Bewertet am 24. Juni 2020
Veröffentlicht von: dpa
Ein altbekannter Wirkstoff könnte vielleicht schwer kranken Covid-19-Patienten helfen: Dexamethason. Das Kortison-haltige Medikament reduzierte in einer aktuellen Studie die Sterblichkeit von künstlich beatmeten Patienten um ein Drittel, hieß es vor ein paar Tagen in einer Pressemitteilung der Universität Oxford. Eine wissenschaftliche Publikation zur Studie steht allerdings noch aus, wie ein Artikel der dpa deutlich macht.

Zusammenfassung

Jeder potenzielle Wirkstoff gegen Covid-19 erhält derzeit maximale Aufmerksamkeit. Daher ist es nicht verwunderlich, dass schon die Pressemitteilung einer Universität ausreicht, um Hoffnung auf eine wirksame Therapie zu wecken. Wegen des großen Drucks angesichts der möglichen tödlichen Folgen der Corona-Infektion erscheint es gerechtfertigt, neue Studienergebnisse rasch publik zu machen. Es erfordert aber auch einen besonders verantwortlichen Umgang mit solchen Daten. Der Artikel der dpa, der von SAT1 aufgegriffen wurde, nimmt diese Verantwortung ernst und macht deutlich, dass es sich dabei um eine Studie handelt, die noch nicht von unabhängigen Experten begutachtet worden ist. Dabei vermittelt der journalistische Beitrag die positiven Effekte ebenso wie die Verfügbarkeit, lässt unabhängige Experten zu Wort kommen und zeigt die Evidenzlage zum Thema auf. Allerdings kommen weder die Risiken der Therapie, mögliche Alternativen noch die Kosten ausführlich zur Sprache. Insgesamt ordnet der Beitrag das Thema aber auf verständliche Weise in den Kontext der Aktualität ein, gibt die Fakten richtig wieder und geht mit eigenständiger Recherche über die Pressemitteilung hinaus, die Anlass der Berichterstattung war.

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Die Kriterien

1. Die POSITIVEN EFFEKTE sind ausreichend und verständlich dargestellt (NUTZEN).

Der Artikel berichtet mit der gebotenen Zurückhaltung über eine vorab veröffentlichte Studie zu einer lebensrettenden Therapie bei schweren Covid-19-Erkrankungen mit dem altbekannten Kortison-Präparat Dexamethason. Dabei ist der Nutzen nachvollziehbar dargestellt: „Die Sterblichkeit nach 28 Tagen war unter den künstlich beatmeten Patienten am höchsten. Sie lag ohne Dexamethason-Behandlung bei 41 Prozent. In der Versuchsgruppe sank sie um ein Drittel. Bei den Patienten, die Sauerstoff bekamen, aber nicht künstlich beatmet wurden, sank sie um ein Fünftel. Bei den Patienten, die gar keinen Sauerstoff benötigten, zeigte die Behandlung keine Wirkung.“ Kurz darauf heißt es im Text noch, dass – basierend auf diesen Zahlen – mit Hilfe von Dexamethason einer von acht Todesfällen unter beatmeten Covid-19-Patienten verhindert werden könnte. Insgesamt werden die positiven Effekte der Therapie so vermittelt, dass Leser sich ein zutreffendes Bild des Nutzens machen können.

2. Die RISIKEN & NEBENWIRKUNGEN werden angemessen berücksichtigt.

Ein wichtiges Kriterium in der Abwägung von Nutzen und Risiken bei einer Kortison-Therapie ist die Dauer ihrer Anwendung. Diese ist im Rahmen einer Akuttherapie wie einer Beatmung in der Regel kurz. Immerhin wird am Ende des Beitrags thematisiert, dass das Risiko für Nebenwirkungen bei kurzzeitiger Gabe gering ist. Welche das sein können, kommt jedoch nicht zur Sprache. So kann Dexamethason gerade bei schwer kranken Patienten zum Beispiel die Entstehung von Magen- und Darmgeschwüren begünstigen. Auch wurde zwischenzeitlich sogar diskutiert, ob Kortison-haltige Medikamente wegen ihrer schwächenden Wirkung auf das Immunsystem nicht sogar den Verlauf der Covid-19-Erkrankung verschlimmern könnten. Besonders diesen Aspekt hätte man aufgreifen können. Wir werten deshalb knapp „NICHT ERFÜLLT“.

3. Es wird klar, ob eine Therapie/ein Produkt/ein Test VERFÜGBAR ist.

„Dexamethason ist ein seit langem etablierter Wirkstoff bei der Behandlung von Entzündungen“, heißt es zu Beginn des Artikels. Später erfahren die Leser und Leserinnen dann noch, dass der Wirkstoff zu einer Gruppe anderer, bereits zugelassener Medikamente gehört, deren Eignung gegen Covid-19 geprüft wird bzw. wurde. Es wird somit deutlich, dass es sich um ein weithin verfügbares Mittel handelt.

4. Es werden ALTERNATIVE Behandlungsarten/Produkte/Tests vorgestellt.

Alternative Behandlungsoptionen stellt der Beitrag nicht im Einzelnen vor. Er erwähnt lediglich, dass die vorgestellten Erkenntnisse im Rahmen einer großen Studie gewonnen wurden, welche „die Eignung verschiedener bereits zugelassener Medikamente als Mittel gegen Covid-19“ untersucht. Die Leser erfahren, dass Dexamethason das erste Medikament sei, von dem gezeigt wurde, dass es das Überleben bei Covid-19 verbessert. Ein konkreter Vergleich mit anderen Substanzen erfolgt nicht. Es wäre interessant gewesen, die anderen in der beschriebenen Studie getesteten Mittel zu erwähnen, und somit zumindest hypothetische Alternativen zu nennen.

5. Die KOSTEN werden im journalistischen Beitrag in angemessener Weise berücksichtigt.

Zu den Kosten einer Behandlung mit Dexamethason zitiert der Artikel nur den Leiter der Studie mit der Aussage: „Dexamethason ist kostengünstig, verfügbar und kann sofort eingesetzt werden, um weltweit Leben zu retten.“ Somit wird zumindest deutlich, dass hohe Kosten dem Einsatz dieses Medikaments offenbar nicht entgegenstehen. Wie hoch die Kosten allerdings genau sind und ob das Mittel auch in ärmeren Ländern erschwinglich ist, vermittelt der Beitrag nicht. Wir werten daher nur knapp „ERFÜLLT“.

6. Es sind keine Anzeichen von Krankheitserfindungen/-übertreibungen zu finden (DISEASE MONGERING).

Anzeichen für eine Übertreibung der Covid-19-Erkrankung finden sich nicht. Es wird deutlich, dass es um schwere Verläufe der Erkrankung geht, bei denen eine maschinelle Beatmung notwendig ist. Zwar erfahren die Leser und Leserinnen nicht, welchen Anteil an der Gesamtzahl der Erkrankungen diese schweren Fälle ausmachen. Angesichts der aktuellen Nachrichtenlage lässt sich jedoch als bekannt voraussetzen, dass ein hoher Anteil der Erkrankten eine intensivmedizinische Behandlung braucht. Daher werten wir die Erläuterungen im Text als angemessen und das Kriterium damit als „ERFÜLLT“.

7. Der journalistische Beitrag ordnet die QUALITÄT der Belege/der Evidenz ein.

Schon im Teaser stellt der Beitrag klar, dass die berichteten Ergebnisse vorläufig sind und abschließende Beurteilung noch ausstehe. Gleich darauf heißt es: „Der Entzündungshemmer Dexamethason könnte die Sterberate bei schweren Covid-19-Verläufen senken. Darauf weisen vorläufige Ergebnisse einer klinischen Studie hin, die noch nicht veröffentlicht sind und bisher nicht von anderen Experten begutachtet wurden.“ Und später wird ein unabhängiger Experte zitiert: „Bevor man das vollständige, durch unabhängige Gutachter beurteilte Manuskript gesehen hat, kann man die Wertigkeit der Studie nicht beurteilen.“ Bei aller Zurückhaltung wird auch deutlich, dass die berichteten Ergebnisse aus der Beobachtung einer großen Zahl von Fällen resultieren (2104 Patienten mit Dexamethason, 4321 Kontrollfälle). Mehrere Experten ordnen die Ergebnisse als vielversprechend ein. So entsteht ein differenziertes Bild der Evidenzlage.

8. Es werden UNABHÄNGIGE EXPERTEN oder QUELLEN genannt.

Zu Wort kommen zwei Autoren der Studie, aber auch zwei davon unabhängige deutsche Experten. Zudem finden sich im Beitrag noch Statements zweier Vertreter britischer Gesundheitsinstitutionen, die die Ergebnisse bewerten.

9. Es werden, falls vorhanden, INTERESSENKONFLIKTE im Beitrag thematisiert.

Interessenkonflikte werden im journalistischen Beitrag nicht thematisiert. Da es sich aber bei dem Medikament Dexamethason um eine preiswerte, weithin verfügbare Substanz handelt, sind solche Konflikte auch eher nicht zu erwarten.

10. Der Beitrag liefert Informationen zur EINORDNUNG der Thematik in einen Kontext (Neuheit, Ethik).

Der Beitrag macht deutlich, dass dringend wirksame, lebensrettende Therapien für Patienten mit schwerem Verlauf der Covid-19-Erkrankung gesucht werden, und dass es sich hier um einen neuen Therapieansatz mit einem an sich aber nicht neuen Mittel handelt: „Dexamethason ist das erste Medikament, von dem gezeigt wurde, dass es das Überleben bei Covid-19 verbessert.“

11. Der Beitrag gibt die wesentlichen Daten und Fakten korrekt wieder (FAKTENTREUE).

Der Artikel bezieht seine Informationen aus einer Pressemeldung der University of Oxford und ergänzt sie um Fakten zu dem Medikament Dexamethason. Wir haben keine Faktenfehler gefunden.

12. Der Beitrag über eine Pressemitteilung/das Pressematerial hinaus (JOURNALISTISCHE EIGENLEISTUNG).

Die vorliegende Pressemeldung ist die bisher einzige Information über die Studie. Offenbar ist sie Anlass der aktuellen Berichterstattung. Indem unabhängige Experten sowohl die Studienergebnisse als auch den Umstand der sehr frühen Bekanntgabe schon vor dem üblichen Begutachtungsprozess umfassend kommentieren, geht der Beitrag über die Pressemeldung hinaus. Am Ende werden im Artikel noch kurz grundlegende Informationen über das Medikament Dexamethason ergänzt.

13. Ein Beitrag vermittelt ein Thema interessant und attraktiv (ATTRAKTIVITÄT DER DARSTELLUNG).

Der Artikel vermittelt seinen Inhalt auf eine sachliche Weise, die dem wissenschaftlichen, aber gleichzeitig sehr populären Thema gerecht wird. Es geht um Leben und Tod, und bewegt sich, weil die Corona-Infektion für die allermeisten Menschen relevant ist, dennoch nahe an deren Lebensrealität. Der Beitrag referiert nüchtern die Studienergebnisse, ergänzt diese durch Zitate verschiedener Experten und Informationen über Dexamethason, wobei der Text mit einer Anmerkung zu Nebenwirkungen etwas abrupt endet. Auch wenn die Sachlichkeit der Darstellung an sich lobenswert ist, fehlt es dem Text jedoch an Abwechslung: Viele Sätze sind ähnlich aufgebaut, es werden keinerlei Sprachbilder oder erläuternde Vergleiche verwendet, weder der Einstieg noch der etwas abrupte Schluss wecken die Neugier der Leserinnen und Leser. Daher werten wir insgesamt knapp „NICHT ERFÜLLT“.

14. Der Beitrag ist für ein Laienpublikum verständlich (VERSTÄNDLICHKEIT).

Wissenschaftliche Erkenntnisse sind für ein Laienpublikum oft sperrig und wenig nachvollziehbar. Um seriös über sie zu berichten ist es oft notwendig, nüchterne Zahlen und Rahmenbedingungen (z.B. Ein- und Ausschlusskriterien für eine Studie) zu nennen, und dennoch verständlich zu sein. Das gelingt dem vorliegenden Artikel gut. Er vermittelt die notwendigen Informationen auf nachvollziehbare Weise, und lässt sie durch Experten einordnen und kommentieren. So entsteht ein allgemein gut verständliches Bild der berichteten Studie und ihrer Relevanz.

15. Das THEMA ist aktuell, relevant oder ungewöhnlich. (THEMENAUSWAHL).

Das Thema einer womöglich lebensrettenden Therapie für schwerkranke, beatmete Covid-19-Patienten ist in der derzeitigen Pandemie hochaktuell. Weil die Infektionsgefahr und damit zumindest theoretisch das Risiko für einen schweren Verlauf im Grundsatz für praktisch alle Menschen besteht, ist das Thema auch relevant. Zwar kann man die Frage stellen, ob solche vorläufigen, noch ungeprüften Ergebnisse bereits zu einem so frühen Zeitpunkt Gegenstand einer Berichterstattung in populären Medien sein sollten. Aber ebenso wie die Wissenschaft derzeit entgegen üblicher Gepflogenheiten Studiendaten sehr früh veröffentlicht, müssen auch populäre Medien wegen der hohen Relevanz oft über ungeprüfte Daten berichten. Daraus entsteht die Verantwortung, den Umstand dieser Vorläufigkeit klar zu dokumentieren. Das ist dem vorliegenden Beitrag gelungen.

Medizinjournalistische Kriterien: 12 von 15 erfüllt

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Kriterium erfüllt

Kriterium nicht erfüllt

Kriterium nicht anwendbar