Die Kriterien

 

Eine Übersicht der Kriterien des Medien-Doktor GESUNDHEIT, Medien-Doktor ERNÄHRUNG und Medien-Doktor UMWELT können Sie hier als pdf herunterladen.

Bewertete Beiträge

Bewertet werden journalistische Beiträge (mehr als 200 Wörter) aus Publikumsmedien, bei denen im Zentrum der Berichterstattung (d. h. in mehr als 50 Prozent des Beitrags) ein Umweltthema steht. Die nachfolgenden Kriterien sollen Journalisten und Journalistinnen als Leitfaden dienen. Sie sollen dabei helfen, die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen zu einem Thema innerhalb der Möglichkeiten der jeweiligen Redaktion möglichst sorgfältig aufzubereiten.

Die Struktur des Kriterienkatalogs haben wir 2020 überarbeitet: Zunächst hatten wir die Kriterien in drei allgemeinjournalistische und 10 umweltjournalistische Kriterien gegliedert. Dabei hatten wir uns auch an internationalen Vorbildern im Medizinjournalismus (US-amerikanischer Health News Review und Media Doctor Australia ) orientiert. Nun haben wir uns entschlossen, uns von dieser Historie ein Stück weit zu lösen. Den Kriterienkatalog, nach dem wir Beiträge zu Umweltthemen bewerten, gliedern wir jetzt in umweltspezifische, wissenschaftsjournalistische und allgemeinjournalistische Kriterien. Analog verfahren wir auch in den anderen Medien-Doktor-Projekten zu Medizin- und Ernährungsthemen.

Bewertungskriterien des Medien-Doktors UMWELT

1. Keine Übertreibung / Verharmlosung

Risiken und Chancen werden weder übertrieben dargestellt noch bagatellisiert

Der Beitrag stellt Risiken und Chancen, Schaden und Nutzen nach dem aktuellen Wissensstand korrekt und angemessen dar, wobei er diese weder übertreibt noch bagatellisiert. Im Falle von Risiken ist einerseits das Vorsorgeprinzip zu berücksichtigen: Gibt es ernsthafte Anzeichen für eine Gefährdung von Umwelt und/oder Gesundheit, so ist ein Bericht auch dann gerechtfertigt, wenn Ausmaß und mögliche Folgen noch nicht mit letzter Sicherheit feststehen. Andererseits ist eine unbegründete Skandalisierung oder gar „Panikmache“ ebenso zu vermeiden wie die Verharmlosung tatsächlicher oder möglicher Probleme. Ein Beitrag darf nicht den Eindruck erwecken, dass Risiken bzw. Chancen größer oder geringer seien, als es durch die verfügbaren Daten belegt ist. Ist das Ausmaß eines Problems noch nicht hinreichend genau bekannt, muss diese Unsicherheit benannt werden. Dasselbe gilt im Hinblick auf einen möglichen Nutzen. Nutzen und Risiken sollen möglichst nicht nur in relativen Zahlen ausgedrückt werden („die Schadstoffbelastung stieg um das Zehnfache“), sondern auch in absoluten Zahlen samt deren Einordnung („Gemessen wurden x Mikrogramm pro Liter, das liegt nur knapp unter dem zulässigen Grenzwert.“).

Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …

    • eine Grenzwertüberschreitung als „gesundheitlich unbedenklich“ bagatellisiert wird, obwohl eine reale Gefährdung besteht oder das genaue Risiko unbekannt ist.
    • die Überschreitung eines Grenzwerts als akute Gesundheitsgefahr dargestellt wird, ohne dass es dafür konkrete Anhaltspunkte gibt.
    • ein Beitrag nur pauschal von „schwerwiegenden Gesundheitsgefahren“ durch Chemikalien in Lebensmitteln spricht und damit Ängste schürt, ohne dass mitgeteilt wird, welche Mengen belasteter Lebensmittel bedenklich sind.
    • dramatischen Behauptungen aufgestellt werden, die nicht durch Studiendaten belegt sind – etwa wenn ein Beitrag suggeriert, das Aussterben einer Tierart sei unausweichlich, ohne dass diese Einschätzung durch entsprechende Daten gestützt werden könnte.
    • die Chancen einer Umwelttechnologie oder umweltpolitischen Lösung übertrieben dargestellt werden.

2. Lösungshorizonte und Handlungsoptionen / kein „Greenwashing“

Der Beitrag nennt Wege, ein Umweltproblem zu lösen oder zu vermeiden, soweit dies möglich und angebracht ist.

Der Beitrag macht deutlich, wie groß die Aussagekraft der berichteten Ereignisse und Fakten ist, auf die er sich bezieht.  Es muss z.B. klar werden, ob es sich um eine Langzeitstudie, real beobachtete Umweltveränderungen, um Prognosen, Modellrechnungen, rückblickende Rekonstruktionen oder um Messwerte aus wenigen Stichproben handelt, die vielleicht alarmierend, in ihrer Aussagekraft („Evidenz“) aber begrenzt sind. Hypothesen müssen klar von Fakten unterschieden werden. Die Rezipienten sollten zumindest in groben Zügen erfahren, wie die wesentlichen Daten erhoben wurden und wie aussagekräftig die jeweiligen Verfahren sind. Werden Schwellenwerte genannt, muss möglichst klar werden, ob es sich um verbindliche Grenzwerte, vorläufige „Referenzwerte“, Empfehlungen, oder um angestrebte Zielwerte handelt.

Wenn Lösungsansätze zu einem Umweltproblem bereits vorliegen oder debattiert werden, soll der Beitrag diese benennen und einordnen. Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten ist es dabei nicht zwingend, selbst Lösungsvorschläge zu entwickeln.

Der Beitrag macht deutlich, ob ein Umweltproblem bzw. ein Umweltschaden durch politische, rechtliche oder technische Mittel zu verringern bzw. zu vermeiden wäre (z.B. Umstellung der Produktion, Ersatz von problematischen Substanzen, Änderungen von Gesetzen und Verordnungen). Wenn mehrere Handlungsoptionen zur Diskussion stehen, werden diese benannt. Wo es angebracht ist, wird auch thematisiert, inwieweit Mediennutzerinnen und -nutzer durch eine Änderung ihres Verhaltens zur Lösung eines Umweltproblems beitragen können (indem sie z.B. bestimmte Produkte nicht verwenden).
Grundsätzlich sollte deutlich werden, ob und inwieweit Lösungsvorschläge für Umweltprobleme oder Nachhaltigkeitskonzepte reale Vorteile für die Umwelt bringen, oder ob sie eher als ein „Greenwashing“ zur Imageverbesserung zu bezeichnen sind.

Der Beitrag darf keine Scheinlösungen propagieren, die nicht wirksam zur Beseitigung oder Vermeidung von Umweltproblemen beitragen, sondern mehr der Werbung als der Umwelt dienen. Wenn PR-Kampagnen „ökologische Innovationen“ präsentieren, soll dies kritisch hinterfragt werden; Attribute wie „nachhaltig“, „öko“, „umweltfreundlich“, „nachwachsend“ oder „recycelbar“ müssen nach Möglichkeit auf ihren tatsächlichen Gehalt überprüft werden. Werden Verhaltensänderungen als Handlungsoption angesprochen, ist nach Möglichkeit auch darzustellen, in welchem Ausmaß diese geeignet wären, ein Umweltproblem zu verringern. Auch hier darf sich der Beitrag keine Scheinlösungen zu eigen machen, mit denen z.B. Firmen versuchen könnten, ihre Verantwortung auf Verbraucher abzuwälzen.

Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …

    • auf technischer, politischer oder juristischer Ebene bereits Lösungsansätze für das dargestellte Umweltproblem diskutiert werden, der Beitrag dies aber nicht thematisiert.
    • Ein Beitrag sehr einseitig und ohne nachvollziehbaren Grund einen von mehreren Lösungswegen favorisiert.
    • es praktikable Handlungsmöglichkeiten für Mediennutzerinnen und -nutzer gibt, ein Umweltrisiko zu vermeiden, und der Beitrag dies nicht erwähnt.
    • unkritisch über Produkte oder Maßnahmen berichtet wird, die eher darauf zielen, das Image eines Unternehmens, einer NGO oder Forschungseinrichtung aufzubessern („Greenwashing“), als tatsächlich einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten (z.B. Prototypen für Ökoautos von Konzernen, die ansonsten Spritfresser produzieren; nur vorgeblich recycelbare Verpackungen).

„Nicht anwendbar“ kann das Kriterium sein, wenn keine realistische Handlungsoption besteht. So kann z.B. gegen radioaktive Teilchen in der Erdatmosphäre, die aus früheren A-Bomben-Tests stammen, nach derzeitigem Kenntnisstand nichts mehr unternommen werden.

3. Räumliche Dimension (Lokal – Regional – Global)

Die räumliche Reichweite eines Umweltproblems sowie der Zusammenhang zwischen lokalen, regionalen und globalen Perspektiven werden dargestellt.

Der Beitrag muss eine klare räumliche Orientierung bieten. So muss er z.B. deutlich machen, welche Region von einem Umweltthema betroffen oder welches Gebiet in einer Studie untersucht worden ist. Wie sind die geographischen Voraussetzungen in der jeweiligen Region? Gibt es spezielle regionale Bedingungen, die für das Thema bedeutsam sind? Viele Umweltprobleme und Lösungsansätze haben sowohl lokale als auch überregionale oder sogar globale Aspekte, die der Beitrag nach Möglichkeit miteinander verknüpfen sollte: Welche Auswirkungen hat unsere Ernährungsweise auf die Länder, aus denen wir unsere Lebens- und Futtermittel importieren? Hat die Verunreinigung eines Flusses nur lokale Auswirkungen oder auch Folgen für das Meer, in welches dieser Fluss mündet? Haben Umweltprobleme in anderen Teilen der Welt auch hierzulande Auswirkungen? Spielen für das jeweilige Thema neben nationalem Umweltrecht auch europäische / internationale Regelungen oder Verträge eine Rolle?.

Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …

    • die lokale Begrenztheit eines Störfalls nicht angesprochen wird.
    • die Wechselwirkung zwischen globalen und lokalen Aspekten außen vor bleibt, obwohl sie für das jeweilige Thema relevant wären.
    • unberücksichtigt bleibt, dass Probleme und Lösungen an spezielle geographische Bedingungen geknüpft sind. Oder wenn Zusammenhänge konstruiert werden, die in dieser Form nicht existieren oder nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen sind (z.B. zwischen manchen lokalen Wetterphänomenen und der globalen Erwärmung).
    • beispielsweise über den Rückgang / die Erholung bestimmter Arten berichtet wird, ohne deutlich zu machen, auf welches Gebiet sich diese Aussagen beziehen.

4. Zeitliche Dimension (Nachhaltigkeit)

Die zeitliche Reichweite eines Umweltproblems oder Phänomens wird dargestellt.

Der Beitrag muss eine klare zeitliche Orientierung bieten. So muss er z.B. deutlich machen, ob es sich um ein singuläres, also zeitlich begrenztes Ereignis handelt oder um eine Problematik mit langfristigen Folgen. Bei einem Chemieunfall geht es einerseits um die akuten Auswirkungen (verletzte Arbeiter, geschädigte Anwohner), andererseits aber auch um die Frage, ob langlebige Gifte in die Umwelt gelangten. Ferner: War es ein unvorhersehbares, in dieser Form einmaliges Unglück, oder sind vergleichbare Störfälle bei ähnlichen Anlagen auch schon in der Vergangenheit aufgetreten, sodass es sich um eine Serie von Ereignissen handeln könnte? Sind technische Lösungsansätze zukunftsträchtig, haben sie also eine nachhaltige Wirkung oder beheben sie nur einen akuten Schaden? Ist ein Vorschlag zur Regulierung geeignet, ein Umweltproblem auf lange Sicht zu lösen oder einzudämmen? Hat der Artenschwund in einem Gebiet plötzlich eingesetzt oder ist er schon seit längerer Zeit zu beobachten? Reichert sich ein Schadstoff mit der Zeit an, oder wird er rasch abgebaut?

Wird über Messungen oder Beobachtungen berichtet, muss hinreichend deutlich werden, wann und über welchen Zeitraum Daten erhoben wurden bzw. für welchen Zeitabschnitt sie relevant sind. Bei zeitlichen Veränderungen müssen die Bezugspunkte klar werden, indem beispielsweise darauf hingewiesen wird, in welchem Zeitraum sich ein Umweltproblem verschärft / gebessert hat, oder wann sich rechtliche Bestimmungen geändert haben.
Generell ist der bislang vorhandene Sach- bzw. Kenntnisstand zu einem Umweltthema darzulegen und der tatsächliche oder vermeintliche Neuigkeitswert einzuordnen. Wird über neue Erkenntnisse zu einer seit längerem laufende Debatte berichtet, dürfen Rezipienten nicht den falschen Eindruck gewinnen, dass es sich um ein völlig neues oder bisher unbemerktes Geschehen handle.

Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …

    • unklar bleibt, wann Daten erhoben wurden, oder wenn die möglichen Langzeitfolgen eines akuten Umweltproblems nicht thematisiert werden.
    • das Verschwinden einer einzelnen Art als (zeitlich) singuläres Problem beschrieben wird („Wachtelkönig gefährdet Bau der Autobahn“), ohne zu berücksichtigen, dass es auch ein Symptom für die schleichende Veränderung eines ganzen Lebensraums sein könnte und der mögliche Verlust von Biodiversität in einen größeren Zusammenhang gestellt wird.
    • berichtet wird, dass bestimmte Schadstoffe „immer häufiger“ nachgewiesen würden, ohne zu hinterfragen ob die Belastung zugenommen hat, oder ob die gemessenen Chemikalienwerte z.B. das Resultat einer zwischenzeitlich verbesserten Analytik sind.
    • ein längst bekanntes Phänomen zu einem vorgeblich neuen Skandal aufgebauscht.
    • eine nur marginal veränderte Umwelttechnik als völlig neue Lösung angepriesen wird.

5. Pro und Contra

Es werden die wesentlichen relevanten Standpunkte angemessen dargestellt.

Handelt es sich um ein kontroverses Thema, sind die verschiedenen Standpunkte darzulegen, gegebenenfalls nach ihrer Relevanz bzw. ihrem wissenschaftlichen Gehalt zu gewichten und einzuordnen. Die Rezipienten sollten erfahren, ob es zu einer im Beitrag dargestellten Position schlüssige und plausible Gegenargumente oder eine wissenschaftliche Kontroverse gibt. So muss beispielsweise bei der Debatte um den Zusammenhang von Wetterextremen und Klimawandel zumindest exemplarisch deutlich werden, welche unterschiedlichen Positionen dazu in der Wissenschaft vertreten werden welche Erkenntnisse als gesichert gelten und welche Fragen noch offen sind.

Es ist nach Möglichkeit deutlich zu machen, wer für bestimmte Entscheidungen verantwortlich und wer betroffen ist, wer davon profitiert und wer Verluste erleidet. Zumindest exemplarisch sollte angesprochen werden, welche Vor- und Nachteile für die Umwelt, u.U. aber auch z.B. für die Wirtschaft, den Verbraucher oder die Lebensqualität mit bestimmten Handlungsweisen verbunden sind. Wird beispielsweise über negativen Folgen der Überdüngung auf die Umwelt berichtet, ist es angemessen, dazu nicht nur Umweltschützer zu befragen, sondern auch die Sichtweise der Landwirte einzubeziehen.

Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z.B. …

    • zu einer wissenschaftlich noch offenen Kontroverse oder einem Konflikt zwischen verschiedenen Interessen nicht beide Seiten einbezogen werden, und wenn wesentliche Argumente unter den Tisch fallen.
    • wissenschaftliche Außenseitermeinungen und -verfahren (z.B. radikale „Klimaskeptiker“, esoterische Produkte gegen Elektrosmog) unangemessenes Gewicht erhalten.
    • einseitig eine bestimmte Umwelttechnologie – etwa ein spezielles Verfahren der Abwasserreinigung – propagiert wird, ohne Alternativen mit ihren Vor- und Nachteilen zu benennen.

Dabei kann ein Beitrag durchaus einen Aspekt besonders herausstellen. Er darf jedoch nicht den falschen Eindruck erwecken, dass es keine Argumente für Gegenpositionen gibt, sofern diese plausibel und wohlbegründet sind.

Gibt es zu dem Thema keine erkennbar kontroversen Standpunkte oder Interessenlagen (etwa im Falle eines sehr weit reichenden wissenschaftlichen Konsens), ist es auch nicht notwendig, darauf eigens hinzuweisen. Das Kriterium wird dann als „erfüllt“ gewertet.

6. Belege/Evidenz

Studien, Fakten und Zahlen zu Umweltthemen werden so dargestellt, dass deren Aussagekraft („Evidenz“) deutlich wird.

Der Beitrag macht deutlich, wie groß die Aussagekraft der berichteten Ereignisse und Fakten ist, auf die er sich bezieht. Es muss z.B. klar werden, ob es sich um eine Langzeitstudie, real beobachtete Umweltveränderungen, um Prognosen, Modellrechnungen, rückblickende Rekonstruktionen oder um Messwerte aus wenigen Stichproben handelt, die vielleicht alarmierend, in ihrer Aussagekraft („Evidenz“) aber begrenzt sind. Hypothesen müssen klar von Fakten unterschieden werden. Die Rezipienten sollten zumindest in groben Zügen erfahren, wie die wesentlichen Daten erhoben wurden und wie aussagekräftig die jeweiligen Verfahren und Methoden sind. Werden Schwellenwerte genannt, muss möglichst klar werden, ob es sich um verbindliche Grenzwerte, vorläufige „Referenzwerte“, Empfehlungen, oder um angestrebte Zielwerte handelt.

Ein Beitrag sollte Bezugsgrößen nennen, die es den Rezipienten ermöglichen, die genannten Zahlen und Fakten einzuordnen. Heißt es beispielsweise „Im Vergleich zum Vorjahr fiel der Wert x um einen Prozentpunkt“, ist dies nur oft aussagekräftig, wenn auch die Messgenauigkeit thematisiert wird. Bei Abweichungen von einem Mittelwert sollte die natürliche Schwankungsbreite genannt werden. Heißt es beispielsweise, in einem Jahr sei „die Zahl frostfreier Tage höher als im Durchschnitt der Vorjahre“, muss deutlich werden, wie stark diese Zahl in den vorangehenden Jahren variierte.

Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …

    • der Eindruck erweckt wird, es handle sich um reale Beobachtungen, obwohl nur eine Computersimulation zugrunde liegt.
    • ein Beitrag wesentliche Widersprüche oder Unsicherheiten in der Datenlage verschweigt oder z.B. bei Prognosen und Modellrechnungen nur auf die jeweils günstigsten oder ungünstigsten Szenarien verweist, ohne dass die Rezipienten das erfahren.
    • es heißt, ein bestimmter Schadstoff sei „nicht nachweisbar“, zumindest grobe Angaben zur Leistungsfähigkeit des Messverfahrens aber fehlen.
    • über nachgewiesene Schadstoffe berichtet wird, ohne die geltenden Grenzwerte zu benennen und gegebenenfalls zu diskutieren.
    • Aussagen wie „immer mehr“, „immer häufiger“ sind mit Zahlen zu den entsprechenden Vergleichszeitpunkten zu untermauern. Das Kriterium kann beispielsweise auch nicht erfüllt sein, wenn etwa vom „wachsenden Erfolg des Öko-Tourismus“ die Rede ist, ohne Zahlen zu nennen.

7. Experten/Quellentransparenz

Die Quellen für Tatsachenbehauptungen und Einschätzungen werden benannt, und zentrale Aussagen durch mindestens zwei Quellen belegt.

Der Beitrag macht klar, woher die verwendeten Informationen und Bewertungen stammen und stützt sich dabei auf mehrere, mindestens aber zwei geeignete, voneinander unabhängige Quellen. Zitierte Studien sollten eindeutig zu identifizieren sein. Es muss klar werden, wo diese publiziert wurden (Fachzeitschrift, Preprint-Server, Publikation eines Industrieverbandes oder einer NGO etc.).

Bezieht sich ein Beitrag auf Studien, Messungen, Modellrechnungen oder andere Daten, muss er benennen, von wem und in wessen Auftrag (Finanzierung) diese erhoben wurden. Als zweite Quelle kann z.B. der Kommentar eines weiteren Experten oder auch der Hinweis auf frühere Studien, Messwerte usw. dienen, von denen die neuen Erkenntnisse bestätigt oder widerlegt werden. Bei einem Fachaufsatz kann auch ein Kommentar/ kommentierendes Editorial des betreffenden Fachjournals selbst herangezogen werden, das entweder in der gleichen oder einer späteren Ausgabe erschienen ist.

Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …

    • der Beitrag eine Studie zitiert, die bislang ausschließlich auf einem Preprint-Server publiziert wurde, also noch kein Peer Review durchlaufen hat, und dies für Leserinnen und Leser nicht deutlich macht. Auch wenn Daten lediglich auf einer Pressekonferenz vorgestellt wurden, muss dies berichtet werden.
    • der Beitrag nur eine einzige Quelle heranzieht, wenn er also beispielsweise zum Waldzustandsbericht eines Ministeriums ausschließlich den zuständigen Minister oder seine Vertreter zitiert.
    • zwar zwei Experten herangezogen werden, diese aber nicht ausreichend unabhängig voneinander sind (weil sie zum Beispiel in der gleichen Arbeitsgruppe arbeiten oder Co-Autoren der vorgestellten Studie sind, oder sonst in einer für das Thema relevanten abhängigen Arbeitsbeziehung stehen), sofern im Beitrag nicht weitere, unabhängige Quellen herangezogen werden. Diese Wertung ist unabhängig davon, ob die potenzielle Abhängigkeit im Artikel deutlich gemacht wird oder nicht. (aber siehe dazu auch Kriterium 8 Interessenkonflikte).

Vom Erfordernis einer zweiten Quelle kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, etwa bei Formaten wie einem Interview oder in einem Portrait. In solchen Fällen kann das Kriterium „erfüllt“ sein, wenn andere Positionen ausreichend durch die Interviewfragen oder einordnende Passagen des Autors/der Autorin selbst eingebracht werden. Andernfalls wird das Kriterium bei solchen Formen als „nicht anwendbar“ gewertet.

8. Interessenkonflikte

Vorhandene Interessenkonflikte werden angesprochen und gegebenenfalls eingeordnet.

Abhängigkeiten oder mögliche Interessenkonflikte spielen bei Umweltthemen eine besondere Rolle, da es hier häufig auch um viel Geld und/oder politischen Einfluss geht. Bei Stellungnahmen von Experten ist die Zugehörigkeit zu Institutionen, Behörden, Unternehmen oder Organisationen anzugeben. Liegt ein möglicher „conflict of interest“ vor, ist darauf hinzuweisen.

Ein Beitrag sollte klarstellen, ob bei einem Experten Interessenkonflikte vorliegen, etwa weil die Forschung durch eine Firma oder eine NGO finanziert wird, ein Patent oder ein Werbevertrag vorhanden ist, oder der Experte an einem empfohlenen Produkt mitverdient.

Nicht jede externe Finanzierung, z.B. durch die Industrie, führt automatisch zu einer Beeinflussung von Forschungsresultaten; sie muss aber in jedem Fall transparent gemacht werden. Anhaltspunkte zum Umgang mit Interessenkonflikten haben wir hier zusammengestellt:

Auch die Befangenheitsregeln der DFG können hier hilfreich sein:

Gibt es keine für uns erkennbaren Hinweise auf Interessenkonflikte, ist es im Beitrag auch nicht notwendig zu berichten, dass keine Interessenkonflikte vorliegen. Das Kriterium wird dann als „erfüllt“ betrachtet, auch ohne, dass im Beitrag auf den Aspekt „(kein) Interessenkonflikt“ explizit eingegangen wird.

Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …

    • auf vorhandene (auch potenzielle) relevante Interessenkonflikte wirtschaftlicher oder anderer Art der Experten nicht hingewiesen wird.
    • relevante Beziehungen der Experten (oder anderer Personen im Beitrag) untereinander nicht erläutert werden. Etwa wenn diese in derselben Arbeitsgruppe arbeiten oder Co-Autoren der vorgestellten Studien sind (siehe dazu auch Kriterium. Experten/Quellentransparenz). Werden solche Beziehungen deutlich gemacht, wird das Kriterium als „erfüllt“ gewertet.
    • nur die Zugehörigkeit eines Experten zu einer Universität, nicht aber seine umfangreiche Lobby- oder Gutachtertätigkeit für eine Umweltorganisation erwähnt wird.
    • ein Experte etwa nur als „Gutachter der europäischen Lebensmittelbehörde“ vorgestellt wird, ohne anzusprechen, dass er / sie außerdem für ein industrienahes Forschungsinstitut tätig ist.
    • Eigeninteressen der Experten verschwiegen werden, etwa wenn ein zitierter Windkraftexperte zugleich Geschäftsführer eines Unternehmens ist, das Windkraftanlagen herstellt, ohne dass der Beitrag dies anspricht.

9. Einordnung in den Kontext (z. B. Kosten, Ethik)

Über naturwissenschaftliche, gesundheitliche und technische Aspekte hinaus werden politische, soziale, ethische, kulturelle oder wirtschaftliche Aspekte eines Umweltthemas einbezogen.

Je nach Art, Anlass und Gegenstand des Beitrags sollten nach Möglichkeit verschiedene – gleichwohl nicht zwingend alle Aspekte – dieser Dimensionen aufgezeigt werden. Eine wesentliche Rolle spielen oft die Kosten eines Umweltproblems oder einer ins Auge gefassten umweltpolitischen Lösung. Zum Kontext kann z.B. beim aktuellen Nachweis einer Wasserverschmutzung die Gesetzgebung zum Wasserrecht in der EU gehören; in der lokalen Berichterstattung z.B. die Frage, wie ein Naherholungsgebiet und damit die Bedürfnisse von Anwohnern durch eine geplante Baumaßnahme beeinflusst würden. Lösungsvorschläge zu Umweltproblemen hängen immer auch von den politischen Machtverhältnissen ab – insofern stellt sich z.B. die Frage, wie die unterschiedlichen Funktionsträger, Unternehmen und Verbände in der jeweiligen Region dazu stehen. Wo angebracht sind die Kosten von Umweltschäden und -schutzmaßnahmen zu beziffern (z.B. wenn Kostenaspekte von Experten oder anderen Diskutanten in die Debatte eingebracht werden) oder ethische Probleme (z.B. Tierschutzfragen) zu benennen.

Die Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …

    • solche kontextualen Bezüge naheliegen, der Beitrag sich aber ohne ersichtlichen Grund auf rein naturwissenschaftlich-technische Aspekte beschränkt. So ist das Kriterium „nicht erfüllt“, wenn beispielsweise über die ökologischen Folgen einer zunehmenden Bodenversiegelung berichtet wird, aber keinerlei Aussagen zu den ökonomischen und sozialen Ursachen und Folgen gemacht werden.
    • sich der Beitrag nicht mit den finanziellen Aspekten eines Umweltproblems beschäftigt, obwohl die Kosten bedeutsam sind und dazu auch Zahlen vorliegen. So sind z.B. bei Konzepten für neue Energiespeicher nicht nur die technischen Aspekte relevant, sondern auch Fragen der Wirtschaftlichkeit.
    • relevante soziale Aspekte außen vor bleiben. So kann es bei geplanten Maßnahmen zum Hochwasserschutz z.B. auch um die psychosozialen Folgen für die Menschen gehen, die in solchen Hochwassergebieten leben.

10. Faktentreue

Der Beitrag gibt die wesentlichen Daten und Fakten korrekt wieder.

Bei diesem Kriterium geht es darum, zu prüfen, ob ein Beitrag offensichtliche und wesentliche Fehler bei den Fakten enthält. Nicht jeder Fakt und jede Tatsachenbehauptung kann von den Gutachtern gegenrecherchiert werden. Zu prüfen ist aber: Gibt der Beitrag die Hauptaussage einer Studie oder anderer Quellen, auf die er sich bezieht, richtig wieder? Stimmen die Zahlen, die im Beitrag genannt werden, mit den zitierten Quellen überein? Beschreibt der Beitrag – soweit überprüfbar – Ereignisse, Abläufe, Messverfahren oder z.B. auch die Methodik einer Studie richtig? „Richtigkeit“ ist hier weder gleichbedeutend mit objektiver Wahrheit noch mit Vollständigkeit. Ein Beitrag muss nicht alle Aspekte einer Studie, alle Vorkommnisse bei einer Umweltkatastrophe, sämtliche Details eines Messverfahrens beschreiben; die genannten Fakten aber müssen stimmen.

Die Wertung könnte „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …

    • in einem Beitrag – auch jenseits wissenschaftlicher Studien – offensichtlich fehlerhafte Angaben gemacht werden.
    • erkennbare Widersprüche in der Datenlage verschwiegen werden.
    • der Beitrag erkennbar falsche Daten, Zahlen oder Fakten (z.B. zur Funktion von Experten) nennt.
    • der Beitrag falsche Bezüge (Ursache -> Wirkung) herstellt.
    • vorläufige Annahmen und Risikoabschätzungen als gesichertes Wissen präsentiert werden.

Auch eine Häufung kleiner Fehler, die auf mangelnde Sorgfalt bei der Recherche schießen lässt, kann dazu führen, dass das Kriterium „nicht erfüllt“ gewertet wird.

Bietet ein Beitrag ausschließlich Behauptungen ohne jegliche Hinweise auf Belege und Quellen, sodass die Aussagen durch die Gutachterinnen und Gutachter nicht zu überprüfen sind, ist das Kriterium „nicht anwendbar“. In einem solchen Fall ist aber bereits das Kriterium „Belege/Evidenz“ „nicht erfüllt“; unter Umständen kann deswegen auch abgewertet werden.

11. Journalistische Eigenleistung

Der Beitrag geht in seinem Informationsgehalt und in der Darstellungsweise deutlich über eine Pressemitteilung/das Pressematerial hinaus.

Zu prüfen ist, ob ein Beitrag überwiegend auf eigenen Recherchen basiert, oder eine nahezu ausschließliche Übernahme von Pressematerial bzw. fremden journalistischen Beiträgen, wie zum Beispiel von Medienbeiträgen aus anderen Ländern darstellt.

Eine Pressemitteilung als einzige oder ganz überwiegende Quelle ist nicht akzeptabel. Ein Beitrag sollte inhaltlich deutlich über eine ggf. zum Thema vorhandene Pressemitteilung oder anderes Pressematerial hinausgehen, damit von einer eigenen journalistischen Rechercheleistung gesprochen werden kann.

Eine Pressemitteilung/eine Pressekonferenz oder Pressematerial kann ein Anlass, aber keine komplette Vorlage für den Beitrag sein – auch wenn es im zunehmend schwieriger werdenden Redaktionsalltag vorkommen kann, dass z.B. eine gute gemachte Pressemitteilung einen Großteil der nötigen Informationen liefert.

Bei der Übernahme von Videomaterial, das z.B. von Unternehmen oder Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt wurde, ist auf die Quelle hinzuweisen. Wird ausschließlich solches Material verwendet, ist das Kriterium bei Fernsehbeiträgen als „nicht erfüllt“ zu werten. Auch wenn eigene Bilder oder Filmsequenzen ohne erkennbare weitere Recherche lediglich die Inhalte einer Pressemitteilung illustrieren, kann das Kriterium „nicht erfüllt“ sein.

Lieferte eine Recherche keine weiteren Belege für Inhalte einer Pressemitteilung, muss darauf zumindest hingewiesen werden („Von anderen Einrichtungen liegen dazu keine Erkenntnisse vor.“ Oder: „Der Experte x konnte dies nicht mit eigenen Forschungsergebnissen bestätigen / widerlegen.“).

Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …

    • ein Beitrag eine Pressemitteilung in großen Teilen wörtlich oder sinngemäß übernimmt, ohne weitere Quellen heranzuziehen, oder wenn sie nur geringfügig um Informationen ergänzt wird, die für das Thema nebensächlich sind. Die bloße Übernahme einer (auch gekürzten) Pressemitteilung, sei es von Unternehmen, Behörden, Umweltorganisationen oder wissenschaftlichen Einrichtungen, ist keine journalistische Eigenleistung.
    • mehrere längere Passagen aus Pressemitteilungen übernommen werden, ohne dass deren Herkunft deutlich wird. Üblich und zulässig ist dagegen die Übernahme von einzelnen Zitaten aus Pressemitteilungen.

Die Wertung kann „nicht anwendbar“ lauten, wenn zu dem Beitrag zwar keine Pressemitteilung gefunden wird, es aber sehr wahrscheinlich erscheint, dass der Beitrag doch auf einer Pressemitteilung beruht (z.B. aufgrund seines unkritischen und/oder werbenden Charakters, bei lobender Erwähnung nur einer einzigen Forschungseinrichtung oder eines einzigen Unternehmens und/oder lediglich einzelnen, zudem abhängigen Quellen).

Das Kriterium wird als „erfüllt“ angesehen,

    • wenn zwar keine Pressemitteilung gefunden wurde, aber aus dem Beitrag klar hervorgeht, dass eine Pressemitteilung nicht die einzige Quelle sein kann (z.B. durch Zitate von Experten unterschiedlicher Forschungseinrichtungen, Unternehmen etc., die bei dem Thema nicht zusammenarbeiten).
    • Bei einem Beitrag, der mehrere unabhängige Quellen nennt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass er NICHT allein auf einer Pressemitteilung/ Pressematerial beruht. In diesem Fall liegt also eine journalistische Eigenleistung vor, daher werten wir – auch wenn wir keine Pressemitteilung zum Abgleich finden – in diesem Falle „erfüllt“.

12. Attraktivität der Darstellung

Ein Beitrag bereitet ein Thema interessant und attraktiv auf.

Positiv ist zu bewerten, wenn die Geschichte nachvollziehbaren dramaturgischen Prinzipien folgt (z.B. Personalisierung, narrative Elemente oder klare Nachrichtenstruktur, Bezug zur Alltagswelt), und wenn Form und Inhalt harmonieren. Eine unangemessen dramatisierende oder verharmlosende Sprache ist hingegen zu vermeiden. Die Überschrift soll Aufmerksamkeit erregen, aber keine falschen Erwartungen wecken. Zur attraktiven Darstellung können interessante Beispiele oder überraschende Aspekte beitragen und – je nach Medium – informative Visualisierungen (Grafiken, Fotos), weiterführende Links bei Online-Beiträgen, eine interessante filmische Umsetzung bei TV-Beiträgen, oder im Radio gute O-Töne, Atmo und Schnitt. Maßstab dafür ist jeweils eine zum gewählten Format passende Umsetzung. Wo dies vom Thema her angemessen ist, kann ein Beitrag auch eine Geschichte erzählen oder stark unterhaltsame Elemente einbeziehen.

Generell steht bei diesem Kriterium die Form, weniger der Inhalt im Zentrum der Betrachtung.

Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …

    • Überschrift und Teaser übertrieben dramatisieren oder falsche Erwartungen wecken, die der Beitrag nicht einlösen kann.
    • im Text Hauptsatz an Hauptsatz aneinandergereiht sind, und der Beitrag somit zwar verständlich, zugleich aber langweilig ist.

Das Kriterium wird als „erfüllt“ angesehen, wenn

    • die Darstellung insgesamt so attraktiv ist, dass Mediennutzerinnen und -nutzer den Beitrag mit recht hoher Wahrscheinlichkeit über weite Strecken oder sogar bis zum Ende lesen/ hören/ anschauen mögen,
    • der Beitrag durch eine attraktive Darstellung Interesse für das vorgestellte Thema weckt, insbesondere zum Beispiel auch bei Nutzerinnen und Nutzern, die sich vielleicht (z.B. aus Gründen der Betroffenheit) nicht ohnehin dafür interessiert hätten.

13. Verständlichkeit

Der Beitrag ist für ein Laienpublikum verständlich.

Dieses Kriterium gilt als „erfüllt“, wenn ein Beitrag verständlich ist, weil er klar strukturiert ist, angemessene Satzlängen verwendet, Fachbegriffe nur in Ausnahmefällen verwendet (und diese dann erläutert), Zusammenhänge gut erklärt, und ggf. erklärendes Bild- und Tonmaterial einsetzt. Angemessene Vergleiche dienen der Verständlichkeit, schiefe Bilder führen in die Irre.

Handelt es sich um einen nachrichtlichen Beitrag, sollten möglichst alle W-Fragen (wer, was, wo, wie, wann und warum) beantwortet werden.

Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …

    • Fachjargon ohne Erläuterung verwendet wird.
    • ein Thema zu abstrakt dargestellt wird.
    • die Struktur wirr erscheint, logische Fehler auftreten.
    • Bandwurmsätze über mehrere Zeilen und Schachtelsätze das Verständnis und den Lesefluss erschweren.
    • in einem nachrichtlichen Beitrag ein Teil der W-Fragen nicht beantwortet wird.
    • ein Beitrag von unverständlichen oder irreführenden Bildern begleitet wird. Hierbei ist zu fragen: Ergänzen sie den Inhalt des Beitrags oder überdecken/verfälschen sie ihn? Bei Grafiken ist z.B. auf die verwendeten Skalen, etwaige Verzerrungen, unangemessene Maßstäbe, täuschende Perspektiven, Lücken in den dargestellten Daten etc. zu achten.

14. Themenauswahl

Das Thema ist aktuell, oder der Beitrag greift ein Thema auf, das auch unabhängig von aktuellen Anlässen relevant oder originell / ungewöhnlich ist.

Es muss deutlich werden, warum ein Medium über ein Umweltthema ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt berichtet. Der Anlass kann einerseits ein aktuelles Geschehen sein (aktuell aufgetretene Umweltschäden, neue Umwelttechnik oder aktuelle Studie, Konferenz …). Andererseits sind jenseits von Tagesaktualität und momentanen „Skandalen“ viele Umweltthemen aber auch langfristig relevant (Klimaschutz, Biodiversität, Abholzung der Regenwälder, Überfischung usw.) Findet ein Beitrag für solche besonders wichtigen Themenbereiche aktuelle oder originelle Anknüpfungspunkte, oder liefert er dazu wichtige Hintergrundinformationen, die geeignet sind, das Interesse der Mediennutzer zu wecken, ist dies auch jenseits einer bloßen Tagesaktualität positiv zu bewerten.

Ein Beitrag kann durch ein ungewöhnliches Thema oder einen überraschenden Blickwinkel überzeugen – und somit den Mediennutzern besonders kurios, humorvoll oder überraschend erscheinen.

Außerdem wird hier bewertet, ob der Beitrag eine seinem Medium (bezogen auf dessen Erscheinungsfrequenz) oder einem zeitlichen Rahmen (z. B. Jahreszeit) angemessene Aktualität besitzt und diese für den Leser/Zuhörer/Zuschauer deutlich macht (z.B. durch Formulierungen wie „Ergebnisse, die heute/gestern/diese Woche in einem Fachmagazin/Konferenz veröffentlicht wurden.“ oder „… wie in dem diese Woche veröffentlichten Buch beschrieben … “).

Sollte das Thema eines Beitrags nicht aktuell sein, muss es relevant sein. Ist es nicht relevant, muss es zumindest ungewöhnlich sein.

Wertung kann „nicht erfüllt“ lauten, wenn z. B. …

    • weder ein aktueller Anlass zur Berichterstattung besteht, noch die Relevanz oder Originalität des Themas eine Berichterstattung unabhängig von aktuellen Anlässen rechtfertigt – umso mehr, als damit eher ein Desinteresse („Abstumpfungseffekt“) an Umweltthemen ausgelöst werden könnte.
    • ein Thema nur für kleine, sehr spezielle Fachkreise von Bedeutung ist, ohne zumindest den Anspruch der besonderen Originalität/Kuriosität zu erfüllen, denn dann spielt auch Aktualität keine Rolle.
    • der aktuelle Bezug nur konstruiert erscheint (z.B. „Tag des XY“ im Rahmen einer PR-Kampagne).
    • versucht wird, Aktualität zu suggerieren, obwohl ein Thema veraltet ist (z. B. Tageszeitungsbeitrag: „wie die Forscher jetzt herausgefunden haben“, das Ergebnis/der Anlass aber schon seit einem Monat bekannt/veröffentlicht ist). Dieses Kriterium orientiert sich am Veröffentlichungsrhythmus des Mediums.
    • eine Pressekonferenz als Anlass für eine zeitnahe Berichterstattung genommen wird, die über die Ergebnisse einer laufenden bzw. (noch) nicht veröffentlichten Studie berichtet, und es für Journalistinnen und Journalisten keine Möglichkeit gibt, die Studie zur Überprüfung zu erhalten. Da dann weder Ergebnisse noch Methodik überprüft werden können, raten wir generell von einer solchen Berichterstattung ab.