICHT allein auf einer Pressemitteilung/Pressematerial beruht. In diesem Fall liegt also eine journalistische Eigenleistung vor und daher sollte in diesem Falle mit „erfüllt“ gewertet werden, auch wenn wir keine Pressemitteilung finden.
Auch ohne Pressemitteilung kann jedoch eine fehlende journalistische Eigenleistung vorliegen, wenn der Beitrag sehr unkritisch ist, einen werbenden Charakters hat oder nur einzelne, abhängige Quellen erwähnt werden. Wenn es also sein könnte, dass die Informationen überwiegend aus einer Pressemitteilung oder PR-Material stammen, wird das Kriterium mit „nicht anwendbar“ gewertet.
Wichtige Frage, die für den Leser:in zu klären wäre:
Handelt es sich um eine ausreichende journalistische Eigenleistung oder stammen die Informationen ausschließlich bzw. ganz überwiegend aus einer Pressemitteilung oder entsprechendem PR-Material bzw. fremden journalistischen Beiträgen?
13. Attraktivität der Darstellung
Gelingt es im Beitrag, ein Thema durch eine attraktive Darstellung zu vermitteln?
Damit Mediennutzer einen Beitrag gerne lesen, hören oder sehen, muss er nicht nur verständlich sein. Auch wie ein Thema vermittelt wird, spielt dabei eine wesentliche Rolle. So ist ein Beitrag mit vielen kurzen Hauptsätzen zwar maximal verständlich, aber eben nicht sehr attraktiv.
Positiv ist zu bewerten, wenn ein Beitrag dramaturgischen Prinzipien folgt (Personalisierung, narrative Elemente, Bezug zur Alltagswelt etc.). Ideal ist es, wenn Form und Inhalt harmonieren, abstrakte Zusammenhänge z. B. durch Illustrationen, Fotos/geeignete Bilder (TV) oder anschauliche Textbeispiele verdeutlicht werden. Bei einem Radiobeitrag gehört der Einsatz von Atmo und guten O-Tönen dazu, bei Texten sollen Überschriften, Bilder und Illustrationen die Aussagen unterstützen oder ergänzen.
Generell steht bei diesem Kriterium mehr die Form als der Inhalt im Mittelpunkt.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- Überschrift und Teaser die Aussage des Beitrags dramatisieren oder viel mehr versprechen, als ein Studienergebnis tatsächlich hergibt.
- es in einem sehr subjektiven Beitrag („Erlebnisbericht“) nicht gelingt, diesen durch Abschnitte mit neutralen/objektiven Beschreibungen der Fakten einzuordnen. Idealerweise werden Fallbeispiele gewählt, die typisch sind.
Wichtige Frage, die für den Leser:in zu klären wäre:
Ist das Thema interessant dargestellt?
14. Verständlichkeit
Ist der Beitrag für Laienpublikum verständlich?
Dieses Kriterium gilt als „erfüllt“, wenn ein Beitrag verständlich ist, weil er klar strukturiert ist, angemessene Satzlängen verwendet, Fachbegriffe nur in Ausnahmefällen verwendet (und diese dann erläutert) und Zusammenhänge gut erklärt – und ggf. erklärendes Bild- und Tonmaterial einsetzt.
Handelt es sich um einen nachrichtlichen Beitrag, sollten die W-Fragen (wer, was, wo, wie, wann und warum) vollständig beantwortet werden.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- ein Thema zu abstrakt dargestellt wird.
- die Struktur wirr erscheint, logische Fehler auftreten.
- Bandwurmsätze über mehrere Zeilen und Schachtelsätze das Verständnis und den Lesefluss erschweren.
- in einem nachrichtlichen Beitrag ein Teil der W-Fragen nicht beantwortet wird.
- ein Beitrag von unverständlichen oder irreführenden Bildern begleitet wird: Ergänzen sie den Inhalt des Beitrags oder überdecken/verfälschen sie ihn? Bei Grafiken ist z.B. auf die verwendeten Skalen, etwaige Verzerrungen, unangemessene Maßstäbe, täuschende Perspektiven, Lücken in den dargestellten Daten etc. zu achten.
http://www.trans-kom.eu/bd10nr03/trans-kom_10_03_02_Lutz_Verstaendlichkeit.20171221.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Verständlichkeitskonzept
Wichtige Frage, die für den Leser:in zu klären wäre:
Ist der Text verständlich?
15. Themenauswahl
Ist das Thema aktuell, relevant oder originell?
Hier spielt eine Rolle, ob das im Beitrag besprochene Thema aktuell, relevant oder besonders originell ist.
Als relevant gilt zum Beispiel ein Thema, das einen großen Teil der Bevölkerung direkt oder indirekt betrifft. Wenn eine große Anzahl Menschen davon betroffen ist oder eine neue Entwicklung wichtige ethische Fragen aufwirft, wenn politische Entscheidungen dazu anstehen oder ein kleines Thema beispielhaft für eine größere Entwicklung steht („Modellcharakter“). Denn Relevanz entsteht nicht nur durch eine große Anzahl von Betroffenen. Auch ein großer Erfolg oder ein großes Risiko für einen kleinen Teil der Bevölkerung kann bedeutsam sein.
Ein Beitrag kann durch ein ungewöhnliches Thema oder einen überraschenden Blickwinkel überzeugen – und somit den Mediennutzern besonders kurios, humorvoll oder überraschend erscheinen.
Außerdem wird hier bewertet, ob der Beitrag eine seinem Medium oder einem zeitlichen Rahmen (z. B. Jahreszeit) angemessene Aktualität besitzt und diese für den Leser/Zuhörer/Zuschauer deutlich macht (z.B. durch Formulierungen wie „Ergebnisse, die heute/gestern/diese Woche in einem Fachmagazin/Konferenz veröffentlicht wurden.“ oder „… wie in dem diese Woche veröffentlichten Buch beschrieben … “).
Sollte das Thema eines Beitrags nicht aktuell sein, muss es relevant sein. Ist es nicht relevant, muss es zumindest ungewöhnlich sein.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- ein Thema nur für kleine Fachkreise von Bedeutung ist, denn dann spielt auch Aktualität keine Rolle.
- ein Thema nicht aktuell, nicht relevant und auch nicht ungewöhnlich ist – und nicht klar wird, warum darüber berichtet wird.
- der aktuelle Bezug konstruiert erscheint („Tag des XY“, die in der Regel von Interessenverbänden/Unternehmen festgesetzte Termine als Teil einer PR-Strategie sind, oder ein „aktueller Promitipp“). Eine Ausnahme bilden Tage, die eine echte Relevanz für die politische Agenda haben und von anerkannten Institutionen festgelegt wurden (z. B. der Welt-Aids-Tag der Organisation UNAIDS).
- versucht wird, Aktualität zu suggerieren, obwohl ein Thema veraltet ist (z. B. Tageszeitungsbeitrag: „wie die Forscher jetzt herausgefunden haben“, das Ergebnis/der Anlass aber schon seit einem Monat bekannt/veröffentlicht ist). Auch dieses Kriterium orientiert sich am Veröffentlichungsrhythmus des Mediums.
- Relevanz und/oder Aktualität nur simuliert erscheint, etwa durch aktuelle firmengesponserte Umfragen im Zusammenhang mit „Awareness- Kampagnen“.
- eine Pressekonferenz als Anlass für eine zeitnahe Berichterstattung genommen wird, die über die Ergebnisse einer laufenden bzw. (noch) nicht veröffentlichten Studie berichtet, und es für Journalisten keine Möglichkeit gibt, die Studie zur Überprüfung zu erhalten. Da dann weder Ergebnisse noch Methodik überprüft werden können, raten wir generell von einer solchen Berichterstattung ab.
Wichtige Frage, die für den Leser:in zu klären wäre:
Ist das Thema aktuell, relevant und/oder ungewöhnlich?
Bewertete Beiträge
Bewertet werden journalistische Beiträge (mehr als 200 Wörter) aus Publikumsmedien, bei denen im Zentrum der Berichterstattung (d. h. in mehr als 50 Prozent des Beitrags) ein Umweltthema steht. Die nachfolgenden Kriterien sollen Journalisten und Journalistinnen als Leitfaden dienen. Sie sollen dabei helfen, die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen zu einem Thema innerhalb der Möglichkeiten der jeweiligen Redaktion möglichst sorgfältig aufzubereiten.
Bewertungskriterien des Medien-Doktors Umwelt
1. Keine Übertreibung / Verharmlosung
Risiken und Chancen werden weder übertrieben dargestellt noch bagatellisiert
Der Beitrag stellt Risiken und Chancen, Schaden und Nutzen nach dem aktuellen Wissensstand korrekt und angemessen dar, wobei er diese weder übertreibt noch bagatellisiert. Im Falle von Risiken ist einerseits das Vorsorgeprinzip zu berücksichtigen: Gibt es ernsthafte Anzeichen für eine Gefährdung von Umwelt und/oder Gesundheit, so ist ein Bericht auch dann gerechtfertigt, wenn Ausmaß und mögliche Folgen noch nicht mit letzter Sicherheit feststehen. Andererseits ist eine unbegründete Skandalisierung oder gar „Panikmache“ ebenso zu vermeiden wie die Verharmlosung tatsächlicher oder möglicher Probleme. Ein Beitrag darf nicht den Eindruck erwecken, dass Risiken bzw. Chancen größer oder geringer seien, als es durch die verfügbaren Daten belegt ist. Ist das Ausmaß eines Problems noch nicht hinreichend genau bekannt, muss diese Unsicherheit benannt werden. Dasselbe gilt im Hinblick auf einen möglichen Nutzen. Nutzen und Risiken sollen möglichst nicht nur in relativen Zahlen ausgedrückt werden („die Schadstoffbelastung stieg um das Zehnfache“), sondern auch in absoluten Zahlen samt deren Einordnung („Gemessen wurden x Mikrogramm pro Liter, das liegt nur knapp unter dem zulässigen Grenzwert.“).
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- eine Grenzwertüberschreitung als „gesundheitlich unbedenklich“ bagatellisiert wird, obwohl eine reale Gefährdung besteht oder das genaue Risiko unbekannt ist.
- die Überschreitung eines Grenzwerts als akute Gesundheitsgefahr dargestellt wird, ohne dass es dafür konkrete Anhaltspunkte gibt.
- ein Beitrag nur pauschal von „schwerwiegenden Gesundheitsgefahren“ durch Chemikalien in Lebensmitteln spricht und damit Ängste schürt, ohne dass mitgeteilt wird, welche Mengen belasteter Lebensmittel bedenklich sind.
- dramatischen Behauptungen aufgestellt werden, die nicht durch Studiendaten belegt sind – etwa wenn ein Beitrag suggeriert, das Aussterben einer Tierart sei unausweichlich, ohne dass diese Einschätzung durch entsprechende Daten gestützt werden könnte.
- die Chancen einer Umwelttechnologie oder umweltpolitischen Lösung übertrieben dargestellt werden.
2. Lösungshorizonte und Handlungsoptionen / kein “Greenwashing”
Der Beitrag nennt Wege, ein Umweltproblem zu lösen oder zu vermeiden, soweit dies möglich und angebracht ist.
Der Beitrag macht deutlich, wie groß die Aussagekraft der berichteten Ereignisse und Fakten ist, auf die er sich bezieht. Es muss z.B. klar werden, ob es sich um eine Langzeitstudie, real beobachtete Umweltveränderungen, um Prognosen, Modellrechnungen, rückblickende Rekonstruktionen oder um Messwerte aus wenigen Stichproben handelt, die vielleicht alarmierend, in ihrer Aussagekraft („Evidenz“) aber begrenzt sind. Hypothesen müssen klar von Fakten unterschieden werden. Die Rezipienten sollten zumindest in groben Zügen erfahren, wie die wesentlichen Daten erhoben wurden und wie aussagekräftig die jeweiligen Verfahren sind. Werden Schwellenwerte genannt, muss möglichst klar werden, ob es sich um verbindliche Grenzwerte, vorläufige „Referenzwerte“, Empfehlungen, oder um angestrebte Zielwerte handelt.
Wenn Lösungsansätze zu einem Umweltproblem bereits vorliegen oder debattiert werden, soll der Beitrag diese benennen und einordnen. Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten ist es dabei nicht zwingend, selbst Lösungsvorschläge zu entwickeln.
Der Beitrag macht deutlich, ob ein Umweltproblem bzw. ein Umweltschaden durch politische, rechtliche oder technische Mittel zu verringern bzw. zu vermeiden wäre (z.B. Umstellung der Produktion, Ersatz von problematischen Substanzen, Änderungen von Gesetzen und Verordnungen). Wenn mehrere Handlungsoptionen zur Diskussion stehen, werden diese benannt. Wo es angebracht ist, wird auch thematisiert, inwieweit Mediennutzerinnen und -nutzer durch eine Änderung ihres Verhaltens zur Lösung eines Umweltproblems beitragen können (indem sie z.B. bestimmte Produkte nicht verwenden).
Grundsätzlich sollte deutlich werden, ob und inwieweit Lösungsvorschläge für Umweltprobleme oder Nachhaltigkeitskonzepte reale Vorteile für die Umwelt bringen, oder ob sie eher als ein „Greenwashing“ zur Imageverbesserung zu bezeichnen sind.
Der Beitrag darf keine Scheinlösungen propagieren, die nicht wirksam zur Beseitigung oder Vermeidung von Umweltproblemen beitragen, sondern mehr der Werbung als der Umwelt dienen. Wenn PR-Kampagnen „ökologische Innovationen“ präsentieren, soll dies kritisch hinterfragt werden; Attribute wie „nachhaltig“, „öko“, „umweltfreundlich“, „nachwachsend“ oder „recycelbar“ müssen nach Möglichkeit auf ihren tatsächlichen Gehalt überprüft werden. Werden Verhaltensänderungen als Handlungsoption angesprochen, ist nach Möglichkeit auch darzustellen, in welchem Ausmaß diese geeignet wären, ein Umweltproblem zu verringern. Auch hier darf sich der Beitrag keine Scheinlösungen zu eigen machen, mit denen z.B. Firmen versuchen könnten, ihre Verantwortung auf Verbraucher:innen abzuwälzen.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- auf technischer, politischer oder juristischer Ebene bereits Lösungsansätze für das dargestellte Umweltproblem diskutiert werden, der Beitrag dies aber nicht thematisiert.
- Ein Beitrag sehr einseitig und ohne nachvollziehbaren Grund einen von mehreren Lösungswegen favorisiert.
- es praktikable Handlungsmöglichkeiten für Mediennutzer:innen gibt, ein Umweltrisiko zu vermeiden, und der Beitrag dies nicht erwähnt.
- unkritisch über Produkte oder Maßnahmen berichtet wird, die eher darauf zielen, das Image eines Unternehmens, einer NGO oder Forschungseinrichtung aufzubessern („Greenwashing“), als tatsächlich einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten (z.B. Prototypen für Ökoautos von Konzernen, die ansonsten Spritfresser produzieren; nur vorgeblich recycelbare Verpackungen).
„Nicht anwendbar“ kann das Kriterium sein, wenn keine realistische Handlungsoption besteht. So kann z.B. gegen radioaktive Teilchen in der Erdatmosphäre, die aus früheren A-Bomben-Tests stammen, nach derzeitigem Kenntnisstand nichts mehr unternommen werden.
3. Räumliche Dimension (Lokal – Regional – Global)
Die räumliche Reichweite eines Umweltproblems sowie der Zusammenhang zwischen lokalen, regionalen und globalen Perspektiven werden dargestellt.
Der Beitrag muss eine klare räumliche Orientierung bieten. So muss er z.B. deutlich machen, welche Region von einem Umweltthema betroffen oder welches Gebiet in einer Studie untersucht worden ist. Wie sind die geographischen Voraussetzungen in der jeweiligen Region? Gibt es spezielle regionale Bedingungen, die für das Thema bedeutsam sind? Viele Umweltprobleme und Lösungsansätze haben sowohl lokale als auch überregionale oder sogar globale Aspekte, die der Beitrag nach Möglichkeit miteinander verknüpfen sollte: Welche Auswirkungen hat unsere Ernährungsweise auf die Länder, aus denen wir unsere Lebens- und Futtermittel importieren? Hat die Verunreinigung eines Flusses nur lokale Auswirkungen oder auch Folgen für das Meer, in welches dieser Fluss mündet? Haben Umweltprobleme in anderen Teilen der Welt auch hierzulande Auswirkungen? Spielen für das jeweilige Thema neben nationalem Umweltrecht auch europäische/internationale Regelungen oder Verträge eine Rolle?.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- die lokale Begrenztheit eines Störfalls nicht angesprochen wird.
- die Wechselwirkung zwischen globalen und lokalen Aspekten außen vor bleibt, obwohl sie für das jeweilige Thema relevant wären.
- unberücksichtigt bleibt, dass Probleme und Lösungen an spezielle geographische Bedingungen geknüpft sind. Oder wenn Zusammenhänge konstruiert werden, die in dieser Form nicht existieren oder nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen sind (z.B. zwischen manchen lokalen Wetterphänomenen und der globalen Erwärmung).
- beispielsweise über den Rückgang oder die Erholung bestimmter Arten berichtet wird, ohne deutlich zu machen, auf welches Gebiet sich diese Aussagen beziehen.
4. Zeitliche Dimension (Nachhaltigkeit)
Die zeitliche Reichweite eines Umweltproblems oder Phänomens wird dargestellt.
Der Beitrag muss eine klare zeitliche Orientierung bieten. So muss er z.B. deutlich machen, ob es sich um ein singuläres, also zeitlich begrenztes Ereignis handelt oder um eine Problematik mit langfristigen Folgen. Bei einem Chemieunfall geht es einerseits um die akuten Auswirkungen (verletzte Arbeiter, geschädigte Anwohner), andererseits aber auch um die Frage, ob langlebige Gifte in die Umwelt gelangten. Ferner: War es ein unvorhersehbares, in dieser Form einmaliges Unglück, oder sind vergleichbare Störfälle bei ähnlichen Anlagen auch schon in der Vergangenheit aufgetreten, sodass es sich um eine Serie von Ereignissen handeln könnte? Sind technische Lösungsansätze zukunftsträchtig, haben sie also eine nachhaltige Wirkung oder beheben sie nur einen akuten Schaden? Ist ein Vorschlag zur Regulierung geeignet, ein Umweltproblem auf lange Sicht zu lösen oder einzudämmen? Hat der Artenschwund in einem Gebiet plötzlich eingesetzt oder ist er schon seit längerer Zeit zu beobachten? Reichert sich ein Schadstoff mit der Zeit an, oder wird er rasch abgebaut?
Wird über Messungen oder Beobachtungen berichtet, muss hinreichend deutlich werden, wann und über welchen Zeitraum Daten erhoben wurden bzw. für welchen Zeitabschnitt sie relevant sind. Bei zeitlichen Veränderungen müssen die Bezugspunkte klar werden, indem beispielsweise darauf hingewiesen wird, in welchem Zeitraum sich ein Umweltproblem verschärft / gebessert hat, oder wann sich rechtliche Bestimmungen geändert haben.
Generell ist der bislang vorhandene Sach- bzw. Kenntnisstand zu einem Umweltthema darzulegen und der tatsächliche oder vermeintliche Neuigkeitswert einzuordnen. Wird über neue Erkenntnisse zu einer seit längerem laufende Debatte berichtet, dürfen Rezipient:innen nicht den falschen Eindruck gewinnen, dass es sich um ein völlig neues oder bisher unbemerktes Geschehen handle.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- unklar bleibt, wann Daten erhoben wurden, oder wenn die möglichen Langzeitfolgen eines akuten Umweltproblems nicht thematisiert werden.
- das Verschwinden einer einzelnen Art als (zeitlich) singuläres Problem beschrieben wird („Wachtelkönig gefährdet Bau der Autobahn“), ohne zu berücksichtigen, dass es auch ein Symptom für die schleichende Veränderung eines ganzen Lebensraums sein könnte und der mögliche Verlust von Biodiversität in einen größeren Zusammenhang gestellt wird.
- berichtet wird, dass bestimmte Schadstoffe „immer häufiger“ nachgewiesen würden, ohne zu hinterfragen ob die Belastung zugenommen hat, oder ob die gemessenen Chemikalienwerte z.B. das Resultat einer zwischenzeitlich verbesserten Analytik sind.
- ein längst bekanntes Phänomen zu einem vorgeblich neuen Skandal aufgebauscht.
- eine nur marginal veränderte Umwelttechnik als völlig neue Lösung angepriesen wird.
5. Pro und Contra
Es werden die wesentlichen relevanten Standpunkte angemessen dargestellt.
Handelt es sich um ein kontroverses Thema, sind die verschiedenen Standpunkte darzulegen, gegebenenfalls nach ihrer Relevanz bzw. ihrem wissenschaftlichen Gehalt zu gewichten und einzuordnen. Die Rezipient:innen sollten erfahren, ob es zu einer im Beitrag dargestellten Position schlüssige und plausible Gegenargumente oder eine wissenschaftliche Kontroverse gibt. So muss beispielsweise bei der Debatte um den Zusammenhang von Wetterextremen und Klimawandel zumindest exemplarisch deutlich werden, welche unterschiedlichen Positionen dazu in der Wissenschaft vertreten werden welche Erkenntnisse als gesichert gelten und welche Fragen noch offen sind.
Es ist nach Möglichkeit deutlich zu machen, wer für bestimmte Entscheidungen verantwortlich und wer betroffen ist, wer davon profitiert und wer Verluste erleidet. Zumindest exemplarisch sollte angesprochen werden, welche Vor- und Nachteile für die Umwelt, u.U. aber auch z.B. für die Wirtschaft, die Verbraucher:innen oder die Lebensqualität mit bestimmten Handlungsweisen verbunden sind. Wird beispielsweise über negativen Folgen der Überdüngung auf die Umwelt berichtet, ist es angemessen, dazu nicht nur Umweltschützer:innen zu befragen, sondern auch die Sichtweise der Landwirt:innen mit einzubeziehen.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- zu einer wissenschaftlich noch offenen Kontroverse oder einem Konflikt zwischen verschiedenen Interessen nicht beide Seiten einbezogen werden, und wenn wesentliche Argumente unter den Tisch fallen.
- wissenschaftliche Außenseitermeinungen und -verfahren (z.B. radikale „Klimaskeptiker“, esoterische Produkte gegen Elektrosmog) unangemessenes Gewicht erhalten.
- einseitig eine bestimmte Umwelttechnologie – etwa ein spezielles Verfahren der Abwasserreinigung – propagiert wird, ohne Alternativen mit ihren Vor- und Nachteilen zu benennen.
Dabei kann ein Beitrag durchaus einen Aspekt besonders herausstellen. Er darf jedoch nicht den falschen Eindruck erwecken, dass es keine Argumente für Gegenpositionen gibt, sofern diese plausibel und wohlbegründet sind.
Gibt es zu dem Thema keine erkennbar kontroversen Standpunkte oder Interessenlagen (etwa im Falle eines sehr weit reichenden wissenschaftlichen Konsens), ist es auch nicht notwendig, darauf eigens hinzuweisen. Das Kriterium wird dann als „erfüllt“ gewertet.
6. Belege/Evidenz
Studien, Fakten und Zahlen zu Umweltthemen werden so dargestellt, dass deren Aussagekraft („Evidenz“) deutlich wird.
Der Beitrag macht deutlich, wie groß die Aussagekraft der berichteten Ereignisse und Fakten ist, auf die er sich bezieht. Es muss z.B. klar werden, ob es sich um eine Langzeitstudie, real beobachtete Umweltveränderungen, um Prognosen, Modellrechnungen, rückblickende Rekonstruktionen oder um Messwerte aus wenigen Stichproben handelt, die vielleicht alarmierend, in ihrer Aussagekraft („Evidenz“) aber begrenzt sind. Hypothesen müssen klar von Fakten unterschieden werden. Die Rezipienten sollten zumindest in groben Zügen erfahren, wie die wesentlichen Daten erhoben wurden und wie aussagekräftig die jeweiligen Verfahren und Methoden sind. Werden Schwellenwerte genannt, muss möglichst klar werden, ob es sich um verbindliche Grenzwerte, vorläufige „Referenzwerte“, Empfehlungen, oder um angestrebte Zielwerte handelt.
Ein Beitrag sollte Bezugsgrößen nennen, die es den Rezipient:innen ermöglichen, die genannten Zahlen und Fakten einzuordnen. Heißt es beispielsweise „Im Vergleich zum Vorjahr fiel der Wert x um einen Prozentpunkt“, ist dies nur oft aussagekräftig, wenn auch die Messgenauigkeit thematisiert wird. Bei Abweichungen von einem Mittelwert sollte die natürliche Schwankungsbreite genannt werden. Heißt es beispielsweise, in einem Jahr sei „die Zahl frostfreier Tage höher als im Durchschnitt der Vorjahre“, muss deutlich werden, wie stark diese Zahl in den vorangehenden Jahren variierte.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- der Eindruck erweckt wird, es handle sich um reale Beobachtungen, obwohl nur eine Computersimulation zugrunde liegt.
- ein Beitrag wesentliche Widersprüche oder Unsicherheiten in der Datenlage verschweigt oder z.B. bei Prognosen und Modellrechnungen nur auf die jeweils günstigsten oder ungünstigsten Szenarien verweist, ohne dass die Rezipient:innen das erfahren.
- es heißt, ein bestimmter Schadstoff sei „nicht nachweisbar“, zumindest grobe Angaben zur Leistungsfähigkeit des Messverfahrens aber fehlen.
- über nachgewiesene Schadstoffe berichtet wird, ohne die geltenden Grenzwerte zu benennen und gegebenenfalls zu diskutieren.
- Aussagen wie „immer mehr“, „immer häufiger“ sind mit Zahlen zu den entsprechenden Vergleichszeitpunkten zu untermauern. Das Kriterium kann beispielsweise auch nicht erfüllt sein, wenn etwa vom „wachsenden Erfolg des Öko-Tourismus“ die Rede ist, ohne Zahlen zu nennen.
7. Experten/Quellentransparenz
Die Quellen für Tatsachenbehauptungen und Einschätzungen werden benannt, und zentrale Aussagen durch mindestens zwei Quellen belegt.
Der Beitrag macht klar, woher die verwendeten Informationen und Bewertungen stammen und stützt sich dabei auf mehrere, mindestens aber zwei geeignete, voneinander unabhängige Quellen. Zitierte Studien sollten eindeutig zu identifizieren sein. Es muss klar werden, wo diese publiziert wurden (Fachzeitschrift, Preprint-Server, Publikation eines Industrieverbandes oder einer NGO etc.).
Bezieht sich ein Beitrag auf Studien, Messungen, Modellrechnungen oder andere Daten, muss er benennen, von wem und in wessen Auftrag (Finanzierung) diese erhoben wurden. Als zweite Quelle kann z.B. der Kommentar von weiteren Expert:innen oder auch der Hinweis auf frühere Studien, Messwerte usw. dienen, von denen die neuen Erkenntnisse bestätigt oder widerlegt werden. Bei einem Fachaufsatz kann auch ein Kommentar/ kommentierendes Editorial des betreffenden Fachjournals selbst herangezogen werden, das entweder in der gleichen oder einer späteren Ausgabe erschienen ist.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- der Beitrag eine Studie zitiert, die bislang ausschließlich auf einem Preprint-Server publiziert wurde, also noch kein Peer Review durchlaufen hat, und dies für Leserinnen und Leser nicht deutlich macht. Auch wenn Daten lediglich auf einer Pressekonferenz vorgestellt wurden, muss dies berichtet werden.
- der Beitrag nur eine einzige Quelle heranzieht, wenn er also beispielsweise zum Waldzustandsbericht eines Ministeriums ausschließlich den/die Minister:in oder die Vertreter:innen zitiert.
- zwar zwei Expert:innen herangezogen werden, diese aber nicht ausreichend unabhängig voneinander sind (weil sie zum Beispiel in der gleichen Arbeitsgruppe arbeiten oder Co-Autor:innen der vorgestellten Studie sind, oder sonst in einer für das Thema relevanten abhängigen Arbeitsbeziehung stehen), sofern im Beitrag nicht weitere, unabhängige Quellen herangezogen werden. Diese Wertung ist unabhängig davon, ob die potenzielle Abhängigkeit im Artikel deutlich gemacht wird oder nicht. (aber siehe dazu auch Kriterium 8 Interessenkonflikte).
Vom Erfordernis einer zweiten Quelle kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, etwa bei Formaten wie einem Interview oder in einem Portrait. In solchen Fällen kann das Kriterium „erfüllt“ sein, wenn andere Positionen ausreichend durch die Interviewfragen oder einordnende Passagen des Autors oder der Autorin selbst eingebracht werden. Andernfalls wird das Kriterium bei solchen Formen als „nicht anwendbar“ gewertet.
8. Interessenkonflikte
Vorhandene Interessenkonflikte werden angesprochen und gegebenenfalls eingeordnet.
Abhängigkeiten oder mögliche Interessenkonflikte spielen bei Umweltthemen eine besondere Rolle, da es hier häufig auch um viel Geld und/oder politischen Einfluss geht. Bei Stellungnahmen von Expert:innen ist die Zugehörigkeit zu Institutionen, Behörden, Unternehmen oder Organisationen anzugeben. Liegt ein möglicher „conflict of interest“ vor, ist darauf hinzuweisen.
Ein Beitrag sollte klarstellen, ob bei Expert:innen Interessenkonflikte vorliegen, etwa weil die Forschung durch eine Firma oder eine NGO finanziert wird, ein:e Patient:in oder ein Werbevertrag vorhanden ist, oder die Expert:innen an einem empfohlenen Produkt mitverdienen.
Nicht jede externe Finanzierung, z.B. durch die Industrie, führt automatisch zu einer Beeinflussung von Forschungsresultaten; sie muss aber in jedem Fall transparent gemacht werden. Anhaltspunkte zum Umgang mit Interessenkonflikten haben wir hier zusammengestellt:
- http://www.medien-doktor.de/gesundheit/sprechstunde/interessenkonflikte-wie-sollten-journalisten-daruber-berichten/
- http://www.medien-doktor.de/gesundheit/sprechstunde/interessenkonflikte-eine-abgrenzung/
Auch die Befangenheitsregeln der DFG können hier hilfreich sein:
Gibt es keine für uns erkennbaren Hinweise auf Interessenkonflikte, ist es im Beitrag auch nicht notwendig zu berichten, dass keine Interessenkonflikte vorliegen. Das Kriterium wird dann als „erfüllt“ betrachtet, auch ohne, dass im Beitrag auf den Aspekt „(kein) Interessenkonflikt“ explizit eingegangen wird.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- auf vorhandene (auch potenzielle) relevante Interessenkonflikte wirtschaftlicher oder anderer Art der Expert:innen nicht hingewiesen wird.
- relevante Beziehungen der Expert:innen (oder anderer Personen im Beitrag) untereinander nicht erläutert werden. Etwa wenn diese in derselben Arbeitsgruppe arbeiten oder Co-Autor:innen der vorgestellten Studien sind (siehe dazu auch Kriterium. Expert:innen/Quellentransparenz). Werden solche Beziehungen deutlich gemacht, wird das Kriterium als „erfüllt“ gewertet.
- nur die Zugehörigkeit von Expert:innen zu einer Universität, nicht aber deren umfangreiche Lobby- oder Gutachtertätigkeit für eine Umweltorganisation erwähnt wird.
- ein:e Expert:in etwa nur als „Gutachter:in der europäischen Lebensmittelbehörde“ vorgestellt wird, ohne anzusprechen, dass er/sie außerdem für ein industrienahes Forschungsinstitut tätig ist.
- Eigeninteressen der Expert:innen verschwiegen werden, etwa wenn zitierte Windkraftexpert:innen zugleich Geschäftsführer:in von Unternehmen sind, das Windkraftanlagen herstellt, ohne dass der Beitrag dies anspricht.
9. Einordnung in den Kontext (z. B. Kosten, Ethik)
Über naturwissenschaftliche, gesundheitliche und technische Aspekte hinaus werden politische, soziale, ethische, kulturelle oder wirtschaftliche Aspekte eines Umweltthemas einbezogen.
Je nach Art, Anlass und Gegenstand des Beitrags sollten nach Möglichkeit verschiedene – gleichwohl nicht zwingend alle Aspekte – dieser Dimensionen aufgezeigt werden. Eine wesentliche Rolle spielen oft die Kosten eines Umweltproblems oder einer ins Auge gefassten umweltpolitischen Lösung. Zum Kontext kann z.B. beim aktuellen Nachweis einer Wasserverschmutzung die Gesetzgebung zum Wasserrecht in der EU gehören; in der lokalen Berichterstattung z.B. die Frage, wie ein Naherholungsgebiet und damit die Bedürfnisse von Anwohner:innen durch eine geplante Baumaßnahme beeinflusst würden. Lösungsvorschläge zu Umweltproblemen hängen immer auch von den politischen Machtverhältnissen ab – insofern stellt sich z.B. die Frage, wie die unterschiedlichen Funktionsträger:innen, Unternehmen und Verbände in der jeweiligen Region dazu stehen. Wo angebracht sind die Kosten von Umweltschäden und -schutzmaßnahmen zu beziffern (z.B. wenn Kostenaspekte von Expert:innen oder anderen Diskutant:innen in die Debatte eingebracht werden) oder ethische Probleme (z.B. Tierschutzfragen) zu benennen.
Die Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- solche kontextualen Bezüge naheliegen, der Beitrag sich aber ohne ersichtlichen Grund auf rein naturwissenschaftlich-technische Aspekte beschränkt. So ist das Kriterium „nicht erfüllt“, wenn beispielsweise über die ökologischen Folgen einer zunehmenden Bodenversiegelung berichtet wird, aber keinerlei Aussagen zu den ökonomischen und sozialen Ursachen und Folgen gemacht werden.
- sich der Beitrag nicht mit den finanziellen Aspekten eines Umweltproblems beschäftigt, obwohl die Kosten bedeutsam sind und dazu auch Zahlen vorliegen. So sind z.B. bei Konzepten für neue Energiespeicher nicht nur die technischen Aspekte relevant, sondern auch Fragen der Wirtschaftlichkeit.
- relevante soziale Aspekte außen vor bleiben. So kann es bei geplanten Maßnahmen zum Hochwasserschutz z.B. auch um die psychosozialen Folgen für die Menschen gehen, die in solchen Hochwassergebieten leben.
10. Faktentreue
Der Beitrag gibt die wesentlichen Daten und Fakten korrekt wieder.
Bei diesem Kriterium geht es darum, zu prüfen, ob ein Beitrag offensichtliche und wesentliche Fehler bei den Fakten enthält. Nicht jeder Fakt und jede Tatsachenbehauptung kann von den Gutachter:innen gegenrecherchiert werden. Zu prüfen ist aber: Gibt der Beitrag die Hauptaussage einer Studie oder anderer Quellen, auf die er sich bezieht, richtig wieder? Stimmen die Zahlen, die im Beitrag genannt werden, mit den zitierten Quellen überein? Beschreibt der Beitrag – soweit überprüfbar – Ereignisse, Abläufe, Messverfahren oder z.B. auch die Methodik einer Studie richtig? „Richtigkeit“ ist hier weder gleichbedeutend mit objektiver Wahrheit noch mit Vollständigkeit. Ein Beitrag muss nicht alle Aspekte einer Studie, alle Vorkommnisse bei einer Umweltkatastrophe, sämtliche Details eines Messverfahrens beschreiben; die genannten Fakten aber müssen stimmen.
Die Wertung könnte „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- in einem Beitrag – auch jenseits wissenschaftlicher Studien – offensichtlich fehlerhafte Angaben gemacht werden.
- erkennbare Widersprüche in der Datenlage verschwiegen werden.
- der Beitrag erkennbar falsche Daten, Zahlen oder Fakten (z.B. zur Funktion von Expert:innen) nennt.
- der Beitrag falsche Bezüge (Ursache -> Wirkung) herstellt.
- vorläufige Annahmen und Risikoabschätzungen als gesichertes Wissen präsentiert werden.
Auch eine Häufung kleiner Fehler, die auf mangelnde Sorgfalt bei der Recherche schießen lässt, kann dazu führen, dass das Kriterium „nicht erfüllt“ gewertet wird.
Bietet ein Beitrag ausschließlich Behauptungen ohne jegliche Hinweise auf Belege und Quellen, sodass die Aussagen durch die Gutachter:innen nicht zu überprüfen sind, ist das Kriterium „nicht anwendbar“. In einem solchen Fall ist aber bereits das Kriterium „Belege/Evidenz“ „nicht erfüllt“; unter Umständen kann deswegen auch abgewertet werden.
11. Journalistische Eigenleistung
Der Beitrag geht in seinem Informationsgehalt und in der Darstellungsweise deutlich über eine Pressemitteilung/das Pressematerial hinaus.
Zu prüfen ist, ob ein Beitrag überwiegend auf eigenen Recherchen basiert, oder eine nahezu ausschließliche Übernahme von Pressematerial bzw. fremden journalistischen Beiträgen, wie zum Beispiel von Medienbeiträgen aus anderen Ländern darstellt.
Eine Pressemitteilung als einzige oder ganz überwiegende Quelle ist nicht akzeptabel. Ein Beitrag sollte inhaltlich deutlich über eine ggf. zum Thema vorhandene Pressemitteilung oder anderes Pressematerial hinausgehen, damit von einer eigenen journalistischen Rechercheleistung gesprochen werden kann.
Eine Pressemitteilung/eine Pressekonferenz oder Pressematerial kann ein Anlass, aber keine komplette Vorlage für den Beitrag sein – auch wenn es im zunehmend schwieriger werdenden Redaktionsalltag vorkommen kann, dass z.B. eine gute gemachte Pressemitteilung einen Großteil der nötigen Informationen liefert.
Bei der Übernahme von Videomaterial, das z.B. von Unternehmen oder Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt wurde, ist auf die Quelle hinzuweisen. Wird ausschließlich solches Material verwendet, ist das Kriterium bei Fernsehbeiträgen als „nicht erfüllt“ zu werten. Auch wenn eigene Bilder oder Filmsequenzen ohne erkennbare weitere Recherche lediglich die Inhalte einer Pressemitteilung illustrieren, kann das Kriterium „nicht erfüllt“ sein.
Lieferte eine Recherche keine weiteren Belege für Inhalte einer Pressemitteilung, muss darauf zumindest hingewiesen werden („Von anderen Einrichtungen liegen dazu keine Erkenntnisse vor.“ Oder: „Der Experte x konnte dies nicht mit eigenen Forschungsergebnissen bestätigen / widerlegen.“).
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- ein Beitrag eine Pressemitteilung in großen Teilen wörtlich oder sinngemäß übernimmt, ohne weitere Quellen heranzuziehen, oder wenn sie nur geringfügig um Informationen ergänzt wird, die für das Thema nebensächlich sind. Die bloße Übernahme einer (auch gekürzten) Pressemitteilung, sei es von Unternehmen, Behörden, Umweltorganisationen oder wissenschaftlichen Einrichtungen, ist keine journalistische Eigenleistung.
- mehrere längere Passagen aus Pressemitteilungen übernommen werden, ohne dass deren Herkunft deutlich wird. Üblich und zulässig ist dagegen die Übernahme von einzelnen Zitaten aus Pressemitteilungen.
Die Wertung kann „nicht anwendbar“ lauten, wenn zu dem Beitrag zwar keine Pressemitteilung gefunden wird, es aber sehr wahrscheinlich erscheint, dass der Beitrag doch auf einer Pressemitteilung beruht (z.B. aufgrund seines unkritischen und/oder werbenden Charakters, bei lobender Erwähnung nur einer einzigen Forschungseinrichtung oder eines einzigen Unternehmens und/oder lediglich einzelnen, zudem abhängigen Quellen).
Das Kriterium wird als „erfüllt“ angesehen,
- wenn zwar keine Pressemitteilung gefunden wurde, aber aus dem Beitrag klar hervorgeht, dass eine Pressemitteilung nicht die einzige Quelle sein kann (z.B. durch Zitate von Experten unterschiedlicher Forschungseinrichtungen, Unternehmen etc., die bei dem Thema nicht zusammenarbeiten).
- Bei einem Beitrag, der mehrere unabhängige Quellen nennt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass er NICHT allein auf einer Pressemitteilung/ Pressematerial beruht. In diesem Fall liegt also eine journalistische Eigenleistung vor, daher werten wir – auch wenn wir keine Pressemitteilung zum Abgleich finden – in diesem Falle „erfüllt“.
12. Attraktivität der Darstellung
Ein Beitrag bereitet ein Thema interessant und attraktiv auf.
Positiv ist zu bewerten, wenn die Geschichte nachvollziehbaren dramaturgischen Prinzipien folgt (z.B. Personalisierung, narrative Elemente oder klare Nachrichtenstruktur, Bezug zur Alltagswelt), und wenn Form und Inhalt harmonieren. Eine unangemessen dramatisierende oder verharmlosende Sprache ist hingegen zu vermeiden. Die Überschrift soll Aufmerksamkeit erregen, aber keine falschen Erwartungen wecken. Zur attraktiven Darstellung können interessante Beispiele oder überraschende Aspekte beitragen und – je nach Medium – informative Visualisierungen (Grafiken, Fotos), weiterführende Links bei Online-Beiträgen, eine interessante filmische Umsetzung bei TV-Beiträgen, oder im Radio gute O-Töne, Atmo und Schnitt. Maßstab dafür ist jeweils eine zum gewählten Format passende Umsetzung. Wo dies vom Thema her angemessen ist, kann ein Beitrag auch eine Geschichte erzählen oder stark unterhaltsame Elemente einbeziehen.
Generell steht bei diesem Kriterium die Form, weniger der Inhalt im Zentrum der Betrachtung.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- Überschrift und Teaser übertrieben dramatisieren oder falsche Erwartungen wecken, die der Beitrag nicht einlösen kann.
- im Text Hauptsatz an Hauptsatz aneinandergereiht sind, und der Beitrag somit zwar verständlich, zugleich aber langweilig ist.
Das Kriterium wird als „erfüllt“ angesehen, wenn
- die Darstellung insgesamt so attraktiv ist, dass Mediennutzerinnen und -nutzer den Beitrag mit recht hoher Wahrscheinlichkeit über weite Strecken oder sogar bis zum Ende lesen/ hören/ anschauen mögen,
- der Beitrag durch eine attraktive Darstellung Interesse für das vorgestellte Thema weckt, insbesondere zum Beispiel auch bei Nutzer:innen, die sich vielleicht (z.B. aus Gründen der Betroffenheit) nicht ohnehin dafür interessiert hätten.
13. Verständlichkeit
Der Beitrag ist für ein Laienpublikum verständlich.
Dieses Kriterium gilt als „erfüllt“, wenn ein Beitrag verständlich ist, weil er klar strukturiert ist, angemessene Satzlängen verwendet, Fachbegriffe nur in Ausnahmefällen verwendet (und diese dann erläutert), Zusammenhänge gut erklärt, und ggf. erklärendes Bild- und Tonmaterial einsetzt. Angemessene Vergleiche dienen der Verständlichkeit, schiefe Bilder führen in die Irre.
Handelt es sich um einen nachrichtlichen Beitrag, sollten möglichst alle W-Fragen (wer, was, wo, wie, wann und warum) beantwortet werden.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- Fachjargon ohne Erläuterung verwendet wird.
- ein Thema zu abstrakt dargestellt wird.
- die Struktur wirr erscheint, logische Fehler auftreten.
- Bandwurmsätze über mehrere Zeilen und Schachtelsätze das Verständnis und den Lesefluss erschweren.
- in einem nachrichtlichen Beitrag ein Teil der W-Fragen nicht beantwortet wird.
- ein Beitrag von unverständlichen oder irreführenden Bildern begleitet wird. Hierbei ist zu fragen: Ergänzen sie den Inhalt des Beitrags oder überdecken/verfälschen sie ihn? Bei Grafiken ist z.B. auf die verwendeten Skalen, etwaige Verzerrungen, unangemessene Maßstäbe, täuschende Perspektiven, Lücken in den dargestellten Daten etc. zu achten.
14. Themenauswahl
Das Thema ist aktuell, oder der Beitrag greift ein Thema auf, das auch unabhängig von aktuellen Anlässen relevant oder originell / ungewöhnlich ist.
Es muss deutlich werden, warum ein Medium über ein Umweltthema ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt berichtet. Der Anlass kann einerseits ein aktuelles Geschehen sein (aktuell aufgetretene Umweltschäden, neue Umwelttechnik oder aktuelle Studie, Konferenz …). Andererseits sind jenseits von Tagesaktualität und momentanen „Skandalen“ viele Umweltthemen aber auch langfristig relevant (Klimaschutz, Biodiversität, Abholzung der Regenwälder, Überfischung usw.) Findet ein Beitrag für solche besonders wichtigen Themenbereiche aktuelle oder originelle Anknüpfungspunkte, oder liefert er dazu wichtige Hintergrundinformationen, die geeignet sind, das Interesse der Mediennutzer zu wecken, ist dies auch jenseits einer bloßen Tagesaktualität positiv zu bewerten.
Ein Beitrag kann durch ein ungewöhnliches Thema oder einen überraschenden Blickwinkel überzeugen – und somit den Mediennutzer:innen besonders kurios, humorvoll oder überraschend erscheinen.
Außerdem wird hier bewertet, ob der Beitrag eine seinem Medium (bezogen auf dessen Erscheinungsfrequenz) oder einem zeitlichen Rahmen (z. B. Jahreszeit) angemessene Aktualität besitzt und diese für die Konsument:innen deutlich macht (z.B. durch Formulierungen wie „Ergebnisse, die heute/gestern/diese Woche in einem Fachmagazin/Konferenz veröffentlicht wurden.“ oder „… wie in dem diese Woche veröffentlichten Buch beschrieben … “).
Sollte das Thema eines Beitrags nicht aktuell sein, muss es relevant sein. Ist es nicht relevant, muss es zumindest ungewöhnlich sein.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- weder ein aktueller Anlass zur Berichterstattung besteht, noch die Relevanz oder Originalität des Themas eine Berichterstattung unabhängig von aktuellen Anlässen rechtfertigt – umso mehr, als damit eher ein Desinteresse („Abstumpfungseffekt“) an Umweltthemen ausgelöst werden könnte.
- ein Thema nur für kleine, sehr spezielle Fachkreise von Bedeutung ist, ohne zumindest den Anspruch der besonderen Originalität/Kuriosität zu erfüllen, denn dann spielt auch Aktualität keine Rolle.
- der aktuelle Bezug nur konstruiert erscheint (z.B. „Tag des XY“ im Rahmen einer PR-Kampagne).
- versucht wird, Aktualität zu suggerieren, obwohl ein Thema veraltet ist (z. B. Tageszeitungsbeitrag: „wie die Forschende jetzt herausgefunden haben“, das Ergebnis/der Anlass aber schon seit einem Monat bekannt/veröffentlicht ist). Dieses Kriterium orientiert sich am Veröffentlichungsrhythmus des Mediums.
- eine Pressekonferenz als Anlass für eine zeitnahe Berichterstattung genommen wird, die über die Ergebnisse einer laufenden bzw. (noch) nicht veröffentlichten Studie berichtet, und es für Journalist:innen keine Möglichkeit gibt, die Studie zur Überprüfung zu erhalten. Da dann weder Ergebnisse noch Methodik überprüft werden können, raten wir generell von einer solchen Berichterstattung ab.
Bewertete Beiträge
Bewertet werden journalistische Beiträge (mehr als 200 Wörter) aus Publikumsmedien, bei denen im Zentrum der Berichterstattung (d. h. in mehr als 50 Prozent des Beitrags) ein Ernährungsthema steht. Die nachfolgenden Kriterien sollen Journalisten und Journalistinnen als Leitfaden dienen. Sie sollen dabei helfen, die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen zu einem Thema innerhalb der Möglichkeiten der jeweiligen Redaktion möglichst sorgfältig aufzubereiten.
Bewertungskriterien des Medien-Doktors Ernährung
1. Positive Effekte (potenzieller Nutzen)
Wie ist der potenziell positive Effekt eines Lebensmittels/einer Ernährungsform/einer Substanz dargestellt?
Wenn ein journalistischer Beitrag zum Beispiel über ein Lebensmittel oder neue Ernährungsform oder eine Diät berichtet, ist es für die Konsument:innen wichtig, etwas über die positiven Effekte zu erfahren. Um eine echte Hilfestellung zu bieten, sollte das Ausmaß dieser Effekte quantitativ dargestellt werden. Dabei genügt es allerdings nicht, in den Beiträgen nur relative Zahlen anzugeben, wie es oft in wissenschaftlichen Studien passiert, etwa, dass durch eine neue Ernährungsform das Risiko für einen Herzinfarkt um 50 Prozent sinkt. Was zunächst wie ein großer Erfolg klingt, kann in absoluten Zahlen nämlich bedeuten, dass das Risiko lediglich von zwei auf ein Prozent gesunken ist. Um den Mediennutzer:innen keinen verzerrten Eindruck der positiven Effekte einer Behandlung zu vermitteln, sollten journalistische Beiträge daher stets absolute Zahlen verwenden.
Wenn es etwa um Maßnahmen zum Gewichtsverlust geht, sollte angeben werden, wie viele Gramm/Kilogramm in welchem Zeitraum realistisch abgenommen werden können. Die Angabe eines maximal möglichen Wertes allein, statt eines Durchschnittwertes, würde also nicht ausreichen, da es sich nur um einen selten erreichten Extremwert handelt. Wird behauptet, dass eine Ernährungsform hilft, das Leben zu verlängern, sollte deutlich werden, um wie viele Monate (Jahre…) es sich wahrscheinlich handelt. Konkrete Zahlen sind wichtig, um Mediennutzer:innen ein realistisches Bild vom Ausmaß eines Effektes zu beschreiben.
Fehlen konkrete, quantifizierte Angaben, sollte deutlich werden, warum es ggf. nicht möglich ist, diese zu machen – und die Darstellung eines potenziellen positiven Effekts dennoch sinnvoll ist.
Grundsätzlich sollten positive Effekte eines Verfahrens nicht kleiner oder größer dargestellt werden als in der Quelle (z. B. die Studie) beschrieben.
Es sollte auch vermittelt werden, welcher Gruppe von Menschen die positiven Effekte zu Gute kommen können: Geht es zum Beispiel um Allergiker oder stark übergewichtige Personen oder besonders alte Menschen?
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- ein positiver Effekt überhaupt nicht quantifiziert wird, und nicht deutlich wird, warum er nicht quantifiziert wird.
- nur relative, aber keine absolute Effektangaben gemacht werden.
- statt Studienergebnissen einzelne, positive Erlebnisberichte von Patient:innen im Mittelpunkt des Beitrags stehen.
- Statistiken angemessen zitiert werden, der gesamte Beitrag jedoch durch eine unwidersprochene, übertriebene Aussage völlig unausgewogen wird.
Zentrale Frage, die für Mediennutzer:innen zu klären wäre:
Ist der positive Effekt wirklich so groß oder klein, wie er dargestellt wird?
2. Negative Effekte (Risiken)
Werden bzw. wie werden Risiken dargestellt?
Ein Beitrag sollte immer auf mögliche relevante negative Effekte und Risiken eines Lebensmittels/einer Ernährungsform/einer Substanz eingehen. Im Idealfall beschreibt er, wie häufig und wie schwer die negativen Effekte sind. Auch manche leichteren (‚minor‘) Nebenwirkungen können dramatische Auswirkungen auf das Leben eines einzelnen Menschen haben. So können Verstopfung oder Blähungen durchaus stark belastende Folgen sein, die im Fall der Verstopfung sogar lebensbedrohlich ausfallen können, von einer breiteren Bevölkerung aber als eher geringere Nebenwirkungen wahrgenommen werden.
Spielt ein Beitrag die möglichen negativen Effekte/Risiken eines Lebensmittels/einer Ernährungsform/einer Substanz herunter, ist dieses Kriterium mit einem ‚nicht erfüllt‘ zu bewerten. Ebenso würde man werten, wenn mögliche Schäden eines Verfahrens nicht quantifiziert werden, obwohl die Zahlen in der besprochenen Studie zu finden sind. Anekdoten von Patient:innen reichen zur Darstellung der negativen Effekte dagegen nicht aus.
Insgesamt sollte ein Beitrag negative Effekte nicht leichter oder schwerer darstellen als in den vorhandenen Quellen (z.B. wissenschaftlichen Studien) dargelegt.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- mögliche, relevante negative Effekte/Risiken nicht erwähnt werden.
- mögliche negative Effekte nicht quantifiziert werden (falls die Nebenwirkungen zentral für die Berichterstattung sind).
- der Schweregrad möglicher Schäden nicht beschrieben wird.
- vermeintlich unbedeutende negative Effekte/Risiken nicht berücksichtigt werden, die einen beträchtlichen Einfluss auf das Leben einer Person haben könnten.
- sich zu sehr auf Anekdoten von Patient:innen verlassen wird (v. a., wenn es um die Sicherheit geht).
- nur ein an der Studie beteiligter Experte im Beitrag erklärt, dass ein Verfahren sicher ist – ohne diese Aussage durch objektive Daten zu untermauern.
Zentrale Frage, die für Mediennutzer:innen zu klären wäre:
Welche negativen Effekte/Risiken hat ein Lebensmittel/eine Ernährungsform/eine Substanz oder ein Produkt?
3. Alternativen/Vergleich
Wie schneidet ein(e) Lebensmittel/Ernährungsform/Substanz im Vergleich zu anderen ab?
Um einschätzen zu können wie ausgeprägt/relevant ein positiver oder negativer Effekt eines Lebensmittels/einer Ernährungsform/einer Substanz ist, sollte ein Beitrag Vergleiche heranziehen, wie andere Lebensmittel/ Ernährungsformen/Substanzen hinsichtlich dieses Effektes abschneiden. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um exemplarische Vergleiche, die es Mediennutzer:innen ermöglichen, sich ein Bild zu machen. Darüber hinaus helfen auch Vergleiche mit anderen Maßnahmen (Sport, Medikamente) zur Einordnung und sind daher wünschenswert.
Ist ein Effekt von Grund auf neu, dann sollte der Beitrag erwähnen, dass es keine vergleichbaren Alternativen gibt, oder dass es bisher nur unterstützende oder die Symptome lindernde Versorgung gab.
Es sollte auch nicht vergessen werden, dass ‚nichts zu tun‘ ebenfalls eine Alternative sein kann.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- eine Diät besprochen wird, ohne auf andere Methoden des Gewichtsverlustes (wie zum Beispiel Bewegung) zu verweisen.
- ein neuer Test auf eine Lebensmittelunverträglichkeit vorgestellt wird, ohne auf alternative Tests zu verweisen – inklusive der Option im Fall eines Screening-Tests, dass man auch darauf verzichten kann.
- es nicht gelingt, Vor- und Nachteile eines neuen Ansatzes im Vergleich zu bestehenden Verfahren zu diskutieren.
- nicht dargestellt wird, wie das Lebensmittel/die Ernährungsform/die Substanz in die Landschaft wichtiger bestehender Alternativen passt.
Zentrale Frage, die für Mediennutzer:innen zu klären wäre:
Wie schneidet der Effekt des Lebensmittels/der Ernährungsform/der Substanz im Vergleich zu anderen Maßnahmen ab?
4. Belege/Evidenz
Versucht der Beitrag die Belege/die Evidenz darzustellen und einzuordnen?
Der journalistische Beitrag sollte die Qualität der Belege (wie zum Beispiel angeführte Studien) und ihre Aussagekraft einordnen, auf denen die Behauptungen zu den Effekten eines Lebensmittels/einer Ernährungsform/einer Substanz beruhen.
Insbesondere, wenn es keine guten Belege für eine Aussage zu Effekten gibt, sollte dies im Beitrag deutlich gemacht werden.
Klassisches Beispiel im Bereich der Ernährungsforschung ist der Fall, dass in einem Beitrag über die Effekte bestimmter Ernährungsformen oder Lebensmittel kausale Zusammenhänge behauptet werden (XY bewirkt dies und jenes), obwohl die Ergebnisse dazu nur aus Beobachtungsstudien stammen. Beobachtungsstudien können solche kausalen Zusammenhänge jedoch im Regelfall nicht belegen.
Die abgestufte Aussagekraft von Studiendesigns, (engl.: hierarchy of evidence), mitunter auch in Form einer „Evidenzpyramide“ dargestellt, ist ein wichtiger Aspekt zur Bewertung, den Journalisten berücksichtigen müssen und den sie Mediennutzer:innen erklären sollten.
Stammen Aussagen zu Effekten nur von Expert:innen, sollte ein Artikel zeigen, ob diese Aussagen auf aussagekräftigen Studien beruhen oder eher auf Erfahrungswerten der Expert:innen (Expert:innenurteile stehen am unteren Ende der Evidenzpyramide!).
Gibt es gar keine Studien bzw. keine kontrollierten Studien zu einem Effekt, sollte dies deutlich werden. Es muss dann erklärt werden, woher das Wissen stammt, das behauptet wird – und warum es trotz der schlechten Evidenzlage relevant sein könnte.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- es nicht gelingt die Grenzen eines Studiendesigns herauszustellen.
- ein Hinweis fehlt, dass man bei der Interpretation von unkontrollierten Daten Vorsicht walten lassen muss.
- kausale Zusammenhänge dargestellt werden, die aber aufgrund des Studiendesigns so nicht zu belegen sind.
- nicht dargestellt wird, wo die Grenzen kleiner Studien (insbesondere zum Nachweis auch kleiner Effekte) liegen.
- sich zu sehr auf positive/negative Erlebnisberichte von Personen/Anekdoten verlassen wird, die womöglich nicht repräsentativ sind.
- nicht darauf hingewiesen wird, dass zum Beispiel die Änderung eines Laborwerts mit positiven gesundheitlichen Auswirkungen gleichgesetzt wird (also ein so genannter Surrogatparameter verwendet wird). Eine Senkung des Cholesterinwertes, bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Risiko an einem Herzinfarkt oder Schlaganfall zu sterben gesenkt ist.
- nicht deutlich wird, dass es bei Ergebnissen, die auf Konferenzen präsentiert werden, nur eine eingeschränkte/schlechte Begutachtung (peer review) gibt.
- Ergebnisse aus Tierversuchen oder Laborexperimenten präsentiert werden, ohne die Konsument:innen darauf hinzuweisen, dass diese gar nicht oder bestenfalls eingeschränkt auf die menschliche Gesundheit übertragbar sind.
- ein Beitrag lediglich auf den Aussagen eines:r Expert:in beruht, ohne dass im Artikel deutlich würde, woher dieser sein Wissen bezieht.
- ein Beitrag lediglich eine Zusammenfassung eines Vortrags darstellt, ohne diesen kritisch hinsichtlich der Belege zu hinterfragen.
- Ähnliches gilt für Zusammenfassungen von Artikeln aus anderen Massenmedien oder Posts von Social-Media-Kanälen prominenter Personen (vgl. zudem auch Kriterium 6 „journalistische Eigenleistung“).
Zentrale Frage, die für Mediennutzer:innen zu klären wäre:
Kann man mit den angeführten Belegen/Studienmethoden überhaupt diese Aussagen machen?
5. Experten/Quellentransparenz
Gibt es zumindest eine weitere, möglichst unabhängige Quelle?
Der Beitrag macht klar, woher die verwendeten Informationen und Bewertungen stammen und stützt sich dabei auf mindestens zwei geeignete, voneinander unabhängige Quellen. Zitierte Studien sollten eindeutig zu identifizieren sein. Es muss klar werden, wo diese publiziert wurden (Fachzeitschrift, Preprint-Server, Publikation eines Lebensmittelherstellers oder einer Organisation).
Meist werden in einem Beitrag über eine neue Studie die Autor:innen der Untersuchung oder der/die Autor:in eines Buches zitiert. Um den Beitrag ausgewogen zu gestalten, sollte jedoch mindestens eine weitere, unabhängige Quelle darin vorkommen, z.B. weitere Expert:innen, ein Zitat aus einer weiteren Studie, die offiziellen Empfehlungen einer Behörde oder einer Forschungsinstitution. Dabei darf weder der/die Expertin noch die Institution in einer direkten Abhängigkeit zu den/der im Artikel vorkommenden Hauptexperte oder Hauptexpertin stehen (Interessenkonflikt durch zu große Nähe, vgl. Kriterium 5). Die Person sollte also nicht in derselben Arbeitsgruppe, derselben Uni oder Institution o.ä. arbeiten oder Co-Autor:in der im Artikel vorgestellten Studie oder des vorgestellten Buches sein.
Es sollte deutlich werden, welche Expertise eine:n Expert:in qualifiziert (oder unsere Nachrecherche in Publikationsdatenbanken, Institutswebseiten oder Internetseiten des/der Expert:in sollte zumindest eine solche Qualifikation ergeben). Zur Erklärung von Lehrbuchwissen (zum Beispiel zu allgemeinen Fragen des Stoffwechsels) ist der Anspruch an die Expert:innenauswahl geringer als bei der Darstellung neuer Studien aus der aktuellen Spitzenforschung.
In einem Interview sollte sich die zweite Stimme/zweite Meinung in den Interviewfragen wiederfinden, da es hier naturgemäß nicht möglich ist, eine zweite Quelle in die Antworten einzufügen.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- eine zweite unabhängige/unbeteiligte Quelle fehlt.
- nicht deutlich wird, warum Expert:innen als Expert:innen geeignet sind, welche Expertise er/sie hat oder unsere Recherchen keine ausreichende Expertise ergeben.
- ausgewählte weitere Expert:innen nicht ausreichend unabhängig von dem/der ersten Expert:in sind, weil sie zum Beispiel in dessen Arbeitsgruppe arbeiten oder Co-Autor:in der vorgestellten Studie sind oder sonst in einer für das Thema relevanten abhängigen Arbeitsbeziehung stehen. Die Wertung ist unabhängig davon, ob diese Abhängigkeit im Artikel deutlich gemacht wird oder nicht. (siehe dazu auch Kriterium 5 Interessenkonflikte)
- in einem Interview in den Fragen oder erklärendem Begleittext nicht auf andere Experten oder andere Quellen verwiesen wird.
Zentrale Frage, die für Mediennutzer:innen zu klären wäre:
Wie schätzen andere, unabhängige, einschlägige Expert:innen / Institutionen / die Informationen zu Effekten eines Lebensmittels/einer Ernährungsform/einer Substanz ein?
6. Interessenkonflikte
Liegen bei den im Beitrag angeführten Personen oder dem Medium selbst (insbesondere finanzielle) Interessenkonflikte vor?
Wir erwarten, dass in einem Beitrag vorhandene Interessenkonflikte angesprochen und gegebenenfalls eingeordnet werden.
Für die Beurteilung der Aussagen von Expert:innen ist es wichtig zu wissen, wie unabhängig sie sind – da bekannt ist, dass Abhängigkeiten, insbesondere finanzieller Art, zu voreingenommenen Beurteilungen und Forschungsergebnissen führen können.
Daher sollte ein Beitrag klarstellen, ob bei Expert:innen Interessenkonflikte vorliegen, etwa weil die Forschung durch eine Firma oder eine NGO finanziert wird, Patent:innen oder ein Werbevertrag vorhanden sind, oder die Expert:innen an einem empfohlenen Produkt mitverdienen. Auch wenn Ernährungsberater bevorzugt bestimmte Produkte/Konzepte empfehlen, die sie selbst verkaufen, sollte dies in einem Artikel unbedingt deutlich werden.
Liegen keine Interessenkonflikte vor (bzw. die Gutachterinnen und Gutachter haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten keine finden können), muss darauf im Beitrag nicht explizit darauf hingewiesen werden. Das Kriterium wird demnach als „erfüllt“ betrachtet, auch ohne, dass der Beitrag den fehlenden Interessenkonflikt erwähnt.
Wie relevant ein Interessenkonflikt ist, müssen die Gutachter von Fall zu Fall abwägen. Nicht jede Finanzierung, z.B. durch die Industrie, führt automatisch zu einer Beeinflussung von Forschungsresultaten. Dennoch sollte ein journalistischer Beitrag sie aufzeigen (siehe dazu auch diese Beiträge zum Thema Interessenkonflikte bzw. Befangenheit:
- Marcus Anhäuser/Klaus Koch, Interessenkonflikte: Wie sollten Journalisten darüber berichten?, Medien-Doktor.de
- Klaus Koch, Interessenkonflikte: Eine Abgrenzung, Medien-Doktor.de
- Irene Berres/Klaus Koch: Praxisberichte 6 – Experten, Interessen und Konflikte, Praxisberichte, Medien-Doktor.de
- DFG, Hinweise zur Befangenheit (PDF)
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- nicht auf tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte des/der Hauptexpert:in oder anderer Expert:innen hingewiesen wird.
- der Beitrag nicht erwähnt, dass bei weiteren Expert:innen oder Personen ein relevantes Abhängigkeitsverhältnis von der/dem Hauptexpert:in besteht, weil sie in derselben Arbeitsgruppe arbeiten oder Co-Autor:innen der vorgestellten Studie sind (siehe dazu auch Kriterium 5 zu Experten/Quellentransparenz). Werden diese Zusammenhänge deutlich, wird das Kriterium als „erfüllt“ gewertet.
- nicht deutlich wird, dass das Medium selbst einen Interessenkonflikt hat, weil es sich bei den im Artikel gesetzten Links um bezahlte Links (“Verkaufslinks, Affiliate Links”) handelt, oder das Medium für die Veröffentlichung des Beitrags bezahlt wurde.
Zentrale Frage, die für Mediennutzer:innen zu klären wäre:
Gibt es Abhängigkeiten, die das Urteil von Expert:innen/einer Person beeinflussen könnten?
7. Einordnung in den Kontext
Werden Aspekte wie Kosten/Herkunft/Verfügbarkeit/soziale Folgen/Neuheit/Ethik u.a. – wenn relevant – in der Geschichte angesprochen und eingeordnet?
Auch wenn Kosten bei Lebensmitteln/Ernährungsformen/einzelnen Substanzen oft als bekannt vorausgesetzt werden können oder keine so große Rolle spielen, dass diese überhaupt thematisiert werden müssten, gibt es doch vereinzelte Themen, bei denen diese wichtig sind – und Mediennutzer daher vermittelt werden sollten.
So können Kosten zum Beispiel in Zusammenhang mit Artikeln aus dem Umfeld von Ernährung und Gesundheit wichtig werden, wenn es um die regelmäßige Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln geht oder wenn bestimmte Ernährungskonzepte vorgestellt werden (Formula-Diäten). In solchen Fällen halten wir es für wichtig, dass diese, zum Teil erheblichen Kosten – wie bei Arzneimitteln auch – thematisiert, gegebenenfalls verglichen und vor allem konkret benannt werden.
Neben den direkten Kosten für Verbraucher können aber auch gesellschaftliche Kosten bei einem Thema eine Rolle spielen, die eine Beitrag verdeutlichen sollte. Etwa Kosten aufgrund von Umweltbelastungen in der Herstellung des Lebensmittels oder des Transports oder Kosten für die Allgemeinheit zur Behandlung von Folgen einer verbreiteten Fehlernährung.
In diesen Fällen spielt oft auch das Teil-Kriterium Verfügbarkeit oder die Herkunft eine Rolle, das hier bewertet werden kann – insbesondere dann, wenn ein Aspekt dazu nicht offensichtlich ist: Das betrifft die Herkunft bzw. Verbreitung exotischer „Superfoods“ (über die gängigen Nahrungsmittel wie Banane, Ananas, Mango etc. hinaus) ebenso wie etwa Konzeptdiäten, die nur an bestimmten Gesundheitszentren in einigen Regionen oder bei bestimmten Ernährungsberatern verfügbar sind – und somit für große Teile der Leserschaft gar nicht zu Debatte stehen.
Ebenfalls Kosten/Verfügbarkeit/Herkunft können Aspekte wie die landwirtschaftliche Produktionsweise oder ähnliche Parameter abgehandelt werden, wenn diese für Entscheidung der Verbraucher:innen/Mediennutzer:innen relevant werden könnten – etwa, weil es sich um eine besonders umweltschonende oder umgekehrt schädigende Produktionsweise oder um gentechnisch veränderte Lebensmittel handelt.
In manchen Fällen könnte es wichtig sein, auch Kontexte wie die möglichen sozialen oder ethischen Folgen einer Berichterstattung oder einer Ernährungsform zu thematisieren. Beispielsweise könnte in einem Artikel über eine Diät die Problematik von Essstörungen oder falscher Körperbilder bei Jugendlichen angesprochen werden.
In diesem Kriterium kann ebenfalls abgeklärt werden, ob ein Beitrag deutlich macht, ob es sich beim Berichtsgegenstand um eine Neuheit handelt oder nicht oder was genau das Neue ist.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- keine konkreten Kosten genannt werden, obwohl diese ungewöhnlich hoch liegen im Vergleich zu gängigen Lebensmitteln oder Ernährungsformen.
- nicht auf die Herkunft eines exotischen Lebensmittels eingegangen wird, obwohl dadurch die Verfügbarkeit für Verbraucher:innen deutlich eingeschränkt ist.
- auf die Produktionsweise nicht eingegangen wird, obwohl diese besonders umweltschädlich/-freundlich ist.
- der Aspekt der Kosten bzw. Verfügbarkeit nicht angesprochen wird, obwohl z.B. ein Ernährungskonzept nur an einer Klinik angeboten wird und die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
- so getan wird, dass es sich bei einer Ernährungsform/Diät o.a. um eine Neuheit handelt, obwohl dies gar nicht der Fall ist.
- nicht deutlich wird, was das Neue an einer Ernährungsform/Diät, einem Lebensmittel oder einem Studienergebnis etc. ist
Zentrale Frage, die für Mediennutzer:innen zu klären wäre:
Gibt es relevante Informationen zu Kosten/Verfügbarkeit/Herkunft/Neuheit etc. die für Mediennutzer:innen relevant sind?
8. Faktentreue
Gibt der Beitrag die wesentlichen Fakten richtig wieder?
Bei diesem Kriterium geht es darum herauszufinden, ob ein:e Autor:in keine offensichtlichen, wesentlichen Fehler bei den Fakten macht. Gibt er/sie also die Hauptaussage einer Studie, bzw. die Ergebnisse, auf die er/sie sich bezieht, richtig wieder? Richtigkeit ist hier nicht gleichbedeutend mit Vollständigkeit – es müssen nicht immer alle Aspekte einer Studie beschrieben werden, doch die genannten Fakten müssen stimmen.
Es geht dabei um offensichtliche Fehler, die z.B. schon beim Lesen einer zugrunde liegenden Studie bzw. der Zusammenfassung – auffallen können. Nicht jeder Fakt und jede Tatsachenbehauptung kann von den Gutachter:innen gegenrecherchiert werden. Ein falsch geschriebener Name ist im Gutachten anzumerken, reicht aber allein noch nicht, um einen Beitrag als „nicht erfüllt“ gelten zu lassen. Treten aber zusätzlich andere „kleine“ Fehler auf, die auf eine insgesamt mangelnde Sorgfalt bei der Recherche schließen lassen, ist sehr wohl „nicht erfüllt“ zu werten. Dies kann auch als Grund für eine Abwertung des Gesamtergebnisses um einen Stern betrachtet werden.
Bietet ein Beitrag ausschließlich Behauptungen ohne jegliche Hinweise auf Belege und Quellen, die somit durch die Gutachter:innen nicht zu überprüfen sind, kann das Kriterium als „nicht anwendbar“ gewertet werden. Unter Umständen kann dies auch als Grund für eine Abwertung aufgrund mangelnder Evidenz des Gesamtergebnisses um einen Stern betrachtet werden.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- Überschriften und Teaser sich zu stark von der tatsächlichen Aussage des Beitrags entfernen.
- der Beitrag Kausalzusammenhänge herstellt, obwohl die Daten nur Korrelationen belegen.
- Daten offensichtlich falsch wiedergegeben werden.
- Grobe, irreführende Übersetzungsfehler etwa bei Zitaten aus dem Englischen auftreten.
- Häufigkeiten erheblich von den in der entsprechenden Fachpublikation oder offiziellen Dokumenten genannten Werten abweichen.
- Der Text viele kleinere Fehler beinhaltet, die für sich genommen noch kein „nicht erfüllt“ rechtfertigen, in der Summe aber den Eindruck erwecken, dass nicht mit hinreichender Sorgfalt berichtet wird.
- eine Erkrankung übertrieben dargestellt wird („Disease mongering“/Krankheitsübertreibung/-erfindung), etwa durch überhöhte Häufigkeiten oder Darstellung über Extremfälle ohne eine entsprechende Einordnung.
9. Journalistische Eigenleistung
Berichtet der Beitrag vor allem Informationen, die überwiegend auf eigener journalistischer Recherche beruhen?
Basiert der Beitrag überwiegend auf eigenen Recherchen oder ist er weitgehend die bloße Übernahme von Pressematerial bzw. fremden journalistischen Beiträgen, wie zum Beispiel von Medienbeiträgen aus anderen Ländern? (bezieht sich indes nicht auf Beiträge von Nachrichtenagenturen, die auch als solche gekennzeichnet sind)
Ein Beitrag sollte sich deutlich von einer ggf. zum Thema vorhandenen Pressemitteilung oder anderem Pressematerial unterscheiden, damit von einer eigenen journalistischen Rechercheleistung ausgegangen werden kann.
Eine Pressemitteilung/eine Pressekonferenz oder Pressematerial sollte ein Anlass, aber keine komplette Vorlage für einen Beitrag sein – auch wenn es im zunehmend schwieriger werdenden Redaktionsalltag vorkommen kann, dass z.B. eine gute gemachte Pressemitteilung einen Großteil der nötigen Informationen liefert.
Bei der Übernahme von Videomaterial, das z.B. von Unternehmen oder Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt wurde, ist auf die Quelle hinzuweisen. Wird ausschließlich solches Material verwendet, ist das Kriterium bei Fernsehbeiträgen „nicht erfüllt“. Auch wenn eigene Bilder oder Filmsequenzen ohne erkennbare weitere Recherche lediglich die Inhalte einer Pressemitteilung illustrieren, kann das Kriterium „nicht erfüllt“ sein.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- klare Belege dafür vorhanden sind, dass das „Wording“ in großen Teilen aus einer Pressemitteilung oder dem Pressematerial übernommen wurde.
- erkennbar ist, dass lediglich ein Beitrag aus einem anderen (z.B. fremdsprachigen) Medium zusammengefasst wird und es keine darüber hinaus gehende journalistische Eigenleistung gibt.
Bei einem Beitrag, der mehrere unabhängige Quellen hat, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass er NICHT allein auf einer Pressemitteilung/ Pressematerial beruht. In diesem Fall liegt also eine journalistische Eigenleistung vor und daher sollte in diesem Falle mit „erfüllt“ bewerten werden, auch wenn wir keine Pressemitteilung finden.
Auch ohne Pressemitteilung kann jedoch eine fehlende journalistische Eigenleistung vorliegen, wenn der Beitrag sehr unkritisch ist, einen werbenden Charakter hat oder nur einzelne, abhängige Quellen erwähnt werden. Wenn es also sein könnte, dass die Informationen überwiegend aus einer Pressemitteilung oder PR-Material stammen, wird das Kriterium mit „nicht anwendbar“ gewertet.
Zentrale Frage, die für Mediennutzer:innen zu klären wäre:
Handelt es sich um eine ausreichende journalistische Eigenleistung oder stammen die Informationen, die Mediennutzer:innen erhalten, ausschließlich bzw. nicht ganz überwiegend aus der Pressemitteilung oder entsprechendem PR-Material bzw. fremden journalistischen Beiträgen?
10. Attraktivität der Darstellung
Gelingt es im Beitrag, ein Thema durch eine attraktive Darstellung zu vermitteln?
Damit Mediennutzer:innen einen Beitrag gerne lesen, hören oder sehen, muss er nicht nur verständlich sein. Auch wie ein Thema vermittelt wird, spielt dabei eine wesentliche Rolle. So ist ein Beitrag mit vielen kurzen Hauptsätzen zwar maximal verständlich, aber eben nicht sehr attraktiv.
Positiv ist zu bewerten, wenn ein Beitrag dramaturgischen Prinzipien folgt (Personalisierung, narrative Elemente, Bezug zur Alltagswelt etc.). Ideal ist es, wenn Form und Inhalt harmonieren, abstrakte Zusammenhänge z.B. durch Illustrationen, Fotos/geeignete Bilder (TV) oder anschauliche Textbeispiele verdeutlicht werden. Bei einem Radiobeitrag gehört der Einsatz von Atmo und guten O-Tönen dazu, bei Texten sollen Überschriften, Bilder und Illustrationen die Aussagen unterstützen oder ergänzen.
Generell steht bei diesem Kriterium die Form, weniger der Inhalt im Zentrum der Betrachtung.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- Überschrift und Teaser übertrieben dramatisieren oder viel mehr versprechen, als ein Studienergebnis tatsächlich hergibt.
- es in einem insgesamt sehr subjektiven Beitrag („Erlebnisbericht“) nicht gelingt, diesen durch Abschnitte mit neutralen/objektiven Beschreibungen der Fakten einzuordnen. Idealerweise werden Fallbeispiele gewählt, die typisch sind.
11. Verständlichkeit
Ist der Beitrag für Laienpublikum verständlich?
Dieses Kriterium gilt als „erfüllt“, wenn ein Beitrag verständlich ist, weil er klar strukturiert ist, angemessene Satzlängen verwendet, Fachbegriffe nur in Ausnahmefällen verwendet (und diese dann erläutert) und Zusammenhänge gut erklärt – und ggf. erklärendes Bild- und Tonmaterial einsetzt.
Handelt es sich um einen nachrichtlichen Beitrag, sollten die W-Fragen (wer, was, wo, wie, wann und warum) vollständig beantwortet werden.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- ein Thema zu abstrakt dargestellt wird.
- die Struktur wirr erscheint, logische Fehler auftreten.
- Bandwurmsätze über mehrere Zeilen und Schachtelsätze das Verständnis und den Lesefluss erschweren.
- in einem nachrichtlichen Beitrag ein Teil der W-Fragen nicht beantwortet wird
- ein Beitrag von unverständlichen oder irreführenden Bildern begleitet wird: Ergänzen sie den Inhalt des Beitrags oder überdecken/verfälschen sie ihn? Bei Grafiken ist z.B. auf die verwendeten Skalen, etwaige Verzerrungen, ungemessene Maßstäbe, täuschende Perspektiven, Lücken in den dargestellten Daten etc. zu achten.
Hilfreich kann hier auch das so genannte Hamburger Verständlichkeitsmodell sein, (siehe dazu dises PDF ab S. 2).
12. Themenauswahl
Ist das Thema aktuell, relevant oder originell?
Hier spielt eine Rolle, ob das im Beitrag besprochene Thema aktuell, relevant oder besonders originell ist.
Als relevant gilt zum Beispiel ein Thema, das einen großen Teil der Bevölkerung direkt oder indirekt betrifft. Wenn eine große Anzahl Menschen davon betroffen ist oder eine neue Entwicklung wichtige ethische Fragen aufwirft, wenn politische Entscheidungen dazu anstehen oder ein kleines Thema beispielhaft für eine größere Entwicklung steht („Modellcharakter“). Denn Relevanz entsteht nicht nur durch eine große Anzahl von Betroffenen. Auch ein großer Erfolg oder ein großes Risiko für einen kleinen Teil der Bevölkerung kann bedeutsam sein.
Ein Beitrag kann durch ein ungewöhnliches Thema oder einen überraschenden Blickwinkel überzeugen – und somit den Mediennutzern:innen besonders kurios, humorvoll oder überraschend erscheinen.
Außerdem wird hier bewertet, ob der Beitrag eine seinem Medium oder einem zeitlichen Rahmen (z. B. Jahreszeit) angemessene Aktualität besitzt und diese für die Konsument:innen deutlich macht (z.B. durch Formulierungen wie „Ergebnisse, die heute/gestern/diese Woche in einem Fachmagazin/Konferenz veröffentlicht wurden.“ oder „… wie in dem diese Woche veröffentlichten Buch beschrieben … “).
Sollte das Thema eines Beitrags nicht aktuell sein, muss es relevant sein. Ist es nicht relevant, muss es zumindest ungewöhnlich sein.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- ein Thema nur für kleine Fachkreise von Bedeutung ist, denn dann spielt auch Aktualität keine Rolle.
- ein Thema nicht aktuell, nicht relevant und auch nicht ungewöhnlich ist – und überhaupt nicht klar wird, warum über das Thema gerade jetzt berichtet wird.
- der aktuelle Bezug konstruiert erscheint („Tag des XY“, die in der Regel von Interessenverbänden/Unternehmen festgesetzte Termine als Teil einer PR-Strategie sind, oder ein „aktueller Promitipp“) Eine Ausnahme wären Tage, die eine echte Relevanz für die politische Agenda haben (z. B. der Welt-Aids-Tag der Organisation UNAIDS).
- versucht wird, durch Zeitwörter Aktualität zu erzeugen, obwohl ein Thema veraltet ist (z.B. Tageszeitungsbeitrag: „wie die Forscher jetzt herausfinden“, das Ergebnis/der Anlass aber schon seit einem Monat bekannt/veröffentlicht ist). Auch dieses Kriterium orientiert sich am Veröffentlichungsrhythmus des Mediums.
- Relevanz und/oder Aktualität nur simuliert erscheint, etwa durch aktuelle firmengesponserte Umfragen im Zusammenhang mit „Awareness- Kampagnen“.
- eine Pressekonferenz als Anlass für eine zeitnahe Berichterstattung genommen wird, die über die Ergebnisse einer laufenden bzw. (noch) nicht veröffentlichten Studie berichtet, und es für Journalist:innen keine Möglichkeit gibt, die Studie zur Überprüfung zu erhalten. Da dann weder Ergebnisse noch die Methodik überprüft werden können, raten wir generell von einer solchen Berichterstattung ab.
Der folgende Katalog von Kriterien ermöglicht die Bewertung der Qualität journalistischer Beiträge in allen Medienarten über Produkte, Dienstleistungen und Verfahren, die durch Künstliche Intelligenz oder Maschinelles Lernen unterstützt werden. Im Folgenden sprechen wir allgemein von „KI-Anwendungen“.
Ausgangspunkt für den neuen Kriterienkatalog waren Erfahrungen vergangener Medien-Doktor-Projekte zu den Themen Medizin, Ernährung und Umwelt. Auf Basis einer Befragung unter erfahrenen Fachjournalist:innen sowie von Forschenden aus den Bereichen KI und ML haben wir nun analog einen Katalog mit fünfzehn Kriterien für die Berichterstattung über diese Themen entwickelt. Dabei werden allgemeinjournalistische, wissenschaftsjournalistische und spezielle fachliche Aspekte berücksichtigt, deren Anwendbarkeit wir in ersten Testbewertungen von Beiträgen über KI-Themen erprobt haben.
Auf dieser Seite finden Sie die Bewertungskriterien, die im Projekt Medien-Doktor Künstliche Intelligenz entwickelt wurden.
Bewertungskriterien des Medien-Doktors KI
1. Positive Effekte (Nutzen)
Was sind die positiven Effekte einer Anwendung?
Wenn ein journalistischer Beitrag über eine KI-Anwendung wie zum Beispiel eine Handy-App, einen Tumor-Scanner oder eine Software für ein Auswahlverfahren von Personal berichtet, ist es für Rezipienten enorm wichtig, etwas über den konkreten Nutzen dieser Anwendung zu erfahren. Um eine echte Hilfestellung zu bieten, sollten diese positiven Effekte quantitativ dargestellt werden.
Allerdings genügt es nicht, in den Beiträgen nur relative Zahlen anzugeben, („Sterblichkeit durch diesen Krebs um 50 Prozent gesenkt“). Was bei dieser Darstellung wie ein großer Erfolg klingt, kann in absoluten Zahlen nämlich bedeuten, dass ein Effekt lediglich von zwei auf ein Prozent gesunken ist. Um den Mediennutzer*innen keinen verzerrten Eindruck von den positiven Effekten einer KI-Anwendung zu vermitteln, sollten journalistische Beiträge daher stets absolute Zahlen verwenden.
Ist es nicht möglich, konkrete Zahlen zu erwähnen, sollte dies den Rezipient:innen erklärt werden. Fehlende konkrete Zahlen deuten darauf hin, dass eine Anwendung noch nicht hinreichend getestet wurde oder mögliche positive Effekte übertrieben dargestellt werden. Ein Hinweis darauf, dass eine Anwendung noch in einer frühen Entwicklungsphase ist, kann eine Begründung dafür sein, dass es noch keine konkreten Zahlen zu den positiven Effekten gibt.
Wichtig ist auch, dass positive Effekte aus einzelnen Erfahrungsberichten nicht verallgemeinert werden, und als durchschnittliche Werte für positive Effekte dargestellt werden.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- der mögliche Nutzen nicht quantifiziert wird.
- nur relative, aber keine absoluten Nutzenangaben gemacht werden.
- einzelne, positive Erlebnisberichte von Anwenderinnen und Anwendern als durchschnittlicher Nutzen einer Anwendung dargestellt wird.
- der Nutzen als „bis zu“-Angabe erfolgt, ohne deutlich zu machen, dass es sich dabei um einen Extremwert und nicht um den Durchschnitt handelt.
- Daten zum Nutzen zwar angemessen zitiert werden, der gesamte Beitrag jedoch durch eine unwidersprochene, übertriebene Aussage völlig unausgewogen wird.
Wichtige Frage, die für Rezipient:innen zu klären wäre:
Ist der Nutzen einer KI-Anwendung wirklich so groß oder klein, wie er dargestellt wird?
2. Risiken und negative Aspekte
Werden bzw. wie werden Risiken und negative Aspekte dargestellt?
Ein Beitrag sollte immer auf mögliche Risiken und negative Effekte einer KI-Anwendung eingehen. Dabei geht es sowohl um Probleme durch die Anwendung selbst (z.B. falsche Vorhersagen einer Tumorsoftware) als auch spezifisch negative Effekte durch die Verwendung einer Künstlichen Intelligenz oder einer Methode des maschinellen Lernens (Datenschutz, rechtliche Probleme, Energieverbrauch, mangelnde Fairness, Diskriminierung, Halluzinieren, fehlende Robustheit etc.).
Werden mögliche negative Effekte einer Anwendung in einem Beitrag heruntergespielt, ist dieses Kriterium mit „nicht erfüllt“ zu bewerten. Ebenso würde man werten, wenn mögliche Schäden einer Anwendung nicht quantifiziert werden, obwohl die Zahlen verfügbar sind. Stehen mögliche Risiken und negativen Effekte im Zentrum der Berichterstattung, sollten sie analog zu Nutzen und positiven Effekte quantifiziert werden, sofern dies möglich und sinnvoll ist.
Anekdoten von Nutzenden reichen zur Darstellung der Nebenwirkungen dagegen nicht aus, es sei denn, es wird deutlich gemacht, dass noch keine anderen Ergebnisse vorliegen. Insgesamt sollte ein Beitrag Risiken und negative Aspekte nicht leichter oder schwerwiegender darstellen als in vorhandenen Quellen dargelegt.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- Risiken und negative Effekte gar nicht angesprochen werden.
- mögliche Risiken und negative Effekte nicht quantifiziert werden, obwohl dies möglich und sinnvoll wäre.
- mögliche Risiken und negative Effekte nicht quantifiziert werden, obwohl sie das Hauptthema für die Berichterstattung sind.
- der Schweregrad möglicher Schäden nicht beschrieben wird.
- vermeintlich unbedeutende Nebenwirkungen nicht berücksichtigt werden, die aber einen beträchtlichen Einfluss auf das Leben einer Verbraucherin/eines Verbrauchers haben könnten.
- sich zu sehr auf Anekdoten von Anwendenden verlassen wird
- nur eine an der Entwicklung beteiligte Person im Beitrag erklärt, dass eine Anwendung sicher ist – ohne diese Aussage durch objektive Daten zu untermauern oder darauf hinzuweisen, dass diese (noch) nicht vorliegen.
Wichtige Frage, die für Rezipient:innen zu klären wäre:
Welche Risiken und negativen Aspekte hat eine KI-Anwendung?
3. Trainingsdaten
Macht der Beitrag deutlich, mit welchen Trainingsdaten die KI gelernt hat?
Trainingsdaten sind die Daten, mit denen eine Künstliche Intelligenz trainiert wird, damit sie ihre Aufgabe erfüllen kann. Die Qualität einer KI hängt stark von den Daten ab, mit denen sie trainiert wird. Sind diese verzerrt, was häufig der Fall ist, wird sich diese Verzerrung wahrscheinlich auch in den Ergebnissen der Anwendung finden und somit keine zufriedenstellenden, fairen Ergebnisse liefern. Auch kann die Menge der Trainingsdaten nicht ausreichend sein.
Es ist nicht hinreichend, zu erklären, welche Trainingsdaten und in welcher Größenordnung verwendet wurden, ohne diese genauer einzuordnen und dann darauf einzugehen, ob bzw. was z.B. gegen Verzerrungen unternommen wurde.
Trainingsdaten können auch veraltet sein, daher kann es sinnvoll sein zu berichten, dass die KI einer Anwendung regelmäßig weiter trainiert wird.
Ein Beitrag sollte, wann immer es sinnvoll ist, Informationen zu den Trainingsdaten der verwendeten KI berichten.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- gar nicht auf den Aspekt Trainingsdaten eingegangen wird.
- der Aspekt zwar erwähnt, aber nicht eingeordnet wird.
- lediglich die Art und die Menge der Trainingsdaten angegeben wird, aber nichts über mögliche Verzerrungen bzw. Maßnahmen dagegen berichtet wird.
- Aspekte wie Fairness, Aktualität der Daten etc. nicht thematisiert werden, obwohl solche Aspekte relevant sind.
Wichtige Frage, die für Rezipient:innen zu klären wäre:
Ist die Qualität der Trainingsdaten ausreichend?
4. Verfügbarkeit/Zugänglichkeit
Ist eine Anwendung bereits verfügbar und für wen?
Dieses Kriterium ist insbesondere relevant, wenn es im journalistischen Beitrag um eine neue KI-Anwendung geht. Rezipient:innen sollten erfahren, in welcher Phase der Entwicklung sich die Anwendung befindet (z.B. ob sie sich in einer Frühphase oder Testphase der Entwicklung befindet, oder ob sie bereits käuflich zu erwerben ist).
Auch ist es wichtig, zu verdeutlichen, in welcher Form und für wen (Zielgruppe) eine KI-Anwendung zugänglich ist. Ist die Anwendung nur etwas für Spezialisten oder für die Allgemeinheit oder gibt es sie nur in einem bestimmten Land? Ist sie frei zugänglich (Open source) oder nur gegen eine Gebühr (einmalig oder im Abonnement) als kommerzielle Anwendung verwendbar.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- nicht klar wird, dass eine Anwendung nicht verfügbar ist.
- zu spekulative Vorhersagen darüber gemacht werden, wann die Anwendung im Handel ist.
- nicht deutlich wird, dass wichtige Funktionen nur gegen eine Gebühr verfügbar sind.
- eine Anwendung nur mit sehr leistungsfähigen Geräten (z.B. stärker als einfache Office-PCs sind) nutzbar ist.
- nicht ausreichend deutlich wird, für wen eine Anwendung verfügbar ist (Spezialisten oder Allgemeinheit).
Wichtige Frage, die für Rezipient:innen zu klären wäre:
Kann ich die KI-Anwendung jetzt bekommen und nutzen?
5. Alternativen
Werden Alternativen zur vorgestellten KI-Anwendung vorgestellt und verglichen?
Ein Artikel sollte eine neue Anwendung stets im Kontext bereits bestehender Alternativen darstellen, insbesondere Alternativen, die ohne Künstliche Intelligenz auskommen. In diesem Zusammenhang kann dann auch der Mehrwert der Anwendung beschrieben werden, der durch den Einsatz von KI erzielt wird (sofern dies möglich ist, quantitativ). Gibt es noch keine weitere vergleichbare Anwendung, oder ist dies die erste Anwendung dieser Art mit Künstlicher Intelligenz, sollte dies deutlich werden.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- nicht erklärt wird, dass es auch Alternativen ohne Unterstützung durch Künstliche Intelligenz gibt.
- der Eindruck entsteht, die Anwendung sei die einzige Anwendung ihrer Art (unabhängig davon, ob mit oder ohne KI).
- suggeriert wird, durch die KI wäre die Anwendung auf jeden Fall besser als Anwendungen ohne KI.
- nicht dargestellt wird, wie die neue Anwendung in das Spektrum bestehender Alternativen passt.
Wichtige Frage, die für Rezipient:innen zu klären wäre:
Welche Alternativen zu der KI-Anwendung gibt es?
6. Kosten
Werden Kosten in der Geschichte angesprochen?
Ein journalistischer Beitrag sollte die Kosten einer Anwendung für die Nutzer:innen thematisieren, sofern dies möglich ist. Es sollte deutlich werden, ob eine Anwendung frei verfügbar ist, weil es sich z.B. um eine Open Source Anwendung handelt, oder welches Bezahlmodell verwendet wird. Soweit bekannt, sollten konkrete Preise berichtet werden.
In seltenen Fällen müssen Kosten nicht erwähnt werden, etwa, wenn ein Beitrag eine Anwendung in einer frühen Entwicklungsstufe beschreibt, sodass die konkreten Marktpreise noch nicht verfügbar sind. Dies sollte indes auch erklärt werden. Dann gilt das Kriterium trotz Nichterwähnung als „erfüllt“.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …
- die Kosten einer Anwendung nicht angesprochen werden, obwohl das Produkt bereits im Handel ist.
- Kosten ohne befriedigende Erklärung heruntergespielt werden.
- zwar keine monetären Kosten entstehen, Anwender:innen dies aber mit der ausgiebigen Angabe persönlicher Daten „bezahlen“.
- die Kosten einer neuen Anwendung nicht mit existierenden Alternativen verglichen werden (teurer/billiger).
Wichtige Frage, die für Rezipient:innen zu klären wäre:
Was muss ich für die Nutzung der KI-Anwendung bezahlen?
7. Belege/Testdaten
Ordnet der journalistische Beitrag, die Qualität der Belege ein?
Dieses Kriterium hat zwei Ebenen: zum einen die Belege für den Nutzen und die Risiken der Anwendung selbst, zum anderen die Testergebnisse, mit der die Fähigkeiten der Künstlichen Intelligenz überprüft wurden.
Ein journalistischer Beitrag sollte vermitteln, ob das, was zu Nutzen und Risiken bzw. den positiven und negativen Effekten einer Anwendung behauptet wird, auf soliden Tests und Prüfungen fußt oder auf Annahmen und Spekulationen. Es sollte auch deutlich werden, ob die Anwendung zahlreichen Praxistests unterzogen wurde oder lediglich unter Laborbedingungen überprüft wurde. Das gleiche gilt für die KI: Gibt es Testreihen, in der die KI überprüft wurde und was waren ggf. die Ergebnisse? Ist die KI robust genug, um auch Fälle zu bewältigen, die nicht den zuvor postulierten Bedingungen entsprechen? Wurden Testläufe in ausreichender Zahl durchgeführt? Gab es Testläufe unter repräsentativen Bedingungen oder nur für wenige Spezialfälle. Gibt es Studien dazu, die wissenschaftlichen Standards (welchen?) genügen?
Ein Beitrag sollte versuchen, Rezipient:innen zu vermitteln, wie aussagekräftig Testläufe und Studien sind, in denen Nutzen und Risiken der KI-Anwendung ermittelt wurden. Damit deutlich wird, wie fundiert die Behauptungen zu Nutzen und Risiken einer KI-Anwendung sind.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- keine Informationen zu Testläufen der Anwendung oder der Künstlichen Intelligenz berichtet werden.
- nicht berichtet wird, dass die Anwendung bisher noch gar nicht getestet wurde und damit keine Testdaten zu einer KI vorliegen.
- einzelne Testläufe als aussagekräftige und hinreichende Belege dargestellt werden.
- Persönliche Erfahrungen als hinreichende Belege dargestellt werden.
Liegen wissenschaftliche Studien vor, kann die Wertung nicht erfüllt lauten, wenn z.B. …
- es nicht gelingt, die Grenzen des jeweiligen Studiendesigns herauszustellen.
- ein Hinweis fehlt, dass man bei der Interpretation von unkontrollierten Daten (fehlende Kontrollgruppe) Vorsicht walten lassen muss.
- kausale Zusammenhänge dargestellt werden, die durch das Studiendesign gar nicht belegt werden können.
- nicht klargestellt wird, wo die Grenzen einer Studie liegen.
- nicht herausgestellt wird, dass auf Kongressen Studienergebnisse präsentiert werden, die noch kein strenges Begutachtungsverfahren durchlaufen haben ( (fehlendes Peer review).
- Studien bisher noch nicht in einem wissenschaftlichen Journal veröffentlicht wurden.
- der Beitrag über Ergebnisse aus Laborexperimenten berichtet, ohne darauf hinzuweisen, dass die Resultate nur eingeschränkt auf den Menschen übertragbar sind.
- nur Anekdoten als Belege für den Nutzen einer Behandlung präsentiert werden.
Wichtige Frage, die für Rezipient:innen zu klären wäre:
Gibt es ausreichende Belege für die getätigten Aussagen zu Nutzen und Risiken einer KI-Anwendung?
8. Expert:innen/Quellentransparenz
Gibt es mindestens eine weitere, unabhängige Quelle?
Der Beitrag macht klar, woher die verwendeten Informationen und Bewertungen stammen und stützt sich dabei auf mindestens zwei geeignete, voneinander unabhängige Quellen. Zitierte wissenschaftliche Studien und andere Untersuchungen sollten eindeutig zu identifizieren sein. Es muss klar werden, wo diese publiziert wurden (Fachzeitschrift, Preprint-Server, Publikation eines Industrieverbandes oder einer Organisation).
Meist werden in einem Beitrag über eine neue Anwendung die Entwickler:innen oder Firmenvertreter:innen der Untersuchung zitiert. Um den Beitrag ausgewogen zu gestalten, sollte jedoch mindestens eine weitere, unabhängige Quelle darin vorkommen, z.B. ein weiterer Experte/eine weitere Expertin, ein Zitat aus einer weiteren Studie, die offiziellen Empfehlungen einer Behörde oder einer Forschungsinstitution. Dabei darf weder der Experte/die Expertin, noch die Institution in einer direkten Abhängigkeit zu den im Artikel vorkommenden Hauptexperten stehen (Interessenkonflikt durch große Nähe, vgl. Kriterium 9). Die Person sollte also nicht in derselben Firma, Arbeitsgruppe, derselben Universität oder Institution o.ä. arbeiten oder Co-AutorIn einer Studie sein.
Es sollte deutlich werden, warum ein zitierter Wissenschaftler/zitierte Wissenschaftlerin in der jeweiligen Thematik als ExpertIn gilt (oder zumindest eine Nachrecherche in Publikationsdatenbanken, Institutswebseiten oder Internetseiten des Experten sollte das ergeben). Zur Erklärung von Lehrbuchwissen (zum Beispiel zu allgemeinen Fragen einer Technologie) ist der Anspruch an die Expertenauswahl geringer als bei der Darstellung neuer Technologien aus der aktuellen Spitzenforschung.
In einem Interview sollte sich die zweite Stimme/zweite Meinung in den Interviewfragen wiederfinden, da es hier naturgemäß nicht möglich ist, eine zweite Quelle in die Antworten einzufügen.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- eine zweite unabhängige Quelle fehlt.
- nicht deutlich wird, warum ein Experte/eine Expertin für eine Zweitmeinung geeignet ist, welche Expertise er oder sie hat oder die Recherchen der Gutachter:innen keine ausreichende Expertise ergeben.
- eine ausgewählte weitere Expertin sich als abhängig vom ersten Experten erweist, weil sie zum Beispiel in dessen Arbeitsgruppe arbeitet oder Co-Autor in der vorgestellten Studie ist oder sonst in einer für das Thema relevanten Arbeitsbeziehung steht. Die Wertung ist unabhängig davon, ob diese Abhängigkeit im Artikel deutlich gemacht wird oder nicht. (siehe dazu auch Kriterium 9 Interessenkonflikte)
- in einem Interview in den Fragen oder erklärendem Begleittext nicht auf andere Experten oder andere Quellen verwiesen wird.
Wichtige Frage, die für Rezipienten zu klaren wäre:
Wie schätzen unabhängige Expert:innen/Institutionen/Studien die Informationen zu Nutzen und Risiken einer KI-Anwendung ein?
9. Interessenkonflikte/Finanzierung
Liegen bei den im Beitrag angeführten Personen (insbesondere finanzielle) Interessenkonflikte vor?
Wir erwarten, dass in einem Beitrag vorhandene oder nahe liegende Interessenkonflikte angesprochen und gegebenenfalls eingeordnet werden. Denn vor allem Abhängigkeiten finanzieller Art können zu verzerrten Forschungsergebnissen, Interpretationen der Daten und Darstellungen von Nutzen und Risiken von KI-Anwendungen führen. Ebenso ist es wichtig, darzustellen, wer bestimmte KIs entwickelt und finanziert hat und somit möglicherweise Zugang zu Daten der Nutzer:innen bekommen könnte.
Ein Beitrag sollte klarstellen, ob bei einem Experten/einer Expertin Interessenkonflikte vorliegen könnten, weil zum Beispiel eine Firma oder eine Organisation die Forschung finanziert, ein Patent oder ein Werbevertrag vorliegt oder der Experte/die Expertin an einem empfohlenen Produkt mitverdient. Auch wenn Forscher:innen Produkte empfehlen, die sie selbst einsetzen, sollte dieser Zusammenhang deutlich werden.
Liegen keine Interessenkonflikte vor (bzw. die Gutachterinnen und Gutachter haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten keine finden können), muss darauf im Beitrag auch nicht explizit hingewiesen werden. Das Kriterium wird demnach als „erfüllt“ gewertet, auch ohne, dass der Beitrag den fehlenden Interessenkonflikt erwähnt.
Das gleiche gilt für offensichtliche Interessenkonflikte, wenn etwa ein Entwickler seine eigene Anwendung oder ein Firmenvertreter sein eigenes Produkt vorstellt und bewertet.
Wie relevant ein Interessenkonflikt ist, müssen die Gutachter:innen von Fall zu Fall abwägen. Nicht jede Finanzierung, z.B. durch die Industrie, führt automatisch zu einer Beeinflussung von Forschungsresultaten. Dennoch sollte ein journalistischer Beitrag sie aufzeigen.
Die Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- nicht auf tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte des Hauptexperten oder anderer Expertinnen hingewiesen wird.
- der Beitrag nicht erwähnt, dass bei weiteren Expert:innen oder Personen ein relevantes Abhängigkeitsverhältnis vom Hauptexperten besteht, dass sie in derselben Arbeitsgruppe arbeiten oder Co-Autoren der vorgestellten Studie sind (siehe dazu auch Kriterium 8 zu Experten/Quellentransparenz). Werden diese Zusammenhänge deutlich, wird das Kriterium als „erfüllt“ gewertet.
- Die Finanzierung und/oder Entwicklung der KI nicht transparent gemacht wird, obwohl die Nutzung der KI zum Nachteil der Nutzer:innen/der Gesellschaft sein könnte, weil etwa private/persönliche Daten abgeführt werden (insbesondere, wenn die KI bei Firmen im EU-Ausland liegen und damit nicht im Einflussbereich der Datenschutzgrundverordnung).
Wichtige Frage, die für den Leser zu klären wäre:
Gibt es Abhängigkeiten, die das Urteil eines Experten/einer Person beeinflussen könnten?
10. Einordnung in einen Kontext
Werden Aspekte wie etwa Neuheit, Datenschutz oder Ethik im Beitrag angesprochen und eingeordnet?
In diesem Kriterium gibt es die Möglichkeit Aspekte zu bewerten, die nicht in jedem Beitrag von Relevanz sein müssen, in manchen Zusammenhängen aber eben doch.
Neuheit: Viele angeblich neuen KI-Anwendungen oder Verfahren sind nicht wirklich neu, werden aber als solche angepriesen. Ein Beitrag sollte daher deutlich machen, ob ein als „neu“ beworbenes Produkt wirklich neu ist und nicht etwa „alter Wein in neuen Schläuchen“. Dann sollte auch erklärt werden, was das Neue daran ist, anstatt es einfach nur zu behaupten.
Datenschutz/-nutzung: Gerade im Zusammenhang mit KI-Produkten, die für eine breite Bevölkerung angeboten werden, sollte immer auch deutlich werden, ob datenschutzrechtliche Aspekte eine Rolle spielen – wenn Nutzer:innen etwa viele persönliche Daten angeben müssen, um ein KI-App zu nutzen oder im Zusammenhang mit medizinischen Anwendungen, persönliche Gesundheitsdaten abgefragt und genutzt werden. In den Bereich von Datenschutz und Datennutzung zählt auch die Verwendung von Daten für das Training von KI-Modellen. Hier stellt sich etwa die Frage nach urheberrechtlichen Aspekten, wenn es um Texte oder Bilder geht. Kritische Berichterstattung sollte diese Problematiken darstellen. Dies gilt auch für sicherheitsrelevante Aspekte.
Ethik/Gesellschaft: Gerade in der Berichterstattung über neue Technologien, mit denen Dinge möglich sind, die zuvor nicht möglich waren, gerät eine Gesellschaft immer auch an die Grenzen von Ethik und Moral, zum Beispiel mit der Frage, ob alles das, was möglich ist, auch gemacht werden sollte. Spielen solche Aspekte bei einer KI-Anwendung eine Rolle, sollte dies auch im Beitrag thematisiert und/oder eingeordnet werden.
Die Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- ungenaue, unvollständige oder in die Irre führende Angaben zur Neuheit eines Verfahrens oder Produktes gemacht werden.
- nicht erklärt wird, was das eigentlich Neue an dem neuen Verfahren ist (am besten im Vergleich zu existierenden Alternativen auf dem Markt).
- die Nutzung von persönlichen Daten nicht berichtet wird, obwohl dies in relevantem Maße geschieht.
- die Anwendung gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.
- die Nutzung einer KI-Anwendung ethisch-moralische bzw. gesellschaftliche Fragen aufwirft, die im Beitrag ignoriert werden.
Wichtige Frage, die für Rezipient:innen zu klären wäre:
Gibt es Informationen zur Neuheit, Datennutzung oder auch gesellschaftlich relevante Aspekte, die dargestellt werden sollten?
11. Faktentreue
Gibt der Beitrag die wesentlichen Fakten richtig wieder?
Dieses Kriterium soll prüfen, ob sich im Beitrag wesentliche Faktenfehler finden. Wird also die Hauptaussage einer Untersuchung richtig wiedergegeben bzw. die Eigenschaften eines Produkts, auf das sich der Beitrag bezieht? Ist in einem Beitrag von KI die Rede, obwohl es sich gar nicht um eine Künstliche Intelligenz handelt? Nicht alle Aspekte einer Anwendung oder Studie müssen im Beitrag beschrieben werden, die genannten Fakten müssen jedoch stimmen.
Es geht bei der Bewertung vor allem um offensichtliche Fehler, die z.B. schon beim Lesen einer zugrunde liegenden Untersuchung, der Zusammenfassung, Pressematerial oder einer Firmen- bzw. Produktwebseite auffallen können. Nicht jeder Fakt und jede Tatsachenbehauptung kann von den Gutachter:innen gegenrecherchiert werden.
Ein falsch geschriebener Name ist im Gutachten anzumerken, reicht aber allein noch nicht aus, um das Kriterium als „nicht erfüllt“ zu werten. Treten aber zusätzlich andere „kleine“ Fehler auf, die auf eine insgesamt mangelnde Sorgfalt bei der Recherche schließen lassen, kann durchaus „nicht erfüllt“ gewertet werden.
Faktenfehler können in besonders schwerwiegenden Fällen auch als Grund für eine Abwertung des Gesamtergebnisses um einen Stern betrachtet werden.
Liefert ein Beitrag keinerlei Quellen oder Belege, auf deren Grundlage die Fakten überprüft werden können, kann auch das zur Abwertung des Gesamtergebnisses um einen Stern führen. Das Kriterium selbst wird in einem solchen Fall mit „nicht anwendbar“ gewertet.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- im Beitrag von KI berichtet wird, obwohl KI gar nicht zum Einsatz kommt.
- Überschriften und Teaser sich zu stark von der tatsächlichen Aussage des Beitrags entfernen.
- der Beitrag Kausalzusammenhänge herstellt, obwohl die Daten nur Korrelationen belegen.
- Daten offensichtlich falsch wiedergegeben werden.
- grobe, irreführende Übersetzungsfehler etwa bei Zitaten aus dem Englischen auftreten.
- Häufigkeiten erheblich von den in der entsprechenden Fachpublikation oder offiziellen Dokumenten genannten Werten abweichen.
- der Text viele kleinere Fehler beinhaltet, die für sich genommen noch kein „nicht erfüllt“ rechtfertigen, in der Summe aber den Eindruck erwecken, dass nicht mit hinreichender Sorgfalt berichtet wird.
Wichtige Frage, die für Rezipient:innen zu klären wäre:
Stimmen die Fakten, die berichtet werden?
12. Journalistische Eigenleistung (mehr als Pressematerial)
Geht der Beitrag über das Pressematerial hinaus?
Basiert der Beitrag überwiegend auf eigenen Recherchen oder ist er weitgehend die bloße Übernahme von Pressematerial bzw. fremden journalistischen Beiträgen, wie etwa von Medienbeiträgen aus anderen Ländern? Dies bezieht sich indes nicht auf Beiträge von Nachrichtenagenturen. Auch die Verwendung von Material des Science Media Centers wird als unabhängige, journalistische Leistung gewertet – ganz gleich, ob das SMC als Quelle genannt wird oder nicht.
Ein Beitrag sollte deutlich über eine ggf. zum Thema vorhandene Pressemitteilung oder anderes Pressematerial hinausgehen, damit von einer eigenen journalistischen Rechercheleistung ausgegangen werden kann.
Eine Pressemitteilung/eine Pressekonferenz oder Pressematerial kann ein Anlass, sollte aber keine komplette Vorlage für den Beitrag sein – auch wenn es im zunehmend schwieriger werdenden Redaktionsalltag vorkommen kann, dass z.B. eine gut gemachte Pressemitteilung einen Großteil der nötigen Informationen liefert.
Bei der Übernahme von Videomaterial, das z.B. von Unternehmen oder Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt wird, ist auf die Quelle hinzuweisen. Wird ausschließlich dieses Material verwendet, ist das Kriterium bei Fernsehbeiträgen „nicht erfüllt“. Auch wenn eigene Bilder oder Filmsequenzen ohne erkennbare weitere Recherche lediglich die Inhalte einer Pressemitteilung illustrieren, kann das Kriterium „nicht erfüllt“ sein.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- klare Belege dafür vorhanden sind, dass das „Wording“ in großen Teilen aus einer Pressemitteilung oder dem Pressematerial übernommen wurde.
- erkennbar ist, dass lediglich ein Beitrag aus einem anderen (z.B. fremdsprachigen) Medium zusammengefasst oder einfach übersetzt wird und es keine darüber hinaus gehende substanzielle journalistische Eigenleistung gibt.
Bei einem Beitrag, der mehrere unabhängige Quellen hat, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass er NICHT allein auf einer Pressemitteilung/ Pressematerial beruht. In diesem Fall liegt also eine journalistische Eigenleistung vor und daher sollte in diesem Falle mit „erfüllt“ gewertet werden, auch wenn wir keine Pressemitteilung finden.
Auch ohne auffindbare Pressemitteilung kann eine journalistische Eigenleistung fehlen, davon kann man ausgehen, wenn der Beitrag sehr unkritisch ist, einen werbenden Charakter hat oder nur einzelne, abhängige Quellen erwähnt werden. Wenn es also sein könnte, dass die Informationen überwiegend aus einer Pressemitteilung oder PR-Material stammen, das indes nicht auffindbar ist, wird das Kriterium mit „nicht anwendbar“ gewertet (weil eine Überprüfung des Verdachts nicht möglich ist).
Wichtige Frage, die für Rezipienten zu klären wäre:
Handelt es sich um eine ausreichende journalistische Eigenleistung oder stammen die Informationen ausschließlich bzw. ganz überwiegend aus einer Pressemitteilung oder entsprechendem PR-Material bzw. fremden journalistischen Beiträgen?
13. Attraktivität der Darstellung
Wird das Thema des Beitrags attraktiv und angemessen vermittelt?
Damit Mediennutzer einen Beitrag gerne lesen, hören oder sehen, muss er nicht nur verständlich sein. Auch wie ein Thema vermittelt wird, spielt dabei eine wesentliche Rolle. So ist ein Beitrag mit vielen kurzen Hauptsätzen zwar maximal verständlich, aber eben nicht sehr attraktiv.
Positiv ist zu bewerten, wenn ein Beitrag dramaturgischen Prinzipien folgt (Personalisierung, narrative Elemente, Bezug zur Alltagswelt etc.). Ideal ist es, wenn Form und Inhalt harmonieren, abstrakte Zusammenhänge z. B. durch Illustrationen, Fotos/geeignete Bilder (TV) oder anschauliche Textbeispiele verdeutlicht werden. Bei einem Radiobeitrag gehört der Einsatz von Atmo und guten O-Tönen dazu, bei Texten sollen Überschriften, Bilder und Illustrationen die Aussagen unterstützen oder ergänzen.
Generell steht bei diesem Kriterium mehr die Form als der Inhalt im Mittelpunkt.
Wichtig für die Berichterstattung speziell über Künstliche Intelligenz ist, dass diese nicht vermenschlicht/personalisiert dargestellt wird. Stattdessen soll es Rezipient:innen als das beschrieben werden, was es ist: ein von Menschen entwickeltes Computerprogramm, das bestimmte Aufgaben erfüllen soll. So sollte immer deutlich werden, dass nicht die KI im Zentrum einer Tätigkeit steht, sondern Personen, die ein Tool nutzen, um etwas zu erreichen. Eine klischeehafte Bebilderung mit Robotern ist ungeeignet, wenn die KI-Anwendung gar kein Roboter ist.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- Überschrift und Teaser die Aussage des Beitrags dramatisieren oder viel mehr versprechen, als Ergebnisse von Testreihen oder Untersuchungen tatsächlich hergeben.
- es in einem sehr subjektiven Beitrag („Erlebnisbericht“) nicht gelingt, diesen durch Abschnitte mit neutralen/objektiven Beschreibungen der Fakten einzuordnen. Idealerweise werden Fallbeispiele gewählt, die typisch sind.
- KI als handelndes Subjekt („vermenschlicht“) dargestellt wird.
Wichtige Frage, die für Rezipienten zu klären wäre:
Ist das Thema interessant und angemessen dargestellt?
14. Verständlichkeit
Ist der Beitrag für Laienpublikum verständlich?
Dieses Kriterium gilt als „erfüllt“, wenn ein Beitrag verständlich ist, weil er klar strukturiert ist, angemessene Satzlängen verwendet, Fachbegriffe nur in Ausnahmefällen verwendet (und diese dann erläutert) und Zusammenhänge gut erklärt – und ggf. erklärendes Bild- und Tonmaterial einsetzt.
Handelt es sich um einen nachrichtlichen Beitrag, sollten die W-Fragen (wer, was, wo, wie, wann und warum) vollständig beantwortet werden.
In Bezug auf Künstliche Intelligenz sollte im Beitrag deutlich werden, welche Rolle die KI innerhalb einer Anwendung übernimmt, was das Programm also macht und was nicht. Dazu gehört auch zu erklären, um was für eine Art von KI es sich handelt (also z.B. eine KI zur Mustererkennung oder eine generative KI etc.) und, ob es sich überhaupt um Künstliche Intelligenz handelt.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- ein Thema zu abstrakt dargestellt wird.
- die Struktur wirr erscheint, logische Fehler auftreten.
- Bandwurmsätze über mehrere Zeilen und Schachtelsätze das Verständnis und den Lesefluss erschweren.
- in einem nachrichtlichen Beitrag ein Teil der W-Fragen nicht beantwortet wird.
- keine Informationen zur Art der KI und ihrem Einsatz im Beitrag erscheinen.
- von KI berichtet wird, obwohl es sich nicht um KI handelt.
- ein Beitrag von unverständlichen oder irreführenden Bildern begleitet wird: Ergänzen sie den Inhalt des Beitrags oder überdecken/verfälschen sie ihn? Bei Grafiken ist z.B. auf die verwendeten Skalen, etwaige Verzerrungen, unangemessene Maßstäbe, täuschende Perspektiven, Lücken in den dargestellten Daten etc. zu achten.
Wichtige Frage, die für Rezipienten zu klären wäre:
Ist der Beitrag verständlich?
15. Themenauswahl
Ist das Thema aktuell, relevant oder originell?
Bei diesem Kriterium spielt eine Rolle, ob das im Beitrag besprochene Thema aktuell, relevant oder besonders originell ist.
Als relevant gilt zum Beispiel ein Thema, das einen großen Teil der Bevölkerung direkt oder indirekt, lokal oder regional betrifft. Wenn eine große Anzahl Menschen davon betroffen ist oder eine neue Entwicklung wichtige ethische Fragen aufwirft, wenn politische Entscheidungen dazu anstehen oder ein kleines Thema beispielhaft für eine größere Entwicklung steht („Modellcharakter“). Denn Relevanz entsteht nicht nur durch eine große Anzahl Betroffener. Auch ein großer Erfolg oder ein großes Risiko für einen kleinen Teil der Bevölkerung kann bedeutsam sein.
Ein Beitrag kann durch ein ungewöhnliches Thema oder einen überraschenden Blickwinkel überzeugen – und somit den Mediennutzern besonders kurios, humorvoll oder überraschend erscheinen.
Außerdem wird hier bewertet, ob der Beitrag eine seinem Medium (Online-Nachrichtenplattform, Wochen bzw. Monatsmagazin) oder einem zeitlichen Rahmen (z. B. Jahreszeit) angemessene Aktualität besitzt und diese für Rezipient:innen deutlich macht (z.B. durch Formulierungen wie „Produkt, das heute/gestern/diese Woche auf den Markt kam.“ oder „(…) wie in dem diese Woche veröffentlichten Buch beschrieben (…) “).
Sollte das Thema eines Beitrags nicht aktuell sein, muss es relevant sein. Ist es nicht relevant, muss es zumindest ungewöhnlich sein.
Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …
- eine Anwendung nur für kleine Fachkreise von Bedeutung ist.
- eine Anwendung nicht aktuell, nicht relevant und auch nicht ungewöhnlich ist – und nicht klar wird, warum darüber berichtet wird.
- der aktuelle Bezug konstruiert erscheint („Tag des XY“, die in der Regel von Interessenverbänden/Unternehmen festgesetzte Termine als Teil einer PR-Strategie sind, oder ein „aktueller Promitipp“). Eine Ausnahme bilden Tage, die eine echte Relevanz für die politische Agenda haben und von anerkannten Institutionen festgelegt wurden (vergleichbar mit dem Welt-Aids-Tag der Organisation UNAIDS).
- versucht wird, Aktualität zu suggerieren, obwohl ein Thema veraltet ist (z. B. Tageszeitungsbeitrag: „wie die Forscher jetzt herausgefunden haben“, das Ergebnis/der Anlass aber schon seit einem Monat bekannt/veröffentlicht ist). Auch dieses Kriterium orientiert sich am Veröffentlichungsrhythmus des Mediums.
- Relevanz und/oder Aktualität nur simuliert erscheint, etwa durch aktuelle firmengesponserte Umfragen im Zusammenhang mit „Awareness- Kampagnen“.
- eine Pressekonferenz als Anlass für eine zeitnahe Berichterstattung genommen wird, die über die Ergebnisse eines in Entwicklung befindlichen Produkts/einer Anwendung berichtet, und es für Journalist:innen keine Möglichkeit gibt, die Anwendung zu überprüfen oder Testdaten einzusehen. Da dann weder Ergebnisse noch Methodik überprüft werden können, raten wir generell von einer solchen Berichterstattung ab.
Wichtige Frage, die für Rezipient:innen zu klären wäre:
Ist das Thema aktuell, relevant und/oder ungewöhnlich?
Bewertete Beiträge
Auf dieser Seite finden Sie die Bewertungskriterien, die im CITIZEN-Projekt angewendet wurden. Seitdem haben wir unsere Kriterien überarbeitet.
Bewertungskriterien des Medien-Doktors Citizen
I. Allgemeine Anforderungen
1. Faktentreue
Im Beitrag werden Fakten korrekt beschrieben und eingeordnet.
Das Kriterium ist erfüllt, wenn die im Beitrag genannten Fakten nicht nachweislich falsch sind, der Beitrag keine Fake News enthält und die genannten Daten und Informationen hinreichend präzise dargestellt sind. Das Kriterium ist nicht erfüllt, wenn nachweislich falsche Angaben gemacht, werden. Es kann auch nicht erfüllt sein, wenn wesentliche Angaben so unklar sind, dass sie sich nicht nachvollziehen lassen.
2. Sachlichkeit und Unabhängigkeit
Es wird sachgerecht berichtet, ohne bestimmte Positionen unangemessen zu bevorzugen.
Um das Kriterium zu erfüllen, muss die Berichterstattung über Umweltfragen und -konflikte sachlich sein (der jeweiligen journalistischen Form entsprechend: Nachricht/ Bericht/ Reportage / Kommentar / Glosse sind unterschiedlich meinungsbetont). Der Beitrag muss mehr als eine Quelle heranziehen und, wenn es um strittige Fragen geht, unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven einbeziehen und diese angemessen darstellen.
3. Quellentransparenz
Der Beitrag macht deutlich, auf welche Quellen er sich stützt und benennt gegebenenfalls Interessenkonflikte.
Um das Kriterium zu erfüllen, muss ein Beitrag für alle wesentlichen Aussagen die Quellen (z.B. Studien, Expert:innen) nennen. Die Aussagen müssen klar den verschiedenen Quellen zugeordnet werden. Angaben zu Studien müssen so präzise sein, dass diese sich eindeutig identifizieren lassen. Werden Materialien von Lobbygruppen übernommen, seien es Industrieverbände, Umweltorganisationen oder andere, ohne dass der Beitrag dies deutlich macht, ist das Kriterium nicht erfüllt.
Zitierte Personen (Expert:innen, Betroffene, Vertreter:innen von Organisationen, Behörden …) müssen ausreichend eingeordnet und gegebenenfalls ihre Interessenkonflikte und Abhängigkeiten benannt werden.
Wird erkannt, dass es Interessenkonflikte des Autors/ der Autorin selbst gibt, die im Beitrag nicht offengelegt werden (wurden z.B. Reise- / Recherchekosten von interessierten Unternehmen oder Organisationen übernommen?) ist das Kriterium ebenfalls nicht erfüllt.
4. Pressemitteilung
Der Beitrag enthält Informationen, die wesentlich über eine Pressemitteilung hinausgehen.
Um das Kriterium zu erfüllen, muss der Beitrag inhaltlich mehr leisten als eine Pressemitteilung nachzudrucken oder lediglich umzuformulieren. Pressematerialien von Industrie, wissenschaftlichen Einrichtungen, Naturschutzverbänden, NGOs u.a. können zwar genutzt, müssen aber kritisch eingeordnet werden. Damit das Kriterium erfüllt ist, darf eine Pressemitteilung also nicht als einzige Quelle dienen.
II. Spezielle Anforderungen Umweltjournalismus
5. Ursachen und Verantwortliche
Der Beitrag nennt Ursachen / Verursacher:innen der dargestellten Umweltprobleme
Das Kriterium ist erfüllt, wenn im Beitrag Entwicklungen und Hintergründe genannt werden, die zu den beschriebenen Problemen führen oder wesentlich dazu beitragen. Gegebenenfalls werden Verursacher identifiziert. Dabei müssen allgemein bekannte Zusammenhänge jedoch nicht ständig wiederholt werden (so muss z.B. nicht jeder Beitrag über bestimmte Aspekte / Folgen des Klimawandels die Ursachen der globalen Erwärmung erläutern).
6. Aussagekraft
Es wird deutlich gemacht, wie gesichert das dargestellte Wissen zu Umweltfragen ist.
Der Beitrag soll erklären, wie gesichert die Informationen zu Umweltproblemen oder – wenn diese im Mittelpunkt stehen – Lösungsansätzen sind. Gegebenenfalls muss der Beitrag auf Einschränkungen der Aussagekraft / Grenzen des derzeitigen Wissens hinweisen, etwa wenn es sich bei einzelnen Aussagen um bloße Vermutungen handelt oder um vorläufige, noch wenig belegte wissenschaftliche Ergebnisse, oder bislang nicht erprobte Lösungsvorschläge.
7. Lösungsorientierung
Ein Beitrag bezieht nach Möglichkeit Lösungsansätze für Umweltprobleme ein.
Wenn es für die im Beitrag beschriebenen Umweltprobleme bereits Lösungsansätze / Handlungsvorschläge gibt, sollten diese dargestellt werden. Das könnten sowohl wissenschaftlich-technische Ansätze sein, etwa zur Verminderung von Schadstoffemissionen, als auch Handlungsmöglichkeiten für Verbraucher oder sonstige Hinweise, was der Einzelne tun kann, um Umweltschäden zu vermeiden oder zu verringern. Das Kriterium ist auch erfüllt, wenn Lösungsansätze der Anlass der Berichterstattung sind. Nicht erfüllt ist das Kriterium, wenn der Beitrag es versäumt, Lösungsmöglichkeiten zu thematisieren, obwohl solche bereits existieren oder zumindest öffentlich diskutiert werden. Wenn (noch) keine sinnvollen Lösungsansätze bekannt sind, die zu erwähnen gewesen wären, ist das Kriterium nicht anwendbar.
8. Alltagsbezug
Ein Beitrag soll gegebenenfalls Bezüge der dargestellten Umweltproblematik zum Publikum und dessen Lebensumfeld aufzeigen.
Wo das möglich ist, soll ein Beitrag Auswirkungen von Umweltproblemen auf die Leser-/ Hörer-/ Zuschauerschaft benennen und deutlich machen: Was hat das Thema konkret mit deren Alltag zu tun? Gegebenenfalls sollen lokale Bezüge deutlich werden (Was bedeutet das für meinen Wohnort, meine Region?).
9. Verbindung lokaler, regionaler und globaler Aspekte
Es wird deutlich, wie lokale und globale Umweltentwicklungen/ – ereignisse zusammenhängen.
Wo es bei einem Umweltthema Zusammenhänge von lokalen und globalen Aspekten gibt, sollen diese in die Berichterstattung einbezogen werden. Werden beispielsweise die Auswirkung von Verhalten, Konsum und Wirtschaftsweise hierzulande auf andere Regionen der Welt thematisiert? Haben Ereignisse in andere Weltregionen Auswirkungen auf das Leben in unserem Land/ unserer Region? Wo solche Zusammenhänge nicht erkennbar sind, ist das Kriterium nicht anwendbar.
10. Aktuelles oder dauerhaft relevantes Umwelthema
Ein Beitrag greift aktuelle Umweltthemen auf, oder aber solche, die über lange Zeiträume bedeutsam („latent aktuell“) sind.
Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Beitrag entweder aktuelle Ereignisse und -entwicklungen aufgreift, oder aber Anlässe findet, über ein Umweltthema zu berichten, das dauerhaft wichtig ist. Da Umweltprobleme oft langfristig und jenseits der Tagesaktualität relevant sind, bewerten wir eine kontinuierliche Berichterstattung über solche Themen positiv, etwa wenn ein Beitrag ein bekanntes Umweltthema erneut aufgreift, um die weitere Entwicklung, Effekte / Erfolge oder auch deren Ausbleiben aufzuzeigen. Nicht erfüllt ist das Kriterium, wenn das Thema weder aktuell ist noch eine dauerhafte Relevanz erkennbar wird.
11. Nachhaltigkeit / Zukunftsorientierung
Auswirkungen eines Umweltereignisses /-problems auf die zukünftige Entwicklung werden angesprochen.
Es wird im Beitrag klar, ob es sich um ein zeitlich begrenztes Geschehen handelt, oder ob Umweltprobleme sich längerfristig auswirken und z.B. die künftige Umweltqualität oder Handlungsspielräume in der der Zukunft beeinflussen.
III. Darstellung
12. Verständlichkeit
Ein Beitrag muss für die Zielgruppe verständlich sein
Um das Kriterium zu erfüllen, muss der Beitrag sprachlich verständlich sein und eine klare Struktur haben. Umweltwissenschaftliche Zusammenhänge müssen für Laien erklärt werden. Abgehobene Fachsprache, Insider-Jargon und unnötige Fremdworte sind zu vermeiden, ebenso schwer lesbare Schachtelsätze. Wo Fachbegriffe nötig sind, müssen diese erläutert werden. Der Aufbau des Beitrags muss nachvollziehbar sein, eine bloße Aneinanderreihung von Aspekten oder das Springen zwischen verschiedenen Themen erschweren das Verständnis. Wenn viele Zahlen vorkommen, ist oft die Darstellung als Grafik oder Tabelle übersichtlicher als die Aneinanderreihung von Zahlenangaben im Text.
13. Attraktive Darstellung
Ein Beitrag soll Umweltthemen interessant und attraktiv aufbereiten.
Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Beitrag Umweltthemen für Leser-/ Hörer- / Zuschauerschaft interessant macht. Die Überschrift soll Aufmerksamkeit erregen, aber keine falschen Erwartungen wecken. Zur attraktiven Darstellung können interessante Beispiele oder überraschende Aspekte beitragen und – je nach Medium – informative Visualisierungen (Grafiken, Fotos, bewegte Bilder) oder z.B. im Radio gute O-Töne. Wo dies vom Thema her angemessen ist, kann kann ein Beitrag auch eine Geschichte erzählen oder unterhaltsame Elemente einbeziehen.
Das Kriterium ist erfüllt, wenn Darstellung insgesamt so attraktiv ist, so dass Rezipienten den Beitrag bis zum Ende lesen/ hören/ anschauen mögen.
Bewertete Beiträge
Die Gutachten, die im Rahmen des Projektes PR-Watch erstellt wurden, basieren auf den Kriterien-Katalogen der Teilprojekte UMWELT und GESUNDHEIT (bis 2019 unter dem Projektnamen MEDIZIN)
Den Kriterien-Katalog für den Medien-Doktor UMWELT haben wir 2020 umfassend überarbeitet. Die bisher im Teilprojekt PR-Watch veröffentlichten Gutachten basieren jedoch noch auf dem ursprünglichen Kriterienset.
Zu den im Projekt PR-Watch verwendeten Kriterien-Katalogen gelangen Sie oben:
- Kriterien Medien-Doktor GESUNDHEIT
- Kriterien Medien-Doktor UMWELT