Bewertet am 29. Juli 2020
Veröffentlicht von: tz.de

Obwohl auf dem Fertiggericht groß „ohne Geschmacksverstärker“ steht, ist dennoch einer drin. Wie das geht, erklärt tz.de in einem kurzen und informativen Artikel, der indes journalistisch teilweise fragwürdig daherkommt.

Zusammenfassung

In einem Verbrauchertipp berichtet tz.de (ebenso wie Merkur.de, die beide zu Ippen-Digital-Media gehören) wie es die Lebensmittelindustrie schafft, die geschmacksverstärkende Substanz Glutaminsäure in Lebensmitteln zu nutzen, und diese trotzdem als „ohne Geschmacksverstärker“ deklarieren zu können, indem sie Hefeextrakt verwendet. Der Artikel stellt das Thema weitgehend verständlich und leicht lesbar dar, und macht deutlich, dass dieser Geschmacksverstärker laut verschiedener Organisationen unbedenklich konsumiert werden kann. Auf welchen wissenschaftlichen Belegen dieses Urteil letztlich ruht, bleibt indes offen. Experten werden keine zitiert. Der Artikel macht auch ansatzweise deutlich, dass es Lebensmittel gibt, die geschmacksverstärkende Substanzen natürlicherweise enthalten. So informativ der Artikel trotz der Kürze ist, finden wir die journalistische Umsetzung teilweise fragwürdig. So wird ein Zitat einer DGE-Sprecherin wiedergegeben, das mindestens elf Jahre alt ist. Das ohne weitere Erläuterung verlinkte Dokument bei der DGE zu Glutamat stammt ursprünglich aus dem Jahr 2005. Der Artikel auf tz.de war 2019 schon einmal in einem anderen, kooperierenden Medium in leicht veränderter Form veröffentlicht worden, ohne dass dies Leserinnen und Lesern transparent gemacht worden wäre.

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Die Kriterien

1. Die positiven Effekte sind ausreichend und verständlich dargestellt.

Als positiver Effekt wird auf die Eigenschaft von Hefeextrakt eingegangen, den Geschmack von Nahrungsmitteln zu verstärken: „Das liegt an der enthaltenen Glutaminsäure, die den berühmten Umami-Geschmack hat, und sich auch im Glutamat findet. Der Geschmack wird von Menschen als fleischig, vollmundig und wohlschmeckend wahrgenommen.” Dies lässt sich nur schwer quantifizieren, sodass wir hier, anders als sonst, keine konkreteren Angaben im Rahmen dieses Berichts erwarten würden. Dass der Einsatz von Glutamat indes auch geeignet sein könnte, die Salzmenge in Speisen und Fertiggerichten zu senken oder den Appetit älterer Menschen, die zu wenig essen, anregen kann, und somit auch gesundheitlich positive Effekte haben könnte, wäre eine interessante Information gewesen. Wir werten knapp „erfüllt“.

2. Die negativen Effekte werden angemessen berücksichtigt.

Der Artikel macht durch Verweis auf Aussagen der DGE und der WHO deutlich, dass Glutamat/Glutaminsäure bei normaler Verwendung bedenkenlos verwendet werden könne. Zugleich wird erklärt, dass es für das Phänomen des „Chinarestaurant-Syndroms“ (siehe dazu auch aber auch Kriterien „Kontext“ und „Vermittlung“) nur einzelne Berichte über Kopfschmerzen oder Taubheitsgefühl, aber keine wissenschaftlichen Belege gebe.

3. Es werden alternative Lebensmittel/Ernährungsformen/Diäten vorgestellt/verglichen.

Am Ende des Artikels werden Lebensmittel erwähnt, die Glutaminsäure enthalten und den Geschmack von Speisen verstärken, ohne industriell hergestellte Geschmacksverstärker verwenden zu müssen. Ob es andere Stoffe außer Glutamat bzw. Glutaminsäure gibt, die geschmacklich einen ähnlichen Nutzen bringen, wird nicht thematisiert. Daher werten wir nur knapp „erfüllt“.

4. Die Belege/Studien werden ausreichend eingeordnet.

Zur Evidenz heißt es bezogen auf das „Chinarestaurant-Syndrom“ und die unerwünschten Wirkungen von Geschmacksverstärkern: „Einen wissenschaftlichen Beleg oder gar eine Erklärung für dieses Phänomen gibt es bislang allerdings nicht.“ Hier wird zwar richtigerweise auf das Fehlen von Evidenz hinsichtlich einer gesundheitsschädigenden Wirkung der Stoffe hingewiesen. Es fehlt aber eine nachvollziehbare Angabe, auf welcher Grundlage dieser Schluss gezogen wird. Sind das gute belastbare Untersuchungen oder eher schwache Belege? Dass die DGE-Empfehlung, auf die verlinkt wird, ursprünglich aus dem Jahr 2005 stammt, und seitdem wohl nicht mehr erneuert wurde, bleibt zudem unerwähnt. Dies hätte man einordnen müssen. Wir werten daher – wenn auch knapp – „nicht erfüllt“.

5. Es gibt weitere, unabhängige Experten und die Quellen sind transparent.

Bezogen auf die Sicherheit von Glutamat wird auf die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) und die WHO verwiesen. Dabei wird indes eine Sprecherin der DGE mit einer Aussage zitiert, die wir auch in anderen Medien finden, indes liegen diese Berichte zum Teil einige Jahre zurück. Die älteste Quelle stammt aus dem Jahr 2009 aus „Die Welt“2016 zitiert RTL.de die Sprecherin auf diese Weise. Es bleibt offen, woher das Zitat für diesen Artikel stammt.

Auch zur WHO gibt es keinerlei Angaben, in welcher Form oder welchem Rahmen die Einordnung vorgenommen wurde.

Konkrete Experten wie Lebensmitteltechniker oder Ernährungsforscher werden nicht zitiert.

6. Es wird auf mögliche Interessenkonflikte eingegangen.

Bei beiden Organisationen scheint es keine Hinweise für Interessenkonflikte zu geben, daher müssen diese auch nicht angesprochen werden. Es wäre interessant gewesen, zu erfahren, ob es Untersuchungen von Lebensmittelherstellern o.ä. zu dem Thema gibt und zu welchem Ergebnis diese gekommen sind, dies hätte indes auch den Rahmen eines solchen kurzen Ratgeber-Artikels gesprengt.

7. Es gibt eine Einordnung in den Kontext (Neuheit/Verfügbarkeit/Kosten/Herkunft o.a.)

Der Text macht deutlich, dass Verbraucher den Geschmacksverstärker Glutamat/Glutaminsäure zu sich nehmen – auch wenn ein Nahrungsmittel mit „keine Geschmacksverstärker“ deklariert ist – weil Glutaminsäure natürlicherweise im zugesetzten Hefeextrakt enthalten ist. Zugleich wird deutlich, dass Glutamat auch von Natur aus in verschiedenen Lebensmitteln enthalten ist. Dass die Sorge um negative gesundheitliche Effekte kein neues Phänomen ist, wird zwar angedeutet, aber auch nicht genauer zeitlich eingeordnet. Dass die Diskussion tatsächlich schon ein paar Jahrzehnte zurückreicht, hätte der Artikel deutlich machen können, etwa durch den Verweis, dass die Empfehlung auf Seiten der DGE ursprünglich aus dem Jahr 2005 stammt, und Studien dazu bis in die 70er Jahre zurückreichen. Auch, dass der Begriff des „Chinarestaurant-Syndroms“, der Ende der 60er Jahre in einen Brief an das Fachmagazin „New England Journal of Medicine“ eingeführt wurde (siehe hier), rassistisch konnotiert ist, wäre ein Aspekt, den man kurz hätte thematisieren können.

Wir werten alles in allem nur knapp „erfüllt“.

8. Die Fakten stimmen.

Klare Faktenfehler haben wir keine gefunden. Ein wenig könnten Leserinnen und Leser über die Begriffe Glutamat und Glutaminsäure verwirrt sein. Zum einen heißt es richtig: „Glutamat, also das Salz der Glutaminsäure, (…).“ An anderer Stelle heißt es: „Glutaminsäure, (…), die (…), (…) sich auch im Glutamat findet.“

9. Der Beitrag ist überwiegend eine journalistische Eigenleistung.

Da nur sehr eingeschränkt deutlich wird, auf welchen Quellen die Recherche zu diesem Beitrag beruht, ist es im Rahmen unserer Möglichkeiten nicht möglich zu beurteilen, wie ausgeprägt die journalistische Eigenleistung bei diesem Artikel ist. Dass wir ein Zitat einer DGE-Sprecherin finden, das mindestens aus dem Jahr 2009 stammt, lässt uns an einer substanziellen Eigenrecherche zweifeln.

10. Der Beitrag vermittelt das Thema attraktiv.

Der Beitrag macht durch den Begriff „Taschenspielertrick“ auf sich aufmerksam und suggeriert eine Art von „Enthüllung“. Der Leser weiß am Ende der Lektüre, dass es sich bei Hefeextrakt um einen verdeckten Geschmacksverstärker handelt, und kann erahnen, dass dieser und Glutamat letztendlich weitgehend unbedenklich sind. Passende Bebilderung, direkte Ansprache des Lesers und Fettung der wichtigsten Begriffe machen die schnelle Lektüre attraktiv. Wer allerdings auf viele (Zusatz-)Infos und fundierte wissenschaftliche Evidenz hofft, wird enttäuscht. Zudem hätte im Artikel der Begriff des „Chinarestaurant-Syndroms“ vermieden werden können, um die falsche Rahmung dieser Glutamat-Unverträglichkeit nicht weiterzuverbreiten, da Geschmacksverstärker nicht nur in chinesischen Speisen eingesetzt werden, sondern auch in Fertiggerichten weltweit. Wir werten alles in allem knapp „erfüllt“.

11. Das Thema ist verständlich erklärt.

Der Text ist in klaren, einfachen Sätzen geschrieben, die (wenigen) Informationen werden verständlich vermittelt. Allerdings hätte es mehr Einordnung gebraucht, was Glutamat eigentlich ist. Es heißt nur recht knapp: „Glutamat, also das Salz der Glutaminsäure, ist ein Stoff, der ganz natürlich in vielen Lebensmitteln vorkommt.“, worunter sich Leserinnen und Leser wenig vorstellen dürften. Zudem heißt es etwas verwirrend, dass sich Glutaminsäure in Glutamat befindet und zugleich, dass Glutamat das Salz der Glutaminsäure sei. Insgesamt werten wir knapp „erfüllt“.

12. Das Thema ist aktuell, relevant oder originell.

Es handelt sich zwar um einen interessanten und durchaus relevanten Verbrauchertipp, für den es indes keinen aktuellen Anlass gibt. Tatsächlich wurde der Beitrag in einem anderen kooperierenden Online-Medium in leicht veränderter Form bereits 2019 veröffentlicht, was Leserinnen und Leser indes nicht kenntlich gemacht wurde. Daher werten wir – wenn auch knapp – „nicht erfüllt“.

Journalistische Kriterien: 8 von 11 erfüllt

Wir werten aufgrund sehr vieler nur knapp erfüllter Kriterien und wegen des DGE-Zitats, das mindestens elf Jahre alt ist, um einen Stern ab.

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Kriterium erfüllt

Kriterium nicht erfüllt

Kriterium nicht anwendbar